Frage -  Frage zum Kindergeldantrag

K

Kleiner Eisbär

Guest
Hallo,

habe grade mal den Kindergeldantrag ausgefüllt da wir ja jetzt das Geburtsdatum haben für unseren kleinen wenn sich da nix mehr ändert. Aber dann kann mein Mann das schon alles erledigen.. ;)

Da wir ja eine Patschworkfamilie sind hat mir eine bekannte geraten den Antrag über meinen Mann laufen zu lassen da er ja schon 2 Kinder hat und wenn wir dann noch ein 2tes irgend wann mal bekommen das er dann 4 Kinder hat und dann nimmer 154,-€ sonder 179,-€ bekommt.

Wist ihr ob das so geht?

Irgendwie Blicke ich bei dem Antrag auch nicht ganz durch.

Unter 4 muss ich alle 3 Kinder eingeben also die 2 Kinder meines Mannes und unser Gemeinsames oder?
Dann unten muss ich angeben dass die 2 Kinder nicht bei uns sondern bei der Exfrau leben. Bei 5 das gleiche noch mal. Bei 6 muss Wahrscheinlich noch mal eingegeben werden das die Exfrau Kindergeld für die anderen 2 Kinder erhält oder?


Arg ich blicke nimmer durch... Kann mir einer Helfen? Irgend wie stehe ich auf dem Schlauch...

Gruß Julia
 

mia29

at worlds end
ich hoffe ich sag nichts falsches. aber zum kindergeldantrag, zum erziehungsgeldantag und zu allen anderen anträgen die kohle für dein kind bedeuten, muss eine GEBURTSURKUNDE bei. :wow

und diese GEBURTSURKUNDE wirst du erst dann kriegen, wenn dein kind auf der welt ist. und keine sekunde früher. normalerweise teilt die kh-verwaltung der stadtverwaltung die geburt deines kindes mit. wenn du oder dein mann, oder am besten ihr beide zur stadtverwaltung geht bekommt ihr eine beglaubigte geburtsurkunde, sowie weitere ausführungen, die an die diversen stellen weitergeleitet werden müssen, das gute ist es steht obendrauf wo´s hin muss. ausserdem bekommt ihr noch eine weitere ausführung die für die taufe bestimmt ist. und dass alles bekommt ihr erst, wenn das kind DEFINITIV auf der welt ist. :Lesen


wie das mit den kindern deines mannes ist, weiss ich nicht...vielleicht geht das nur wenn ihr das gemeinsame sorgerecht habt
 
K

Kleiner Eisbär

Guest
Das Gemeinsamme Sorge recht für seine Kinder hat mein Mann...

Das ich dafür die Geburtsurkunde brauche das weis ich aber da ich 5 bis 7 Tage im Krankenhaus bleiben muß will mein Mann Montags alles erledigen da wir auf Kindergeld angewiesen sind.

Wir wollen nur alles schon fertig haben jetzt habe ich noch den nerv mich da rein zu lesen und das alles in Ruhe auszufüllen.

Sigmaringen gibt das nur weiter wenn das Rathaus in Sigmaringen für uns zuständig ist aber bei uns ist das Rathaus Krauchenwies zuständig also muß Peter alles weiter geben... ;)
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
mia, ausfüllen kann sie das ganze aber schon mal ;-)


@ke

meine einschätzung ist, dass das mti dem erhöhten kindergeld nur dann der fall ist, wenn man 4 kinder hat für die man selbst kindergeld bekommt und die bei euch im haushalt leben!
sonst könnte ich ja auch das kind meines mannes mit angeben und den antrag auf ihn laufen lassen. würden wir dann unser 3. kind kriegen würden wir dann auch mehr geld haben - aber das denk ich mal nicht, dass geht!
das erhöhte kindergeld ist ja für einen erhöhten bedarf und der ist ja bei euch nicht gegeben, da ihr ja im falle eines falles erst 2 kinder im haushalt habt und nicht 4.

ist zumindest meine meinung und einschätzung dazu.
 
K

Kleiner Eisbär

Guest
@Susanne

Wo habt ihr den die kinder überall eingetragen? Hast du den Antrag auf dich laufen? Wenn ja hast du seine kinder dann angegeben?

Ich Kapier nicht wo ich die Kinder überall eintragen muß
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
2) Welche Kinder werden berücksichtigt?


Leibliche Kinder werden bei ihren Eltern berücksichtigt, wenn keine andere Person vorrangig an-spruchsberechtigt ist. Leben beide Elternteile und das Kind in einem gemeinsamen Haushalt, bestimmen die Eltern, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten soll. Daher ist in diesem Fall die Unterschrift beider Elternteile auf dem Antrag erforderlich. Zivilrechtliche Vereinbarungen über den Bezug des Kindergeldes z.B. bei getrennt lebenden Eltern sind für die Familienkasse unbeachtlich, weil für den Kindergeldanspruch die Haushaltsaufnahme des Kindes maßgebend ist. Kinder des Ehegatten, Pflege- sowie Enkelkinder, die sich auf Dauer im Haushalt eines Antragstellers aufhalten, werden ebenfalls berücksichtigt. Der Wohnsitz des Kindes muss sich in Deutschland oder im EU/EWR-Raum befinden.


