brauche Rat -  Ex-Freundin im 5ten Monat schwanger, wie gehts weiter?

K

Knacknuss

Guest
Hallo,

ich bin neu hier im Forum, also nicht gleich den Kopf abreissen wenn solche Situation/Fragen schon 100000 mal kamen. :)

Ich habe mich hier ein wenig herumgelesen und auch einige Informationen gefunden. Aber irgendwie nicht das was ich konkret suche.

Folgende Situation:

Ich ( 20 ) bin seit dem 25.12.2003 mit meiner Freundin ( wird 20 ) auseinander. Nun kam sie vor vier Wochen bei mir an und sagte das ich Vater werde und sie im 5ten Monat schwanger ist. Ich habe mal kurz zurück gerechnet und es könnte sogar sein das ich der Vater bin. Einen Test will ich erst nach der Geburt machen lassen. Vorher werde ich natürlich die Vaterschaft auch nicht anerkennen.

Ich habe sie natürlich gefragt warum sie es nicht eher sagte und sie meinte das sie es FÜNF ich meine FÜNF Monate nicht gemerkt hat. Wie ist so etwas möglich?

Wenn es denn dann mein Kind sein sollte, will ich natürlich auch das Sorgerecht für den/die kleine haben. Wir haben beide den selben Job und das selbe einkommen. Verstehen uns aber leider nicht mehr so gut. (Warum weiß ich leider nicht.) Sie hat jetzt schon gesagt, das SIE aufjedenfall das alleinige Sorgerecht haben will und ich das Kind nur alle zwei Wochen sehen dürfte, wenn überhaupt. ich habe erstmal weiter nichts zu ihr gesagt da ich die Rechtliche Lage nicht kenne. Wie schaut es nun also aus? Wie bekomme ich es hin, das ich auch Sorgerecht für das Kind bekomme? Ich würde es auch gerne bei mir (meinen Eltern) aufwachsen lassen, bin aber aus beruflichen Gründen ab nächsten Jahr kaum noch in Deutschland.

Wenn sie dann das alleinige Sorgerecht bekommen sollte, wie ist das mit der Namensgebung? Welchen Nachnamen bekommt das Kind? Wieviel müsste ich vom Gesetz her maximal zahlen (ich habe ein netto Einkommen von ca. 1300 Euro) ?( Sie hat gesagt, das sie nach der Geburt gleich weiterarbeiten will. Was ist wenn sie es nicht tut? (Sie will eine Tagesmutter für das Kind, ihre ganze Familie Arbeitet)

Es wäre super nett wenn ich ein wenig Hilfe von euch bekommen könnte.

mfg Daniel
 
K

Kasmira

Guest
hallo...

also, ich hab auch über 4 monate lang nicht gemerkt, daß ich schwanger bin - ich hab's für eine magenverstimmung gehalten :rofl ... meiner mutter und einer bekannten ging es genauso. kann natürlich sein, daß da berechnung hintersteckt - aber möglich ist definitiv auch, daß sie die wahrheit sagt. stand ja auch oft genug schon in der zeitung, daß frauen sogar bis zum ende der ss nicht wußten, daß sie schwanger sind.

auf ein alleiniges sorgerecht würde ich mir ehrlich nicht zuviele hoffnungen machen - spricht irgendetwas, abgesehen davon, daß ihr euch persönlich nicht mehr versteht, dagegen, daß sie das kind großzieht?! etwas, das auch das jugendamt überzeugen könnte?! abgesehen davon würde ich ein (nicht mal geborenes) kind, respektive später einen säugling, auch gar nicht von der mutter trennen wollen... ob es stillen oder einfach die vertrautheit durch das vorhergegangene "im-bauch-sein" ist - ein baby braucht in der ersten zeit erst mal vorrangig die mutter.

ansonsten kannst du aber mittlerweile auch als lediger vater ein gemeinsames sorgerecht einklagen, soweit ich weiß. das gibt dir auf jeden fall das recht, bei wichtigen entscheidungen, wie operationen, kindergartenwahl etc. mitzusprechen.

