Hallo,
brauche in diesem Thema Hilfe;
Wann ist Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel 'unzumatbar'?
Fahre jeden Tag 2x55km (hin&zurück) zur Arbeit, jede Strecke in ca. 25-30min,
Wenn ich öffentliche Verkehrsmittel benutze ca.90-100min,
kann ich dann mehr als 5% Berufspauschale anrechnen?
Ist die Zeitdifferenz ein akzeptabler Aspekt?
Danke
Gestzt sagt:
'Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main
10.2.2. Fahrtkosten Ein Abzug von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW erfolgt grundsätzlich nur in Höhe der Fahrkosten öffentlicher Verkehrsmittel, wenn deren Benutzung zumutbar ist. Ist wegen schwieriger öffentlicher Verkehrsverbindungen oder aus sonstigen Gründen die Benutzung eines PKW als angemessen anzuerkennen, so wird eine Kilometerpauschale in Höhe des Betrages nach § 5 Abs.2 Nr.2 JVEG (zur Zeit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer) berücksichtigt'
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Wann ist Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel 'unzumatbar'?
Fahre jeden Tag 2x55km (hin&zurück) zur Arbeit, jede Strecke in ca. 25-30min,
Wenn ich öffentliche Verkehrsmittel benutze ca.90-100min,
kann ich dann mehr als 5% Berufspauschale anrechnen?
Ist die Zeitdifferenz ein akzeptabler Aspekt?
Danke
Gestzt sagt:
'Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main
10.2.2. Fahrtkosten Ein Abzug von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW erfolgt grundsätzlich nur in Höhe der Fahrkosten öffentlicher Verkehrsmittel, wenn deren Benutzung zumutbar ist. Ist wegen schwieriger öffentlicher Verkehrsverbindungen oder aus sonstigen Gründen die Benutzung eines PKW als angemessen anzuerkennen, so wird eine Kilometerpauschale in Höhe des Betrages nach § 5 Abs.2 Nr.2 JVEG (zur Zeit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer) berücksichtigt'
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