Dyskalkulie,Jugendamt lehnt Finanzierung aber Klagen?

sportwidder

Neues Mitglied
Hallo Liebe Mit-Eltern,

habe jetzt endlich nach langem hin und her die Gewissheit das meine Tochter tatsächlich Dyskalkulie hat.Leider hat Jugendamt der Ersttest gemacht und war der Meinung mein Kind wäre diesbezüglich nicht sonderlich gefärdet.Tja als sie in der Schule nun fast alles blockiert, sie die Schule inzwischen hast,mit Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit zu kämpfen hat,habe ich vor zwei Monaten,in Kinder und Jugendpsychatrie Bochum bei Dr. Siefen alles testen lassen.IQ 110,ADHS ADS, neurologisch keine Hinweise,dafür aber stark Dyskalkulie.
Mit dem Gutachten bin ich zum Jugendamt in Witten,habe Antrag zur finanzierung einer Therapie gestellt,aber ihr werdet es nicht glauben, sie stellen scheinbar das Gutachten in Frage und haben eine Psychologische Untersuchung mit ihr gemacht um zu gucken ob sie
genug leidet.
ich habe im Gefühl das sie diese Förderung ablehnen. Dann werde ich klagen.Kennt jemand nen guten Anwalt mit Erfahrungen im Raum Bo,Witten, Dortmund?
Das beste an allem ist die Schule unterstütz unds gar nicht und will meinen Antrag auf Wiederholung der vierten Klase nur statt geben wenn sie therapiert würde.
Ist echt der Hammer oder?
Habe jetzt die Grundschule Borbach in Witten angeschrieben,weil ich gehört habe das man dort recht kompetent unterstütz wird.
Meldet euch doch mal.
 

Katy70

Namhaftes Mitglied
Unser Sohn hat auch Dyskalkulie, wurde getestet. Wir haben eine super Förderung für ihn gefunden, aber nach etlichen früheren Versuchen, wollten wir erst mal gucken, ob das was für ihn ist und haben erst die Förderung angefangen und dann den Antrag auf Kostenübernahme gestellt!

Wurde auch abgelehnt, er würde von unserer Familie genug psychisch gestützt, so ungefähr...dementsprechend wäre er psychisch nicht gefährdet. Wir hätten beim Verwaltungsgericht klagen müssen, sind zwar im Rechtschutz, aber es ist noch nicht so lange, daß man nicht beim Jugendamt klagen muß - unsere REchtschutzversicherung hätte es nciht bezahlt.
Und da wir schon nach 1 Jahr "fertig" mit der Förderung waren, haben wir die Klage gelassen, vor allem, da wir sie selbst hätten bezahlen müssen!!!

Die Jugendämter haben kein Geld mehr und sieben ohne Ende, da nützt auch nciht das theoretische Recht darauf!

Ist halt leider so. Ob Du da Chancen hast, keine Ahnung, cih drücke Dir die Daumen, aber ich denke nicht, daß Du große Chancen haben wirst.....

Wir hatten genug Unterlagen, mit Diagnosen, Schreiben der Psychologin, der Lehrerin, daß er die Förderung bräuchte....selbst wenn er sie nicht bekäme und auf die Förderschule gehen müßte, würden wir ihn ja psychisch auffangen - und der §35 gelte ja nur für die Gefahr einen psychischen Absturzes......ich war sprachlos und stinksauer!!! Herzlichen GLückwunsch Deutschland....für alles ist Geld da, nur nicht für Kinder, die nicht der Norm entsprechen!

ich hatte sogar versucht, mich an eine Zeitung zu wenden, aber das Thema scheint wohl zu heiß zu sein.....
 
U

user5fm

Guest
Was für eine Förderung möchtest du denn haben?
Also Svenja hat eine visuelle Wahrnehmungststörung und Angststörung. Sie ist schulisch sehr schlecht, es besteht auch der Verdacht auf LRS. Sie bekommt sämliche Förderung in der Schule von der Schule, sie hat 4 mal die Woche Förderunterricht. Ich wüsste gar nicht was ich noch beatragen könnte.
Sie wird jetzt auch zurückgestuft und wenn alles nicht hilft, wird ein Antrag auf Förderhilfe gestellt, sprich Förderschule. Aber das macht alles die Schule bei uns. Sie müsste doch auch ein interesse haben, das de guter Ruf der Schule erhalten bleibt. :schiel
 

Betty

Aktives Mitglied
da erzählst du nichts neues. Wir mussten für unseren Sohn alles was mit Lernen zu tun hatte, selber bezahlen. Wir haben bei der AWO einige Seminare mitgemacht mein Sohn hat leider ein Defizit in der Rechtschreibung durch seine auditiven wahrnehmungsstörungen.
Icvh wollte den § 35a beantragen, doch leider oder zum Glück ist mein Sohn nicht von einer seelischen behinderung bedroht.
Nun geht mein Sohn auf eine Förderschule, dort ist er ziemlich unterfordert. Dennoch ist diese Schule sehr gut für ihn, da er dort wirklich viele defizite aufgeholt hat.
 

sportwidder

Neues Mitglied
Dyskalkulie,Jugendamt lehnt

Hallo,

hat irgendjemand eine Ahnung was Versetzungsrecht der Schule Grundschule betrifft.

Meine Tochter mit Dyskalkulie trotz Antrag auf Wiederholung, versetz in die Haupschule .
Sie hat doch gar keine Basis in Mathe, die Schulphobie wird größer,die Narben auch und in der Pubertät dreht sie ganz am Rad.
Halbjahreszeugnis war nen Mangelhaft in Mathe, das Gutachten ist bekannt.An wen kann ich mich wenden?
Selbst der Antrag an anderer Grundschule zur Wiederholung nach der vierten Klasse ist schwirig da dies scheinbar nur im Gespräch der jetzigen Schule zu machen ist.Und die werden uns dahingehen wohl nicht unterstützen.

Hat jeman ERfahrung?

Naddel
 
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