ansonsten kenne ich die übliche besuchsregelung eigentlich nur so, jedes zweite wochenende einen tag, jedes andere das ganze we.

ich würde mich beim jugendamt erkundigen - ansonsten würde ich wirklich versuchen, zumindest dem kind zuliebe, mit deiner ex-freundin soweit ins reine zu kommen, daß das kind nicht darunter leiden muß...

ach so, für die unterhaltsberechnung gibt es die "düsseldorfer tabelle" - weiß jetzt nicht genau, wo sie steht, aber als suchbegriff bei google kommt da sicher was raus.

lg
kathi
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo.


also erstmal soviel: den vaterschaftstest kannst du NUR nach der geburt machen lassen. mir ist nix bekannt, dass das schon bei ungeborenen kindern gehen würde.

dann das nächste: solltest du der vater sein und das kind anerkennen so hat deine exfreundin trotzdem das alleinige sorgerecht. wenn sie zustimmen würde, dann könntet ihr das gemeinsame haben. tut sie das nicht, musst du wohl oder übel vor gericht. dann schaltet sich allerdings das jugendamt auch ein. die überprüfen dann, warum du das willst und wie es mit der ausübung aussehen würde... du schreibst ja, dass du ab nächstem jahr nicht mehr soviel in deutschland sein wirst... weiß nicht wie sich das auswirkt...

ansonsten gibt es ja das besuchsrecht, welches bei älteren kindern beinhaltet, dass sie alle 14 tage ein WE zum vater kommen. bei säuglingen ist das eigentlich nie der fall. da gibts dann eher das besuchsrecht welches dann meist so ist, dass du zu der mutter fährst und da das kind hast oder es für ein paar stunden mit zu dir nimmst... aber das kommt immer drauf an ob das baby z.b. gestillt wird etc.

auf jeden fall wirds schwer werden!

geb dir aber auch den rat, dass du jetzt mal versuchst dich mit deiner ex-freundin gut zu stellen und du kannst dich zeitgleich auch mal mit einem anwalt in verbindung setzen und da erkundigungen einziehen. das hilft in jedem fall wegen dem unterhalt.

der kindesunterhalt sieht vor, dass du einen mindestsatz von 192 euro im monat zahlst. weiß jetzt leider nicht genau ob du drüber bist... aber mit 192 euro hast du mindestens zu rechnen - die ersten 6 jahre. dann steigt der KU immer mal wieder. kann aber auch zwischendurch steigen, wenn du z.b. mehr verdienst oder eben die gültige tabelle angepasst wird. aber auch dazu kriegst du mehr infos von nem anwalt...

in jedem fall wünsch ich dir und dem baby, dass alles so ausgeht, dass ihr eine verbindung zueinander aufbauen könnt!

lg
susi
 
K

Knacknuss

Guest
Erstmal danke für die Antworten.

Naja, es ist halt so das ich auch was zu sagen haben will. Z.B. wie oben angesprochen Operationen Schule etc. Ich weiß das dauert alles noch aber man muss sowas ja vorher wissen. Mhhh... also kann ich mich damit abfinden, das ich zu 95% der gear*chte bin und das kind nur selten sehen kann. Ich werde mal sehen das ich mich mit ihr gut stellen kann und das kleine wenigstens ein paar mal im Monat sehen kann.

Wie sind solche Fälle bei euch abgelaufen? Wie verhält man sich da als Vater, als was kann ich machen das ich am besten einen Bezug zu meinem Kind bekomme? Wenn ich sowieso kaum da bin, und wenn ich da bin, auch nur kurz. Wie stellt man es an? (Ich will mir die Liebe zu meinem Kind nicht erkaufen)

mfg Daniel
 

Lys

Namhaftes Mitglied
Hallo Daniel!


viel habe ich den Vorrednerinnen nicht hinzuzufügen, rechtlich kenn ich mich nicht wirklich aus...

