brauche Rat -  Fahrkosten bei UH Berechnung

z55

Neues Mitglied
Hallo,
brauche in diesem Thema Hilfe;

Wann ist Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel 'unzumatbar'?

Fahre jeden Tag 2x55km (hin&zurück) zur Arbeit, jede Strecke in ca. 25-30min,
Wenn ich öffentliche Verkehrsmittel benutze ca.90-100min,

kann ich dann mehr als 5% Berufspauschale anrechnen?
Ist die Zeitdifferenz ein akzeptabler Aspekt?

Danke

Gestzt sagt:
'Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main
10.2.2. Fahrtkosten Ein Abzug von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW erfolgt grundsätzlich nur in Höhe der Fahrkosten öffentlicher Verkehrsmittel, wenn deren Benutzung zumutbar ist. Ist wegen schwieriger öffentlicher Verkehrsverbindungen oder aus sonstigen Gründen die Benutzung eines PKW als angemessen anzuerkennen, so wird eine Kilometerpauschale in Höhe des Betrages nach § 5 Abs.2 Nr.2 JVEG (zur Zeit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer) berücksichtigt'

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karin65

Mitglied
meines wissens können die fahrtkosten gemäß steuererklärung sowie die sonstigen werbungskosten gemäß steuerbescheid abgezogen werden
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von z55


kann ich dann mehr als 5% Berufspauschale anrechnen?
Ist die Zeitdifferenz ein akzeptabler Aspekt?

Man kann mehr als diese 5% geltend machen, wenn man sie nachweisen kann, heißt also belegen.

Andersrum gibt es die dann die Überlegungen, ob ein Umzug auf Dauer nicht günstiger sein könnte. Auch so einen Umzug könnte das gericht verlangen, um die Kosten zu schmälern.
 

z55

Neues Mitglied
Vielen Dank Karin65, vielen Dank Schnupe;

Belege:
Rechnungen von Tankstellen, Fahrplan von öffentlichen Verkeshrsmittel,
Fahrplan vom PKW,...

Zahle schon seit 3 Jahren UH Frau + UH 1 Kind,
hab aber nie dran gedacht diese Kosten geltend zu machen,

was mich unsicher macht ist dieses Wort 'unzumutbar',
30min mit PKW gegenüber 90min mit öffentlichen VerkMittel, müsste doch reichen?

Und falls Ex es nicht akzeptiert kommt es wieder zu einem Rechtsstreit
(Anw.Kosten, Gerichtskosten...)

?????
 

karin65

Mitglied
nimm am besten die Werbungskosten gemäß Steuererklärung / bescheid. Damit ist es amtlich - Tankquittungen werden wohl nicht anerkannt, da du dafür die "KM Gelderstattung" seitens des Finanzamts angerechnet bekommst.
 
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