sunylady1
Aktives Mitglied
Hab ne frage kann man das so schreiben ???
Werd hier nämlich bald Wahnsinnig wegen der lauten Musik .
Brief an Vermieter.
Hallo Herr und Frau
Wir möchten euch einen Vorschlag machen , dass wir die Tapete und den
Umzug erstattet bekommen und wir dann aussziehen, dann können die
anderen hier bleiben .Ist glaub ich die beste Lösung.
Wir sehen das nicht mehr ein für so nen Terror hier
als noch Miete zu bezahlen.
Da die ja hier niemals ausziehen werden.
Komisch wenn wir eine Wohnung suchen bekommen wir ganz schnell eine.
Aber die Leute sehen ja was das für welche sind.
Eigendlich ist das echt eine Zumutung Mietern sowas
anzutun .
Und es wurde ja damals gesagt wenn wir hier Einziehen ist hier Ruhe .
Heute Morgen wars wieder laut und Marco kam von der Nachtschicht und konnte deswegen nicht schlafen.
Und heute Nacht um 0.10 h war es wieder so .
Ansonnsten werden wir das anderweitig klären müssen .
Die Polizei war ja neulich hier , und die haben gesagt
das sie die Anlage dann mitnehmen .
Mir wärs ja egal , aber so wie der ist tut der dann als
Rache irgendwas anderes machen , bei dem weiss man ja nie .
Ich sag Dean immer das er leise sein soll, aber von
denen kommt nix.
Die dürfen das Ultimatum stellen das ich den Keller
putzen soll .Dann darf ich auch sagen das die Musik
leise soll oder der kleine auszieht der hat hier
nämlich keine Rechte schliesslich volljährig und alt
genug um auszuziehen.
Übrigens ist das Fenster bestimmt schon 4 Jahre nicht
geputzt worden , bis ich es sauber gemacht hab , das
gehört schliesslich auch dazu, genauso wie die Spinnweben und die Tür abzuwischen.
Ich hoffe ihr denkt mal darüber nach .
Und ich hab ja Gehört das die das bei den Vormietern auch schon gemacht haben,laute Musik und sogar Geklaut wurde.
Wir hoffen ihr denkt mal darüber nach , ist billiger als das dann gerichtlich laufen zu lassen
oder über einen Anwalt.
Und wir wollen ja niemanden in die Pfanne hauen , wir wollen einfach unsere Ruhe und Frieden haben.
Ich sag Dean auch immer er soll leise sein , aber dann werd ich jetzt auch keine Rücksicht mehr nehmen.
Und weil unsere Kinder ja so laut sind hier noch ein Auszug .
Was Kinder dürfen laut Mietrecht.
Die meisten Gerichte urteilen familienfreundlich. "Kinderlärm ist natürlich", entschied das Landgericht München. Kinderlärm ist vielmehr "eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung des kindlichen Spielens", die nicht generell unterdrückt oder auch nur beschränkt werden kann (OLG Düsseldorf AZ:9 U 51 /95). Für lärmempfindliche Nachbarn bedeutet dies, dass allgemeine Spielgeräusche, Lachen, Weinen und Schreien als natürliches Verhalten hingenommen werden müssen.
Und zu dem unter uns .
Übrigens: Die erweiterte Toleranzgrenze in Sachen Kinderlärm erstreckt sich nicht auf die Vorliebe vieler Heranwachsender für laute Musik und rauschende Partys. Deshalb dürfen auch jugendliche Musik-Fans ihre HiFi-Geräte trotz konzerttauglicher Verstärker und Boxen immer nur so laut einstellen, dass die Geräusche in der Nachbarwohnung nicht mehr oder zumindest kaum noch zu hören sind – und zwar auch außerhalb der üblichen Ruhezeiten! Freunde lautstarker Musik müssen also auch am Nachmittag entweder entsprechend leise stellen oder zum Kopfhörer greifen. Auch bei gelegentlichen Festen und Partys muss auf die Nachtruhe der Nachbarn Rücksicht genommen werden.
Überschreitet der Lärm zumutbare Grenzen, muss sich der Mieter theoretisch nicht selbst darum kümmern, sondern kann vom Vermieter verlagen, dass der Lärm abgestellt wird. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten. Das heißt, er muss bei berechtigten Beschwerden dafür sorgen, das die Lärmverursacher leiser sind oder ggf. auch Schallschutzmaßnahmen durchführen –wenn der Lärm als kindgemäß also normal einzustufen ist, aber die Wände so dünn sind, dass der Nachbar nicht mehr schlafen kann. Der ruhegestörte Mieter kann für die Dauer der Lärmbelästigung u.U. die Miete mindern. Trotzdem: Deutschland steht nicht zu Unrecht in dem Ruf, kinderfeindlich zu sein. Dazu passt es, Lautäußerungen von Kindern voreilig als Lärm einzustufen.
So das war dann erstmal alles und mit den Mängeln hier in der Wohnung wollen wir erst garnicht anfangen
dazu gehört die Schlächte Dämmung die Undichten Fenster merkt man ja daran das bei Dean und Melvin im Winter trotz Heizung auf 5 in der Nacht unter 15 grad liegt und das liegt nicht am Rollo runter machen !!!
Mfg
:hilfe: :hilfe: :hilfe: :hilfe: :hilfe: :nudelholz :nudelholz :nudelholz :angryfire :angryfire :wand :wand
Werd hier nämlich bald Wahnsinnig wegen der lauten Musik .
