Eilt! -  HIlfe bei scheidung, sozi und UNterhalt

Legolas23

Neues Mitglied
Hallo schreibe hier für meine schwester die folgende Probleme hat.
Sie seit Januar 2002 verheiratet und bekam im Juli 2002 einen Sohn. Schon in dieser Zeit wurde ihr Mann immer öfter gewalttätig den Möbelstücken und ihr gegenüber. Nun eskalierte alles und sie will die scheidung.

Nun das Hauptproblem WAS MUSS SIE NUN ALLES TUN????
WELCHE BEHÖRDENGÄNGE???

Ihr Mann ist noch in der Ausbildung, sie kann ja durch den kleinen net arbeiten. Die Wohnung läuft auf beide und er bekommt dafür Wohngeld. Wie ist es wenn er sich nicht abmeldet, muss er der wohnungsbaugesellschaft mitteilen das er ausgezogen ist oder wie läuft das (auch falls er sich weigert) Er kassiert auch das wohngeld, was wenn er ihr nichts gibt??? Sie muss zum 1. M;iete und alles bezahlen, von was wenn die mitte des monats ja nur kigeld und erz.geld bekommt!

Weiss ein Anwalt denn alles???

Was muss sie auf dem Sozi alles beachten damit sie nicht übern tisch gezogen wird???

könntet ihr mir schritt für schritt erklären was sie tun muss!

Legolas
 
U

User2

Guest
Hallo Legolas,

will ihr Mann denn ausziehen oder ist er schon ausgezogen?
 

Legolas23

Neues Mitglied
Hallo, ihr mann hat gestern die Wohnung verlassen. Er will am Montag kommen seine Sachen holen und die Schlüssel abgeben!

Es ist so eine verfahrene Situ. Hinzu kommt das sie die Wohnung wohl nicht komplett bezahlt bekommen wird, da sie ja für 3 personen ist (78qm²).


Im Moment brauchen wir einfach Hilfe bei dem was jetzt alles zu tun ist!


GGLG Legolas
 
U

User2

Guest
Also, der erste Schritt sollte ein Termin beim Sozialamt sein.
Am besten sollte ihr Mann ihr schriftlich bestätigen, daß er nicht mehr in der Wohnung lebt, vielleicht sogar mit einer Kopie der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, als Beweis, daß sie wirklich alleine mit ihrem Kind wohnt.
Wenn ihr den Termin beim SA macht, weist darauf hin, daß es sehr dringend ist, immerhin ist ja bald der erste und die Miete fällig. Fragt auch gleich nach welche Unterlagen ihr alles mitbringen müßt, spontan fällt mir ein:

- Mietvetrag
- Bescheide vom Kindergeld und Erziehungsgeld
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis
- Kontoauszüge (über welchen Zeitraum ist unterschiedlich, manche Ämter wollen die letzten 3 Monate, manche aber auch 6 oder 12 Monate haben: nachfragen!)
- Sparbücher
- Unterlagen über Versicherungsbeiträge
- Nachweise über alle Einkünfte
- Nachweis über eventuelle Schulden und deren Ratenzahlung

Ob noch was benötigt wird kann euch das SA am Telefon sagen.

Wenn alles klar ist, muß das SA zumindest vorerst die komplette Miete für die Wohnung tragen.
Bei der Angemessenheit einer Wohnung im sozialhilferechtlichen Sinn geht es aber nicht vorrangig um die Größe der Wohnung, sondern um ihre kosten. Es kann also durchaus möglich sein, daß die Wohnung angemessen ist und voll getragen wird.
Sollte das nicht der Fall sein, wird das SA deine Schwester auffordern sich einen angemessene Wohnung zu suchen und ihr dafür eine Frist setzen, meist 6 Monate. Wenn diese Frist um ist und deine Schwester sich keine angemessene Wohnung gesucht hat, ist das SA nur noch verpflichtet den angemessenen Teil der Miete zu übernehmen, den Rest müßte deine Schwester finanzieren.

Wenn der Vater nicht freiwillig Unterhalt für das Kind bezahlt, sollte sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen und eine Beistandschaft für das Kind einrichten lassen. Die kümmert sich dann um die Unterhaltsangelegenheiten des Kindes, ist sozusagen ein kostenloser Anwalt.

Wegen der Scheidung und ihrem Unterhalt wäre es wohl ratsam einen Anwalt aufzusuchen. Da sie wenig Geld hat, kann sie dort einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen, so dass keine kosten für sie anfallen, wenn der Antrag durchgeht.
 
K

Kasmira

Guest
aries kennt sich aus ;D ... nee, sie hat wirklich recht. ich wohne mit meiner tochter allein immer noch auf 74 qm... wir hatten die wohnung mit 3 personen bezogen, als mein ex-mann dann ausgezogen ist, konnte ich ihr trotzdem wohnen bleiben, da sie verhältnismäßig günstig ist und ein umzug nicht in keiner relation zu etwaigen mieteinsparungen gestanden hätte...

solche unmenschen sind es beim amt gar nicht... manchmal helfen sie einem echt weiter... ;D
 
M

marta1

Guest
Hallo,

Aries hat schon gut alles aufgelistet. Ganz wichtig aber noch ist der Bescheid über die Höhe der Heizkosten.
Und falls Bausparverträge oder Lebensversicherungen existieren, so müssen die auch mitgebracht werden.
Was die Kontoauszüge betrifft, so ist dies völlig unterschiedlich. Die einen wollen gar keine, andere die letzten 3, und andere halt mehr.

Alles Gute

marta1
 
K

Kasmira

Guest
marta_1... ich mußte die von einem ganzen jahr mitbringen... aber ich denk mal, das ist wirklich von sb zu sb verschieden...
 
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