Hallo, bin neu hier und selber nicht betroffen. Meine Frage betrifft das Problem einer Mitarbeiterin. Sie wurde vor einigen Monaten geschieden und schlägt sich mit Ihrem Ex noch immer wegen dem Trennungsunterhalt rum. Sie arbeitet halbtags und hat ein 6-7 jähriges Kind. Der EX ist selbstständig und hat daher Möglichkeiten, sein Einkommen herunterzurechnen. Er zahlt nur den minimalen Kindesunterhalt, aber keinen Ehegattenunterhalt.
Aber damit nicht genug: Er hat dem Gericht eine Einkommensberechnung vorgelegt, bei der ich, nachdem meine Mitarbeiterin mir diese vorgelegt hat ziemlich schnell mehrere heftige Klopfer gefunden habe, z.B. wird die Tilgung eines Kredites Einkommensmindernd angesetzt. Aber der Richter ist offenbar zu blöde, um die einfachsten wirtschaftlichen Zusammenhänge zu begreifen.
Meine Mitarbeiterin hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, der abgelehnt wurde, weil das Gericht aufgrund der ominösen Einkommensberechnung ihres EX die Klage als chancenlos ansieht, weil nichts zu holen ist.
Ich habs nicht glauben wollen und es macht mich richtig wütend, wie blöde Menschen sein können, die in diesem Land ein Richteramt bekleiden...
Jedenfalls meint Ihre Anwältin, sie bräuchte gar nicht erst versuchen, den Trennungsunterhalt einzuklagen, da inzwischen sogar das Oberlandesgericht auf die ominöse Einkommensberechnung hereingefallen ist.
Ihr Steuerberater meinte, dass die Einkommensberechnung ganz klar getürkt ist, aber er könne/dürfe sich gegenüber dem Gericht nicht dazu äußern...
Die Frage ist jetzt, an wen kann sie sich noch wenden? Wer kann mit ausreichendem Sachverstand die getürkte Einkommensberechnung begutachten, ohne dass das gleich ein Vermögen kostet?
Gruß
Stefan
Aber damit nicht genug: Er hat dem Gericht eine Einkommensberechnung vorgelegt, bei der ich, nachdem meine Mitarbeiterin mir diese vorgelegt hat ziemlich schnell mehrere heftige Klopfer gefunden habe, z.B. wird die Tilgung eines Kredites Einkommensmindernd angesetzt. Aber der Richter ist offenbar zu blöde, um die einfachsten wirtschaftlichen Zusammenhänge zu begreifen.
Meine Mitarbeiterin hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, der abgelehnt wurde, weil das Gericht aufgrund der ominösen Einkommensberechnung ihres EX die Klage als chancenlos ansieht, weil nichts zu holen ist.
Ich habs nicht glauben wollen und es macht mich richtig wütend, wie blöde Menschen sein können, die in diesem Land ein Richteramt bekleiden...
Jedenfalls meint Ihre Anwältin, sie bräuchte gar nicht erst versuchen, den Trennungsunterhalt einzuklagen, da inzwischen sogar das Oberlandesgericht auf die ominöse Einkommensberechnung hereingefallen ist.
Ihr Steuerberater meinte, dass die Einkommensberechnung ganz klar getürkt ist, aber er könne/dürfe sich gegenüber dem Gericht nicht dazu äußern...
Die Frage ist jetzt, an wen kann sie sich noch wenden? Wer kann mit ausreichendem Sachverstand die getürkte Einkommensberechnung begutachten, ohne dass das gleich ein Vermögen kostet?
Gruß
Stefan