Brief an Vermieter.
Hallo Herr und Frau
Wir möchten euch einen Vorschlag machen , dass wir die Tapete und den
Umzug erstattet bekommen und wir dann aussziehen, dann können die
anderen hier bleiben .Ist glaub ich die beste Lösung.
Wir sehen das nicht mehr ein für so nen Terror hier
als noch Miete zu bezahlen.
Da die ja hier niemals ausziehen werden.
Komisch wenn wir eine Wohnung suchen bekommen wir ganz schnell eine.
Aber die Leute sehen ja was das für welche sind.
Eigendlich ist das echt eine Zumutung Mietern sowas
anzutun .
Und es wurde ja damals gesagt wenn wir hier Einziehen ist hier Ruhe .
Heute Morgen wars wieder laut und Marco kam von der Nachtschicht und konnte deswegen nicht schlafen.
Und heute Nacht um 0.10 h war es wieder so .
Ansonnsten werden wir das anderweitig klären müssen .
Die Polizei war ja neulich hier , und die haben gesagt
das sie die Anlage dann mitnehmen .
Mir wärs ja egal , aber so wie der ist tut der dann als
Rache irgendwas anderes machen , bei dem weiss man ja nie .
Ich sag Dean immer das er leise sein soll, aber von
denen kommt nix.
Die dürfen das Ultimatum stellen das ich den Keller
putzen soll .Dann darf ich auch sagen das die Musik
leise soll oder der kleine auszieht der hat hier
nämlich keine Rechte schliesslich volljährig und alt
genug um auszuziehen.
Übrigens ist das Fenster bestimmt schon 4 Jahre nicht
geputzt worden , bis ich es sauber gemacht hab , das
gehört schliesslich auch dazu, genauso wie die Spinnweben und die Tür abzuwischen.
Ich hoffe ihr denkt mal darüber nach .
Und ich hab ja Gehört das die das bei den Vormietern auch schon gemacht haben,laute Musik und sogar Geklaut wurde.
Wir hoffen ihr denkt mal darüber nach , ist billiger als das dann gerichtlich laufen zu lassen
oder über einen Anwalt.
Und wir wollen ja niemanden in die Pfanne hauen , wir wollen einfach unsere Ruhe und Frieden haben.
Ich sag Dean auch immer er soll leise sein , aber dann werd ich jetzt auch keine Rücksicht mehr nehmen.
Und weil unsere Kinder ja so laut sind hier noch ein Auszug .
Was Kinder dürfen laut Mietrecht.
Die meisten Gerichte urteilen familienfreundlich. "Kinderlärm ist natürlich", entschied das Landgericht München. Kinderlärm ist vielmehr "eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung des kindlichen Spielens", die nicht generell unterdrückt oder auch nur beschränkt werden kann (OLG Düsseldorf AZ:9 U 51 /95). Für lärmempfindliche Nachbarn bedeutet dies, dass allgemeine Spielgeräusche, Lachen, Weinen und Schreien als natürliches Verhalten hingenommen werden müssen.
Und zu dem unter uns .
Übrigens: Die erweiterte Toleranzgrenze in Sachen Kinderlärm erstreckt sich nicht auf die Vorliebe vieler Heranwachsender für laute Musik und rauschende Partys. Deshalb dürfen auch jugendliche Musik-Fans ihre HiFi-Geräte trotz konzerttauglicher Verstärker und Boxen immer nur so laut einstellen, dass die Geräusche in der Nachbarwohnung nicht mehr oder zumindest kaum noch zu hören sind – und zwar auch außerhalb der üblichen Ruhezeiten! Freunde lautstarker Musik müssen also auch am Nachmittag entweder entsprechend leise stellen oder zum Kopfhörer greifen. Auch bei gelegentlichen Festen und Partys muss auf die Nachtruhe der Nachbarn Rücksicht genommen werden.
Überschreitet der Lärm zumutbare Grenzen, muss sich der Mieter theoretisch nicht selbst darum kümmern, sondern kann vom Vermieter verlagen, dass der Lärm abgestellt wird. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten. Das heißt, er muss bei berechtigten Beschwerden dafür sorgen, das die Lärmverursacher leiser sind oder ggf. auch Schallschutzmaßnahmen durchführen –wenn der Lärm als kindgemäß also normal einzustufen ist, aber die Wände so dünn sind, dass der Nachbar nicht mehr schlafen kann. Der ruhegestörte Mieter kann für die Dauer der Lärmbelästigung u.U. die Miete mindern. Trotzdem: Deutschland steht nicht zu Unrecht in dem Ruf, kinderfeindlich zu sein. Dazu passt es, Lautäußerungen von Kindern voreilig als Lärm einzustufen.
So das war dann erstmal alles und mit den Mängeln hier in der Wohnung wollen wir erst garnicht anfangen
dazu gehört die Schlächte Dämmung die Undichten Fenster merkt man ja daran das bei Dean und Melvin im Winter trotz Heizung auf 5 in der Nacht unter 15 grad liegt und das liegt nicht am Rollo runter machen !!!
Mfg
:hilfe: :hilfe: :hilfe: :hilfe: :hilfe: :nudelholz :nudelholz :nudelholz :angryfire :angryfire :wand :wand