ex macht unsere Tochter krank

papainnot

Neues Mitglied
Brauche dringend einen Rat!
Die mutter meiner Tochter vereitelt den Umgang seit fast 2 Jahre und nun warte ich auf einen gerichtstermin.
Wegen Umgangsvereitelung.
Nun habe ich erstmals beim KA erkundigt.
schock - meine Ex verheimlichte mir, das unsere tochter ein Loch im Herz hat und in dem letzten jahr stationär behandelt wurde.
Sie hat eine Lactoseintoleranz und meine Ex ist Sonntags wegen magenschmerzen oft beim Notdienst.
Vom Augenarzt ein bericht:
Hyperopie und Astigmatismus bds. sie sollte seit 2006 eine brille tragen.
Mit der brille wurde sie aber nie gesehen!!!!????


Kann mir jemand helfen? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und sie von mir eine vollmacht für ärztliche Angelegenheiten.

Sie hat unserer Tochter immer vergessen die brille zu geben?!

Was kann ich da tun?
 

feivelmaus

Aktives Mitglied
Hallo

aus welchem Grund wird denn der Umgang vereitelt? Was hast Du bisher unternommen, den Umgang zu bekommen?

Mein erster Gedanke wäre, dass Du dringend anwaltlische Hilfe brauchst.

Gruß
Micha
 

rojo74

Neues Mitglied
hallo

wenn ihr beide das Sorgerecht habt, dann brauchst du keine Vollmacht um mit deinem Kind zum Arzt zu gehen.
Deine Ex muß dir nicht einmal sagen, das sie mit dem Kind beim Arzt war, solange es kein unnötigen Schöhheits-OP´s sind.
Fraglich ist doch wer hat von Euch das Aufenthaltsbestimmungsrecht????

Bei mir war es so, das wir uns nach der Scheidung nicht sonderlich daum gekümmert haben.
Beide das Sorgerecht und beide das Aufenhaltsbestimmungsrecht
nur Umgang wollte mein Ex nicht.
Dann kamen 2 Versuche das alleinige Sorgerecht zu bekommen , aber, und jetzt komms, er wollte nicht das das Kind bei Ihm wohnt.

Das Aufenthaltsbestimmungrecht mußte durch ein Gericht eingeklagt werden, als wir zusammen mit dem Jugendamt versucht haben, das der Vater Umgang pflegt.
es darf nicht vergessen werden, das auch das Kind, Umgangsrecht und-Pflicht hat. was natürlich auf die Situation ankommt.
Fakt ist und das aus eigener Erfahrung ( 10 Jahre lang)
Sorgerecht- Umgangsrecht und Aufenthaltbestimmungsrecht und Unterhalt sind verschiedene Früchte und sollten auch so gesehen werden , auch wenn es von Gericht zu Gericht unterschiedlich ist.
Mein jetztiger Mann und ich hatten die selbe Ausgangssituation
-Scheidung- Partner verlassen
-und beide 1 Tochter
- Sorgerechtsklagen vom Ex
Ergebnis: er ist das Sorgerecht los, weil Sie nicht mit dem Ex komunizieren will
wer nicht reden , kann auch nicht gemeinsam erziehen
ich, ( damals) gemeinsames Sorgerecht bleibt, Vater wird zum regelmäßigen Umgang verdonnert
 

skubbidu

Neues Mitglied
Hallo Papainnot,

wie alt ist deine Tochter?
Wie war dein Verhältnis nach der Scheidung mit Mutter und deiner Tochter?
wie Weit wohnst du von deiner Tochter entfernt?

Gruß Skubbidu
 

Citrux

Neues Mitglied
Das mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist so eine Sache, das bedeutet eigentlich nur das sie nichts alleine bestimmen darf, ich muss mir jedesmal eine Unterschrift holen für den Zahnarzt etc. die mir dann regelmäßig verweigert wird.
Inzwischen sage ich das ich das alleinige Sorgerecht habe um manche Dinge zu beschleunigen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das heutzutage allumfassende Recht wo derjenige der es hat alleine bestimmen kann was und wann wo geschieht. Von daher ist es schwer falls du das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht hast oder es nicht geteilt ist.
Da hilft nur Klagen oder lieb bitten.

Wenn die Kinder einmal älter sind und nicht der totalen Kontrolle und Empfindungen des Ex/ der Ex unterliegen und sich die Wut und der Hass nicht auf die Kinder projeziert haben dann werden sie automatisch nach dir fragen und dich sehen wollen. Es kommt halt immer darauf an wie man auseinandergegangen ist und wie weit der Partner sie mit seinen Gefühlen impft, gewollt oder ungewollt, eines ist jedoch sicher. Wenn es ein Ex-Partner versteht seine Kinder aufzubringen hast du selbst nach 25 Jahren keinen Kontakt zu deinen Kindern weil du nie eine Chance bekommst und alle Anstrengungen sind umsonst.
Besser du reagierst gleich und nimmst wieder teil an dem Leben deines Kindes und klagst.
 
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