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Ein Widerruf von einer Sorgerechtserklärung oder einfach ein Rücktritt ist nicht möglich. Eine Änderung kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen. Sorgeerklärungen müssen übrigens öffentlich beurkundet werden.
Das Sorgerecht ist etwas sehr wichtiges und kann nicht einfach je nach Laune einseitig durch entsprechende Erklärung wie mit einer Austrittserklärung aus dem Kaninchenzüchterverein beendet werden.
In der Regel beantragt der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht, verbunden mit einer fundierten Begründung und der Richter entscheidet…hoffentlich zum Wohle des Kindes.
Du solltest auch andere Möglichkeiten in Erwägung ziehen, z.B. eine Alleinvertretungsvollmacht……und immer hauptsächlich an das Kind denken.
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