solange es nicht gesondert geregelt wurde haben beide "einfach" das geteilte Sorgerecht.
D.h sie sind beide völlig gleich berechtigt bei allem was sich ums Kind dreht.
Auch wenn es darum geht wo das Kind leben soll...sind sie beide zu 100% gleichberechtigt... hier sollte man jedoch vorsichtig sein.
In diesem Fall zb zählt zwar die Aussage des Jungen schon sehr viel,aber....wenn
das JA den Eindruck erhalten würde das der Junge von beiden Seiten beeinflusst/gelockt etc werden würde dann gehen sie oftmals nach einem sogenannten "Gewohnheitsrecht" und der Junge verbleibt bis auf weiteres beim Vater da er dort seinen bisherigen "Lebensmittelpunkt" hatte.
usw usw
Deine Freundin soll sich vor allem erstmal nicht verrückt machen.
Den JA Termin abwarten.
Dort klar machen das sie auf jeden Fall für den Jungen da ist, es ihr aber "einzig und allein" um das wohl des Jungen geht und nicht um persönliches(Muttergefühle etc).
Vor allem darf sie nicht den Eindruck erwecken das es um eine Machtkampf zwischen ihr und ihrem Ex geht.
Es geht "nur" um das war der Junge "möchte"(also..zu ihr).....sonst nichts!
Sie sollte den Eindruck vermittel das es für sie auch völlig ok wäre wenn der Junge beim Vater bleiben möchte(was er ja zum Glück nicht will) solange er das selbst will
Für einen solchen Fall wie beschrieben.....er ist am WE da und will nicht zurück zum Vater....da wirds knifflig.
Da der Junge seinen Lebensmittelpunkt bis zu diesem Zeitpunkt beim Vater hatte könnte dieser im Extremfall eine Anzeige erstatten wegen Kindesentzug.
Die Mutter hätte dabei zwar nicht viel zu befürchten da es der eigene Wille des Jungen war,aber so etwas ist sehr unangenehm.
Eine Möglichkeit wenn er nicht zurück will und schon klar ist das dies Ärger mit dem Vater gibt wäre.
Im Vorfeld mit einem Anwalt sprechen und sobald der Junge bei der Mutter ist vor Gericht per Eilantrag ein einstweiliges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.(dürfte in dem Fall problemlos durch gehen....das wird der Anwalt aber besser einschätzen können....ich bin keiner *lach*)
Dann kann der Junge bei ihr bleiben ohne das der Vater etwas dagegen machen kann...bis das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich geklärt wurde.
Im Fall wie hier beschrieben denke ich das die Mutter das recht einfach bekommen dürfte, zumal die Aussage des Jungen für das Gericht am meisten Gewicht hat bei dieser Entscheidung.
Es macht aber recht wenig Sinn sich verrückt zu machen.....maybe klärt sich das alles schon per JA.
Wenn sie hören was der Junge will.
Was die beiden Elterteile dazu sagen.
Dann evtl. dem Vater klar machen wie seine Karten liegen...
Maybe wars das dann schon...und alle sind happy ;-)
Das wäre die beste Lösung...alles andere zieht sich und ist nicht wirklich spaßig :-(
wie Sannyshadow schon meinte...erstmal zum JA....
dann sieht man weiter ;-)