Amtsgericht bzw. Nachlassgericht. Bevor du allerdings einen Erbschein beantragst, würd ich mich erstmal erkundigen, ob wirklcih was zum Erben da ist. Wenn nämlich nur Schulden da sind und du den Erbschein hast, musst du auch dieses Erbe übernehmen.
Wichtig: Lebensversicherungen zählen nicht zur Erbmasse.