brauche Rat -  Ex will im Zuge von Unterhaltsklage Anrechnung eines imaginären Wohnwertes trotz Niessbrauch meiner!

supercarsti

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

eine Frage zur Unterhaltspflicht: Meine Frau hat mir vor einiger Zeit mein Haus leergeräumt und ist mit unserer Tochter (*28.01.2004 in Brasilien) zu ihrer 50m entfernt lebenden Schwester gezogen. Sie gab als Grund an, ich hätte einen Dammriss bei unserer Kleinen verursacht und sei pädophil - diese Verletzung gab es tatsächlich, jedoch war ich an fraglichem Tag erst kurz vor der vermeintlichen 'Entdeckung' zu Hause und wir sind auf mein Drängen sofort ins Krankenhaus - kein Verdacht gegen mich. (nur zur Klarstellung: Weder habe ich meine Kleine verletzt noch bin ich pädohil!). Das wurde als Grund für einen lange vorbereiteten Auszug genommen, hinter dem die Eltern und die Schwester meiner (Noch-)Frau stehen, die mich nie akzeptiert haben (meine Ex ist ihnen sehr hörig). Die Verletzung (11.08.04/ Auszug 08.09.04!) war auch kein Thema mehr, da aufgrund der Schilderung meiner Ex der Kinderarzt, bei dem sie sowieso am nächsten Tag einen Vorsorgetermin hatte, ihr angeblich gesagt habe, der Riss sei durch Brechen/ Schreien gekommen).

Es kam, wie es kommen musste: Mir wurde das Kind entzogen, der Kontakt brach ab und alles läuft nur noch über Anwälte/ Gericht. Meine Ex hat bis heute nicht ein Wort mit mir geredet und lässt mich über ihrer Schwester in der Nachbarschaft verleumden (genau diese Schwester hat offensichtlich die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt). Ich durfte mich nie um das Kind kümmern und bekam von meiner Ex zu hören ('mein Kind', 'Du bist nur der Erzeuger', 'meine Familie ist meine Schwester und meine Eltern' 'Du hast nur das Geld abzuliefern und Dich aus der Erziehung herauszuhalten' - Das führte natürlich zu immer wiederkehrenden Streitigkeiten). Nicht nur unser gemeinsamer Hausarzt bestätigt meiner Ex extreme Neurosen und ist der Meinung, sie müsste dringenst ins psychatrische Behandlung.

Nun geht es um Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Unterhalt und Scheidung. Zudem war die Richterin aufgrund der ungeklärten Verletzung gezwungen, das ganze an die Staatsanwaltschaft zu geben, die gegnwärtig ermittelt.

Im Zuge der ganzen Streitigkeiten geht es nun darum, intensiven Umgang zu bekommen - und um das Thema Unterhalt.

Madame fordert für sich ca. 900 EUR und für die Kleine nochmals 500 EUR. Wir waren seit 25.04.03 verheiratet, sie ist am 08.09.04 über Nacht ausgezogen, die Kleine ist am 28.01.04 geboren worden.

Ich besitze ein Haus, dass ich vor der Ehe gekauft habe (Feb 02) und im März bin ich ins Grundbuch eingetragen worden. Meiner Mutter habe ich Wohn- und Niessbrauchrecht eingeräumt, mein Verfügbares Einkommen abzüglich aller Belastungen beträgt ca. 600 EUR, von denen ich bereits freiwillig 200 EUR für meine Kleine bezahle; zudem ist sie bis zur Schidung bei mir privat krankenvversichert). Darin ist ein 'imagimärer Wohnwert von ca. 500 EUR enthalten. Meine Ex erwartet, dass mir der Wohnwert vergleichbarer Häuser von ca. 1400 EUR angerechnet wird, damit dieser meine Nettoeinkommen entsprechned erhöht und sie das Geld bekommt. Das würde meinen Ruin beduten, da ich das Geld nicht habe. Selbst ein Verkauf des Hauses würde die bestehenden Belastungen nicht ablösen können, zudem müsste ich dann wieder eine Wohnung mieten. Da meine Mutter Niessbrauchrecht hat, würden eh alle Einnahmen des Hauses ihr zustehen. Pikant ist zudem, dass meine Ex eine Eigentumswohnung und genau so ein Haus wie ich besitzt (wir lernten uns beim Bau des Komplexes kennen). Sie verweist immer darauf, dass sie davon nichts habe, da ihre Eltern Niesbrauch an ihren Immobilien haben.

Frage: Kann mir der volle Wohnwert angerechnet werden? Falls ja: Kann sie mich aus dem Haus klagen, da ich nicht zahlen kann, wenn er mir angerechnet wird - obwohl durch einen Hausverkauf meine finanzielle Lage noch schlimmer würde.
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
RE: Ex will im Zuge von Unterhaltsklage Anrechnung eines imaginären Wohnwertes trotz Niessbrauch mei

Moin,

scheint ja nur um ein Thema wirklich zugehen daher:

eine Frage zur Unterhaltspflicht

[...]

Frage: Kann mir der volle Wohnwert angerechnet werden? Falls ja: Kann sie mich aus dem Haus klagen, da ich nicht zahlen kann, wenn er mir angerechnet wird - obwohl durch einen Hausverkauf meine finanzielle Lage noch schlimmer würde.

keine Ahnung, frag hat mal hier ISUV

Tina *manches ist echt immerwieder arg gruselig :-/*

P.S. Für den Rest wünsch ich dir Kraft, such dir einen ERFAHRENEN Anwalt und einen guten Psycho für die Gutachten.
 
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