brauche Rat -  Hilfe! Gymnasium verbietet Praktikum

fillu1

Neues Mitglied
Hallo ich bin Mutter eines 141/2 jährigen Sohnes, der auf ein Gymnasium in NRW geht. Nach den Sommerferien (Jahrgangsstufe 9) stehen Schüler-Betriebspraktika an. Unser Sohn ist aktiver Segelflieger und interessiert sich für einen Beruf in der Fleigerei. Wir haben die Zusage :banane: des Flughafens Düsseldorf, das er dort sein 14-tägiges Schülerpraktikum absolvieren darf. Vielleicht muss man noch wissen, dass ein Praktikum dort (wie bei vielen anderen Unternehmen und Behörden) NUR als Schülerpraktikum möglich ist. Also nicht auf eigene Faust in den Ferien z.B.
Jetzt aber der Haken: die Schule verweigert die Genehmigung wegen der Entfernung (80 km) mit Verweis auf die sogenannte BASS (Schulgesetz RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21. 10. 2010 – 411-6.08.03.06-92511) in der folgendes steht: der
6.2 Auswahl der Praktikumsbetriebe Praktikumsbetriebe sollen so ausgewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden können. Falls das regionale Ausbildungsplatzangebot von Jugendlichen größere Mobilität verlangt, können auch Praktikumsplätze, die den Einzugsbereich der Schule überschreiten, genutzt werden.Voraussetzung ist, dass die schulische Betreuung sichergestellt werden kann Bis zu einer Entfernung von 25 km ab der Schule trägt der Schulträger die Fahrkosten. Die für den Besuch weiter entfernt liegender Betriebe darüber hinaus entstehenden Kosten tragen die Eltern, sofern von Schulträgerseite keine Kostenübernahme erfolgt.

1. Unser Sohn kann in dieser Zeit bei nahen Verwandten wohnen. Von dort aus fährt er ca. 15 Minuten mit der Bahn direkt in den Flughafen hinein.
2. Wir erwarten keine Fahrtkostenerstattung

Die Schulleiterin verweist immer wieder auf den Passus, dass die Betreuung durch die Schule sichergestellt sein muss, also das die Lehrerin zwingend einen Besuch vor Ort machen muss. Laut Ministerium in D-dorf gibt es aber keine Definition für Betreuung (Heißt die könnte auch telefoniosch stattfinden). Da es keine klare Definition gibt verweist die Bezirksregierung Münster darauf, dass es frei ausgelegt und bestimmt werden kann. (so geht Politik!!) :wand
Außerdem sei das Praktikum ja nur dafür da um mal den Ablauf in einem Betrieb kennenzulernen (AHA!)

Was soll ich tun? Letztlich geht es ja weder um die Damen und Heren beim Ministerium, noch um die Schulleiterin oder mich, sondern um ihn und seine Zukunft. :dfttroll
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Also ich finde das sehr schade, das die Schule dem Wunsch deines sohnes und seinem evtl Wunschberuf in der Zukunft so die Steine in den Weg legen.

also ich glaube auch, da die Lehrer ja jedem Schüler auf ihrem Praktiukumsplatz einen Besuch abstatten müssen, das sie einfach keine Lust haben so weit zu fahren.

also da hat ein Kind einen Beurfswunsch und dann wird ihm wahrscheinlich die einzige Möglichkeit verwehtrt die er evtl hat um heraus zu finden ob das der Beruf seines Lebens ist.

Da versteht doch einer die Welt oder nicht? X(
 
Augen zu und durch ....
was ist denn das wieder für eine tüpfelescheisserei
da würd ich aber aauch bis zupontius laufen... wenn es der wunsch deines sohns ist
 
R

Retina

Guest
Also ich finde das total daneben. So eine Chance, für Deinen Sohn, Mensch! Das kann doch schon wieder nicht wahr sein. NAch der Schule wird von einem verlangt, dass man sonste wo arbeiten geht aber wenn jemand freiwillig im Praktikum so einen Weg auf sich nimmt, dann soll das nicht gehen?
Ich würde alles dran setzen, dass sich das umsetzen lässt, hab leider nur keine konkrete Idee, wo man da am besten ansetzt. Könnt ihr euch 'nen Anwalt nehmen?
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Original von Retina
Ich würde alles dran setzen, dass sich das umsetzen lässt, hab leider nur keine konkrete Idee, wo man da am besten ansetzt. Könnt ihr euch 'nen Anwalt nehmen?

Hallo zusammen,

also derart schweres Geschütz würde ich in diesem Fall definitiv nicht auffahren. Schließlich muss der Junge ja noch zig weitere Jahre auf der Schule verbringen und ob das seiner Zukunft dann so dienlich ist, wenn ein Anwalt gegen die Schule vorgegangen ist, wage ich zu bezweifeln. Nutzen und Kosten stünden für mich hier keinesfalls in einem vernünftigen Verhältnis. :shake

Allerdings würde ich mich mit der Antwort auch nicht zufrieden geben. Zuerst einmal würde ich einen persönlichen Termin mit der Schulleitung vereinbaren. Ich gehe mal davon aus, dass du dich mit der Schule bisher nur schriftlich/telefonisch ausgetauscht hast? Bei einer Tasse Kaffee und herzerweichendem Blick :zwinker: lässt sich so etwas sicherlich besser besprechen. Und so kannst du auch in aller Ruhe deine Argumentationsstrategie vorbereiten.

Solltest du dann immer noch kein Einverständnis erhalten, würde ich die Schulleitung bitten, dir die Beweggründe einmal schriftlich darzulegen, damit du mit dieser Entscheidung mal das Schulamt bzw. das Bildungsministerium kontaktieren kannst und das Votum der Schule nicht versehentlich falsch widergibst. Dazu würde ich ein Schreiben vorbereiten, in dem du ausführst, welche Fakten mit dem Praktikum verknüpft sind - so z. B. Verkürzung des Weges durch die Unterbringung bei XY oder auch die Garantie der Kostenübernahme durch euch, falls welche entstehen würden.

Das würde ich ganz ohne drohenden Tenor verkünden und einfach darauf verweisen, dass du nichts unversucht lassen möchtest, um den Herzenswunsch deines Sohnes zu erfüllen. Wer will einer Mutter das verdenken?!

Weitere Schritte würde ich mir dann sukzessive übergen und zwar immer mit dem Hintergedanken, ob der Einsatz gerechtfertigt und der Sache dienlich ist.

Viele Grüße
kikra
 

fillu1

Neues Mitglied
Hallo,
vielen damk für euere Antworten. Momentan ist der Sachverhalt bei der Landeselternschaft der Gymnasien und wird zum Ministerium weitergeleitet. Wenn es was neues gibt, werde ich dies hier mal mitteilen.
Grüße
 
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