Aber ich möchte Dir wirklich eines ans Herz legen:

versuch bitte, Dich mit der Mutter im Guten zu verständigen!!!!
Ansonsten ist es IMMER das Kind, das am Meisten leidet.
Das gesetzliche Besuchsrecht ist lächerlich, Du solltest versuchen, Dich mit ihr so zu arrangieren, dass sie Dir erlaubt das Kind öfter zu sehen. Gerade bei so kleinen Kids ist es sonst wirklich sehr schwer, eine tragfähige Beziehung aufzubauen!!!!! Da Ihr beide noch recht jung seid, ist es eigentlich zu erwarten, dass sie irgendwann sogar froh sein wird, wenn Du das Kind ab und an zu Dir nimmst, gerade dann, wenn sie bald wieder arbeiten will. Schliesslich wird sie sicher auch ab und an mal weggehen wollen ;-)
Also noch mal: versuch unbedingt, Dich mit ihr gut zu stellen!!!!


Ich weiss insofern wovon ich rede, da ich auch von meinem Ex-Mann und Vater meiner Tochter getrennt bin.
Allerdings haben wir von Anfang an gesagt, dass die Kleine über Alles geht, haben gemeinsames Sorgerecht und er kann sie sehen sooft er will. Das nutzt er auch regelmässig und wir sind alle happy damit, einschliesslich der Kleinen, die es geniesst, zwei Zuhause zu haben ;-)

Ich muss dazu sagen, dass ich auch wieder berufstätig bin, einen neuen Partner und noch ein "Betreuungskind" habe, daher bin ich wirklich froh, wenn ich ab und an kinderfrei habe...also für Alle die beste Lösung.

Ich wünsche Euch, dass Ihr eine ebenso günstige Regelung findet, vor Allem zum Wohle des Babys.
Viel Glück!!!
Gruss Lys
 
K

Kasmira

Guest
@dieMine

sag mal, hatten die das nicht so geregelt, daß man der mutter auch vor der geburt schon ab einem gewissen zeitpunkt unterhaltspflichtig ist? mein hirn ist reichlich wirr zur zeit :rofl ... frage aus reinem interesse ?( ?( ?(
 
M

Mine

Guest
@lkt: Nein. Hab ich auch gedacht, so in der MuSchuzeit oder so, aber ist nicht. Erst ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes.
 
K

Kasmira

Guest
hm... da sieht man mal, was eine scheidung so im kopf anstellen kann :rofl ... ich hätte drauf schwören können, daß es so ist - aber ich glaub dir mal :-D ...
 

sunny75*

(Patricia)
Original von DieMine
Hallo!

Thema Unterhalt: Bei 1300 netto (also etwa 2400 brutto) kannst Du mit dem Mindestsatz von 192 rechnen, auch wenn Du keine anderen Kinder hast und ledig bist. Allerdings nicht, wie susal geschrieben hat, 6 Jahre lang, sondern 3. Danach verdoppelt es sich fast.

wer hat dich denn da beraten ??????

laut der aktuellen düsseldorfer Tabelle muß der vater bei 1300 euro die ersten 6 Jahre 213 Euro zahlen, nach den 6 Jahren 258 Euro.. also es verdoppelt sich dann auch nicht...

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab3/tab_eur/a.htm
 
K

Kasmira

Guest
da ist die tabelle, die ich meinte... schön, die kann ich mir dann gleich selbst runterladen... bin noch nicht zum suchen gekommen... danke ;D
 
K

Knacknuss

Guest
Erstmal danke schön! Nun muss ich es nur noch meinen Eltern und meinen Freunden beibringen...

mfg Daniel
 
M

Mine

Guest
@sunny: Dann zahlt Torsten jetzt zu wenig und ab dem 1.12. viel zu viel! :wow Obwohl er auch seit 1.7. nach der neuen Tabelle zahlt ?(
 
