Ich bin die letzten Jahre hier in Deutschland berufstätig gewesen, in den nächsten Wochen bekomme ich nun mein Baby und bin nun im Mutterschutz. Mein Ehemann wird nun von seinem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsendet (Nicht-EU) für eine unbefristete Zeit. Was ich nun gelesen habe, ist das bei einer Entsendung ins Ausland trotzdem Anspruch auf Elterngeld besteht, jedoch nichts näheres darüber, wen die Entsendung betrifft (Elterngeld-Antragsteller oder Ehepartner... usw)
Meine Frage ist nun, ob ich Elterngeldberechtigt bin. wenn ich für einen längeren Zeitraum zu ihm ins Ausland gehe (mit dem Kind). Zeitraum unbekannt, werde mehrmals im Jahr hier nach Deutschland kommen...haben aber unsere Wohnung gekündigt, bei meinen Eltern jedoch habe ich noch mein Zimmer... Ich hoffe sehr, dass mir jemand eine Antwort geben kann und vor allen Dingen, was ich zu beachten habe, um Elterngeld zu erhalten. Ich habe schon mehrmals versucht, mit der Elterngeldstelle in Kontakt zu treten, meine Ansprechperson scheint auch nicht wirklich informiert zu sein...
Ich hoffe sehr, dass mir jemand eine aufschlussreiche Antwort hierauf geben kann und wünsche euch einen schönen Abend...
Meine Frage ist nun, ob ich Elterngeldberechtigt bin. wenn ich für einen längeren Zeitraum zu ihm ins Ausland gehe (mit dem Kind). Zeitraum unbekannt, werde mehrmals im Jahr hier nach Deutschland kommen...haben aber unsere Wohnung gekündigt, bei meinen Eltern jedoch habe ich noch mein Zimmer... Ich hoffe sehr, dass mir jemand eine Antwort geben kann und vor allen Dingen, was ich zu beachten habe, um Elterngeld zu erhalten. Ich habe schon mehrmals versucht, mit der Elterngeldstelle in Kontakt zu treten, meine Ansprechperson scheint auch nicht wirklich informiert zu sein...
Ich hoffe sehr, dass mir jemand eine aufschlussreiche Antwort hierauf geben kann und wünsche euch einen schönen Abend...