brauche Rat -  hiiilfe

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Dani

Guest
Hallo

ich bin neu bei euch und möchte hiermit an alle HALLO sagen!ich hätte auch gleich mal eine frage an euch!die ex-frau meines mannes lebt seit november 04 mit ihrem neuen freund in dessen haus.sie hat beim arbeitsamt das ganze als bedarfs gemeinschaft gemeldet.kann man nun ihren unterhalt kürzen oder nicht?man sagt ja das sie länger als zwei jahre zusammen sein müssen damit man sagen kann das es eine gefestigte beziehung ist,aber wer schon zusammen wohnt und das dann auch noch so dem arbeitsamt meldet?

dani
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Huhu...

also bei der scheidung meines mannes war es so, dass seiner ex-frau 300€ vom unterhalt abgezogen wurden, weil sie mit einem anderen mann zusammen gezogen ist. Zum damaligen zeitpunkt waren die beiden ein paar wochen erst ein paar...

unsere anwältin meinte damals, dass die Frau sich ja durch die gemeinschaft geld spart bei miete, nahrung etc... weil der mann automatisch ja auch was mitzahlt. deshalb können 300€ in abzug gebracht werden... wurde vom richter auch so gesehn...

würds vielleicht von nem anwalt nochmal überprüfen lassen :druecker

gruß
susi
 
U

User2

Guest
Dem Arbeitsamt muß sie das so melden, sonst wäre es Betrug.
Die Dauer der Beziehung spielt da keine Rolle.
 
D

Dani

Guest
Hallo

wir waren bei einer anwältin und die sagte uns das wir keine chance hätten!ich sehe das etwas anders!!!ich könnte ja noch verstehen wenn sie nicht zusammen leben würden,aber die beiden leben in seinem haus und wir sollen das mitfinanzieren?!die anwältin sagte zwei jahre zusammen leben oder das einkommen meines mannes ändert sich und das über ein halbes jahr lang!ich habe diesbezüglich auch keine rechtssprechung gefunden : (für die tolle antwort der anwältin dürfen wir auch noch 120 euro bezahlen!für mich ist die beziehung doch schon gefestigt wenn man sich entscheidet zusammen zuziehen,oder sehe ich das falsch?das sie das dem arbeitsamt gemeldet hat ist ja auch richtig und ich will ja nur zum ausdruck bringen das sie es dort ja auch als bedarfs gemeinschaft gemeldet haben!das heißt doch das sie gemeinsam erwirtschaften!und dann soll man noch zwei jahre warten damit man sagen kann es ist eine gefestigte beziehung???

dani :shake
 
U

User2

Guest
Ich bin zwar kein Experte, aber dann kann ich der Argumentation der Anwältin nicht folgen!
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hab jetzt leider die unterlagen nciht gefunden, aber bei der scheidung meines mannes wars wirklich so mit den 300€!

die gegenseite führte zwar auf, dass sich die ex-frau 'nur' 200€ für die haushaltsführung von ihrem freund geben läßt, aber dsa war egal!
300€ standen ihr wohl zu und die wurden auch angerechnet... ich würd da nochmal nachhaken ggf zu einem anderen anwalt gehn
 
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