Info -  Hessen - Pressemitteilung des Landesverband Legasthenie

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DorisC

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Zur Information - Neuer Hessischer Erlass regelt Notenschutz und Nachteilsausgleich für Schüler mit einer Lese- Rechtschreibschwäche. Dieser Erlass ist eine interne Verfahrensanweisung und wird nicht veröffentlicht, aber wichtig für betroffene Eltern, denn sie müssen den Antrag an das Schulamt über die Schule stellen!

Der Text der Pressemitteilung des Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Hessen:

Klare Rechtslage in Hessen für Schüler mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche bis zum Abitur

Schüler mit einer isolierten Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) haben, trotz normaler oder guter Intelligenz, besondere Schwierigkeiten beim Erlernen der Schriftsprache. Diese Kinder können in Hessen von einer Benotung in der Rechtschreibung befreit werden und einen individuellen Nachteilsausgleich erhalten.

Hessen hat seit 1985 eine gute schulrechtliche Regelung. Für die Abschlussklassen an hessischen Schulen war diese individuelle Leistungsermittlung bisher jedoch umstritten.
Die betroffenen Schüler konnten entsprechend ihrem Begabungsniveau auf weiterführende Schulen wechseln, jedoch drohte ein Scheitern beim Schulabschluss. Durch den Punktabzug für Rechtschreibfehler verschlechtert sich nicht nur die Deutschnote, sondern auch die Noten in den Fremdsprachen und in allen Nebenfächern.

Während der Präsidentschaft der Hessische Kultusministerin, Karin Wolff, in der Kultusministerkonferenz (KMK), wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die neue Empfehlungen für LRS Schüler ausarbeitete. Diese wurden im Dezember 2003 von allen Bundesländern akzeptiert. Ein Nachteilsausgleich oder Notenschutz (keine Bewertung der Rechtschreibung) wird hier, bis zum Schulabschluss, empfohlen.

Hessen hat nun als erstes Bundesland die neuen Grundsätze in Landesrecht umgesetzt. Am 17. März hat die Kultusministerin einen neuen Erlass unterzeichnet und als Verfahrensanweisung an die hessischen Schulämter verschickt. Umfassender Notenschutz und Nachteilsausgleich bei allen Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Haupt- und Realschule) und im Abitur sind nun möglich.

Große Hoffnung bei den Legasthenikern
Die ersten Abiturienten, die in dieser Woche nach der neuen Erlasslage Notenschutz für die Abiturprüfung bekommen, sind sehr erleichtert, denn jetzt können sie sich in den Klausuren angstfrei auf die Inhalte konzentrieren. Der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Hessen e.V. (LVL) begrüßt dies ausdrücklich und freut sich über die schnelle Umsetzung in den Fachabteilungen des Hessischen Kultusministeriums.

„Die schnelle Reaktion des HKM zeigt, wie wichtig Frau Wolff dieses Thema ist. Wir sind zuversichtlich, dass die neue Regelung in Hessen endlich die Benachteiligung der von Legasthenie betroffenen Jugendlichen bei den Schulabschlüssen beendet.“, so die Vorsitzende des LVL Hessen, Astrid Dietmann-Quurck.

Der Selbsthilfe- und Betroffenenverband ermutigt alle Eltern und Schüler in Abschlussklassen, den erforderlichen Antrag jetzt möglichst schnell, über die Schule an das Staatliche Schulamt zu stellen, damit die Anträge noch vor Ablauf des Schuljahres bearbeitet werden können.

Mit der neuen Regelung ist eine wichtige Lücke geschlossen. In denBerufsabschlußprüfungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern sind individuelle Prüfungserleichterungen bereits seit einigen Jahren vorgesehen. Den Jugendlichen wird, trotz des Handicaps, ein sinnvoller begabungsgerechter Berufsabschluss ermöglicht. Die Betriebe erhalten die qualifizierten Fachkräfte, die sie dringend benötigen..


Vorerst Enttäuschung bei den Dyskalkulikern
Der LVL Hessen hält eine solch klare Gesetzgebung auch für Schüler mit einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) für dringend erforderlich. Die Ursachen für die Schwierigkeiten in Mathematik liegen, ähnlich wie bei Legasthenie, in Teilleistungsstörungen der auditiven und/oder visuellen Wahrnehmungsverarbeitung.

Einzelne Bundesländer verhinderten hier einen gemeinsamen Beschluss der KMK. Begründet wurde dies, mit der noch lückenhaften wissenschaftlichen Erforschung der Teilleistungsschwächen beim Rechnen.
Kinder, die jeden Tag im Mathematikunterricht mit diesem Handicap kämpfen, sollten jedoch nicht, für den Streit der Fachleute untereinander, bestraft werden. Kinder mit einer Dyskalkulie sind ohne eine individuelle Förderung nicht in der Lage, das Klassenziel in Mathematik zu erreichen. Eine „fünf“ in diesem Fach ändert an dieser Tatsache wenig. Der erste Bundeskongress für Dyskalkulie in Würzburg (www.bvl-legasthenie.de) hat den hohen Handlungsbedarf bei der Förderung dieser Schüler gezeigt.

Der LVL hofft, dass Hessen auch hier den Mut hat neue Wege zu gehen und beispielhaft für andere Bundesländer, eine gesetzliche Regelung für Schüler mit einer Dyskalkulie einführen wird.

Weitere Informationen und einen Musterantrag erhalten betroffene Eltern unter: www.LVL-Hessen.de oder unter Tel.: 06664/911677.

Frei zur Veröffentlichung
Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Hessen e. V.,
Geschäftsstelle: Bahnhofstr. 15, 36391 Sinntal, Tel. 06664/ 91 16 77
Pressestelle: Jutta Mieke, Tel. 06664/6850 Fax: 06664/91 11 32
Email: mieke.sinntal@gmx.de
 
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