Quelle


daraus würde ich wie oben schließen: die beiden älteren kinder leben nicht bei euch, also zählen diese nicht wenn ihr ein zweites bekommt und somit mehr kindergeld haben wollt!

eintragen musst du sie trotzdem, aber ihr bekommt deshalb nicht mehr
 

Tin

Aktives Mitglied
Maßgeblich für die Ordnungszahl der Kinder ist die Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Mitgezählt in der Reihenfolge der Kinder werden auch diejenigen Kinder (sog. Zählkinder), für die kein Kindergeld gezahlt werden kann, weil sie sich in der Obhut eines anderen Elternteils befinden und dieser deshalb das Kindergeld vorrangig erhält. Ein Zählkind "schiebt" jüngere Zahlkinder in ihrer Ordnungszahl "hoch", so dass für sie die jeweils nächsten Kindergeldsätze anfallen
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
oh du fragst sachen - das hab ich schon vor fast nem jahr ausgefüllt... aber ich guck gleich mal nach und sag dir wie ichs machen würd...

ja, unser antrag läuft allein auf mich.... denn im fall einer trennung (den wir jetzt mal nicht annehmen, aber mein mann ja schon mal durch hat) würde ja sarah bei mir bleiben und dann müßte das sonst alles geändert werden...
 

Tin

Aktives Mitglied
und hier ist ein Beispiel 8)


Ein Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder. Zwei ältere Kinder des Ehemannes aus dessen erster Ehe leben bei der leiblichen Mutter, an die auch als vorrangig Berechtigte das Kindergeld für diese Kinder gezahlt wird. Bei der Ehefrau zählen nur die beiden gemeinsamen Kinder als erstes und zweites Kind. Sie könnte Kindergeld in Höhe von 154 EUR + 154 EUR = 308 EUR monatlich erhalten. Beim Ehemann zählen Kinder aus erster Ehe als erstes und zweites Kind (Zählkinder), die beiden gemeinsamen jüngeren Kinder zählen als drittes und viertes Kind. Als vorrangig Berechtigter kann er für die gemeinsamen Kinder 154 EUR+ 179 EUR= 333 EUR monatlich erhalten, also 25 EUR mehr als seine Ehefrau. Deshalb empfiehlt es sich, daß die Ehefrau den Mann zum Berechtigten bestimmt.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
5 l Was ist ein Zählkind?
Ein Kind, für das an den vorrangig Berechtigten Kindergeld gezahlt wird, wird gleichwohl auch bei dem
nachrangig Berechtigten als sog. Zählkind berücksichtigt. Sind bei einem älteren Zählkind mindestens drei
jüngere Kinder vorhanden, für die Kindergeld gezahlt wird, schiebt dieses Zählkind die drei jüngeren Kinder
in der Rangfolge auf die Ordnungszahlen 2., 3. und 4. Kind, so dass für das jüngste Kind statt 154 € das
höhere Kindergeld für ein 4. Kind von 179 € gezahlt wird.
Beispiel:
Ein Ehepaar hat drei gemeinsame Kinder. Ein älteres eigenes Kind des Ehemannes lebt bei der leiblichen
Mutter, an die auch als vorrangig Berechtigte das Kindergeld für dieses Kind gezahlt wird. Bei der Ehefrau
zählen nur die drei gemeinsamen Kinder als erstes, zweites und drittes Kind. Sie könnte Kindergeld in
Höhe von 3 x 154 € = 462 € monatlich erhalten. Beim Ehemann zählt das eigene Kind als erstes Kind
(Zählkind), die drei gemeinsamen jüngeren Kinder zählen als zweites, drittes und viertes Kind. Als
vorrangig Berechtigter kann er für die gemeinsamen Kinder 2 x 154 € + 1 x 179 € = 487 € monatlich
erhalten, also 25 € mehr als seine Ehefrau. Deshalb empfiehlt es sich, dass die Eheleute den Ehemann
zum Berechtigten bestimmen.


quelle


hab mich getäuscht.... und bin echt erstaunt darüber...

aber lies dir doch mal das merkblatt das unter dem link quelle zu finden ist durch - das hilft dir bestimmt weiter
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
nur mal ne theoretische frage:

der antrag von sarah läuft jetzt auf meinen namen - wenn wir jetzt noch zwei kinder bekommen, könnten wir dann den letzten antrag (also vom 3. kind) auf meinen mann laufen lassen und den rest auf mich?
wir würden dann ja auch mehr kriegen... oder einfach den antrag mal 'umschreiben' sofern das denn geht? ?( das wär nämlich interessant, da wir ja mehrere kinder möchten
 
Meine Freundin hat letztes Jahr geheiratet,ihr Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe(leben bei der Mutter) und sie hat 3 Kinder aus 1 Ehe.
Jetzt hat ihr Mann ihre Kinder adoptiert,das Kindergeld läuft jetzt auf seinen Namen und sie bekommen auch mehr.

@ Susanne ich glaube nicht das das so geht,ich denke mal das dann alle Kinder auf deinen Mann laufen müssen,weiß es allerdings nicht genau.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hmm... muss ich glatt mal nachfragen aufm amt :gap

oder wir nehmen dann nur den antrag vom 3. kind auf den namen meines mannes - das müßte ja funktionieren - ist ja nirgendwo vorgeschrieben auf wen der antrag laufen muss ;-)
 
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