K

Kasmira

Guest
da würd ich aber mal nachsehen... hab gestern auch noch ein wenig geguckt - und keine andere gültige tabelle gefunden.... vielleicht läßt sie sich die angeblichen arztfahrten bezahlen - oder den psychologen, weil ihr das kind mißhandelt? :rofl :rofl :rofl :rofl :rofl :rofl
 

sunny75*

(Patricia)
Original von DieMine
@sunny: Dann zahlt Torsten jetzt zu wenig und ab dem 1.12. viel zu viel! :wow Obwohl er auch seit 1.7. nach der neuen Tabelle zahlt ?(

Dann ruf doch einfach mal beim Jugendamt an, und frag nach.... Bei uns stimmts.. Jannik ist mittlerweile 3 Jahre, und der Erzeuger zahlt Monatlich 196 Euro..

LG
 
L

lulu

Guest
habe auch mal eben geschaut bei der tabelle.

mein ex zahlt schon eine ewigkeit zu wenig.100 euro im monat zu wenig.
bin seit fast 2 jahren am klagen und habe langsam keine lust mehr.

dazu kommen noch weitere kosten.er muss jetzt schon 2500 euro an mich zahlen,fragt sich nur wann.
 
M

Mine

Guest
@lkt: Das wird's sein ... :shake Torsten soll am nächsten Elternabend in der KiTa teilnehmen, der angeblich auf einen Sonntag fällt, sagte die Erzieherin heute angeblich seiner Ex. Heute früh kam eine dort arbeitende Mitschülerin von mir an und fragte nach dem Gesundheitszustand der Kleinen, da sie schon seit knapp zwei Wochen nicht mehr in der Krippe war. Soviel dazu ... Die Erzieherin wolle mit ihm sprechen, da die Kleine immer so verstört sei nach den Wochenenden bei uns. Sagt seine Ex.

@sunny: Im Schrieb vom JA von Juni '03 stehen 192 Euro statt 177, im Schrieb vom Dezember '03 192 Euro (wollten das nochmal bestätigen) und im Schrieb vom März '04, dass ab 1.12.'04 statt 192 Euro 356 gezahlt werden müssten - für ein Kind von momentan 2 1/2 Jahren. Kapier ich nicht irgendwie :schiel
 
M

meusi

Guest
bei uns in österreich bekommt man als frau 16% vom netto lohn des mannes
 

sunny75*

(Patricia)
@Jasmin.. vll muß er irgendwie nachzahlen? ansonsten stimmt da definitiv was nicht.. er wird ja wohl ab dato nicht über 4000 Euro netto auf der Hand haben ?(

LG
 

sunny75*

(Patricia)
Da müßt Ihr Euch echt hinterklemmen und das genau erklären lassen.. wie gesagt.. normalerweise müssen sich die Ämter ja an die Düsseldorfer Tabelle halten...

Ich bekomme ja auch Monatlich Unterhalt... und würde mich echt wundern, wenn es sich plötzlich erhöht aus irgendwelchem grund...
 
K

Kasmira

Guest
Original von DieMine
@lkt: Das wird's sein ... :shake Torsten soll am nächsten Elternabend in der KiTa teilnehmen, der angeblich auf einen Sonntag fällt, sagte die Erzieherin heute angeblich seiner Ex. Heute früh kam eine dort arbeitende Mitschülerin von mir an und fragte nach dem Gesundheitszustand der Kleinen, da sie schon seit knapp zwei Wochen nicht mehr in der Krippe war. Soviel dazu ... Die Erzieherin wolle mit ihm sprechen, da die Kleine immer so verstört sei nach den Wochenenden bei uns. Sagt seine Ex.

ich weiß, daß es der falsche thread ist... :schiel ... aber: habt ihr schon irgendwas selbst in die hand genommen? sie kann ja nicht einfach erzählen, was das zeug hält - und ihr habt keine möglichkeit, euch zu wehren...

versucht es wirklich mal beim anwalt - vor allem auch wegen der unterhaltsberechnung... denn als grundlage gilt eigentlich immer diese tabelle...
 
