brauche Rat -  Elterngeld berechrtigt - Ehemann ins Ausland entsendet ?

sanfura

Neues Mitglied
Ich bin die letzten Jahre hier in Deutschland berufstätig gewesen, in den nächsten Wochen bekomme ich nun mein Baby und bin nun im Mutterschutz. Mein Ehemann wird nun von seinem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsendet (Nicht-EU) für eine unbefristete Zeit. Was ich nun gelesen habe, ist das bei einer Entsendung ins Ausland trotzdem Anspruch auf Elterngeld besteht, jedoch nichts näheres darüber, wen die Entsendung betrifft (Elterngeld-Antragsteller oder Ehepartner... usw)

Meine Frage ist nun, ob ich Elterngeldberechtigt bin. wenn ich für einen längeren Zeitraum zu ihm ins Ausland gehe (mit dem Kind). Zeitraum unbekannt, werde mehrmals im Jahr hier nach Deutschland kommen...haben aber unsere Wohnung gekündigt, bei meinen Eltern jedoch habe ich noch mein Zimmer... Ich hoffe sehr, dass mir jemand eine Antwort geben kann und vor allen Dingen, was ich zu beachten habe, um Elterngeld zu erhalten. Ich habe schon mehrmals versucht, mit der Elterngeldstelle in Kontakt zu treten, meine Ansprechperson scheint auch nicht wirklich informiert zu sein...
Ich hoffe sehr, dass mir jemand eine aufschlussreiche Antwort hierauf geben kann und wünsche euch einen schönen Abend...
 

nastyia

Neues Mitglied
Hi,
wie bei so vielen Dingen gilt hier vermutlich auch die 185 Tage Wohnsitz Regel. Ich würde also an Deiner Stelle in Deutschland gemeldet bleiben. Falls du aus administrativen Gründen am Arbeitsplatz Deines Mannes einen Wohnsitz benötigst, kannst ja einen Zweitwohnsitz dort anmelden. Hast du Deinen Hauptwohnsitz hier solltest du auch das Geld bekommen
 
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