K

Knacknuss

Guest
So, ich glaube mein Beitrag wird zweckentfremdet, aber so könnt ihr mir noch ein paar Fragen beantworten ^^

Hallo erstmal wieder,

MeineMum weiß es jetzt, mein Vater ist leider im Ausland, muss es ihm ja nicht unbedingt sagen wenn er 10000 km weit in der wüste ist. :engel

1. Muss ich eigentlich unterhalt an meine Ex-FREUNDIN zahlen? Nee oder?
2. Was muss ich noch zahlen ausser dem Vaterschafts Test?
3. Muss meine Ex-Freundin einem Test zustimmen?
4. Da die chancen auf das gemeinsame Sorgerecht unwahrscheinlich sind, wie oft könnte ich die kleine sehen? Alle zwei wochen?

mfg Daniel
 
K

Kasmira

Guest
Original von DieMine
@lkt: Beim JA waren wir zigmal, beim Anwalt mittlerweile auch, 'ne zeitlang haben wir uns durch den Kinderarzt hier die Gesundheit/Krankheit der Kleinen bescheinigen lassen. Auch das eine Mal, wo sie freitags mit einer riesigen Brandblase auf der Hand zu uns kam und die Mutter behauptete, wir wären Schuld dran (wie denn?! Zumal das Ding laut Attest mindestens 2 Tage alt war).

attest ist immer gut... amtliche dokumente kann die ja-angestellte selbst bei persönlicher abneigung nicht ignorieren... dann mal viel glück :maldrueck ... und sag, wie es weitergeht, ja?!
 
K

Kasmira

Guest
Original von Knacknuss
1. Muss ich eigentlich unterhalt an meine Ex-FREUNDIN zahlen? Nee oder?
2. Was muss ich noch zahlen ausser dem Vaterschafts Test?
3. Muss meine Ex-Freundin einem Test zustimmen?
4. Da die chancen auf das gemeinsame Sorgerecht unwahrscheinlich sind, wie oft könnte ich die kleine sehen? Alle zwei wochen?

1. soweit ich weiß, könnte das in einem bestimmten zeitraum nach der geburt durchaus passieren... stand nicht weiter oben im thread was davon?

2. eventuell gerichtskosten zb, womit wir bei 3. wären: wenn du die vaterschaft anerkennen sollst, kannst du auf einem vaterschaftstest bestehen - wenn du dir wirklich nicht sicher bist, würde ich vorher erstmal gar nichts unterschreiben, so leicht kann man das nicht rückgängig machen. sie kann auf anerkennung klagen, da kannst du natürlich mit dem test kontern...

4. das ist jetzt eine gute frage... ich kenne eigentlich die regelung, in der einen woche einen tag, in der nächsten das ganze wochenende. aber natürlich hängt das auch vom alter des kindes ab, zumindest wirst du zb keinen säugling, der noch gestillt wird, einfach so mitnehmen dürfen... und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß sie es dir einfach so mitgeben würde...
 
K

Knacknuss

Guest
Original von lkt

1. soweit ich weiß, könnte das in einem bestimmten zeitraum nach der geburt durchaus passieren... stand nicht weiter oben im thread was davon?

Soviel ich wusste, musste man doch nur für Ex-Frauen/Ehefrauen zahlen oder?

Original von lkt
4. das ist jetzt eine gute frage... ich kenne eigentlich die regelung, in der einen woche einen tag, in der nächsten das ganze wochenende. aber natürlich hängt das auch vom alter des kindes ab, zumindest wirst du zb keinen säugling, der noch gestillt wird, einfach so mitnehmen dürfen... und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß sie es dir einfach so mitgeben würde...

Mhhh.... ich will das Kind ja nicht von der mutter wegreissen, ich möchte es auch nur sehen wenn die mutter dabei ist. Damit von vornerrein missverständnisse und Probleme vermieden werden. Es geht mir ja eigentlich NUR um das wohl des/der kleinen.

mfg Daniel
 
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