brauche Rat -  Ich brauch Hilfe! Bin total am Boden....

Schwerdi91

Neues Mitglied
Hey ho Leute... :hilfe:


Also zur jetzigen Situation:

Sie (16) und im 4ten Monat schwanger (13.SSW) :preg und Schulabgängerin.
Ich (21) seit Februar^^ und berufstätig als Elektromonteur für die Bahn(Montagegänger)

Nun folgendes:

Meine Verlobte wird 1 Monat vor der Geburt unseres Kindes 17 Jahre alt. Eigentlich wollten wir noch kein Kind haben, aber wir haben immer gesagt, wenn es passiert, Leben wir mit allen Konsequenzen.
Wir reden hier aber von einem WUNSCHKIND! Also, schwer zu erklären aber ja ihr wisst sicher wie ich das meine. ;-)

Wir haben uns Anfang des Jahres auf Wohnungssuche begeben und sind auch fündig geworden. Ich habe den Vormietvertrag unterschrieben und wir sind mittlerweile am renovieren. Diesen Vertrag unterschrieb ich 1 Tag bevor ich erfuhr, das ich Vater werde.
Zukunftpläne über den Haufen geworfen...

Also Bauen wir mal die Wohnung aus und ab September sind wir dann endlich eine Familie... Die Freude war riesengroß :applaus :applaus :applaus

Doch so schnell wie die Freude kam, verflog sie einigermaßen bei mir wieder.
Als wir bei der SS Beratung waren, bekam ich von meiner Verlobten zu hören, "ich will das erste Jahr noch bei meinen Eltern wohnen bleiben!" ... Ich hab mich so verraten gefühlt und konnte gar nichts dazu sagen...
Ich kann nicht kündigen, weil ich sonst eine Vertragsstrafe von 3 Monatsnettokaltmieten zahlen muss.
Die Wohnung belastet mich finanziell jetzt durch die Renovierung und die Anschaffungen schon sehr.... Auch muss mein Auto zur Inspektion und Urlaub ist geplant und unser Kind kommt auch in 6 Monaten... also ein richtiger Stress für mich ...

Aber als ob all das nicht genug ist... Schatz und Schwiegermama waren beim Jugendamt....
Und als Sie wieder Zuhause waren, zerbrach meine restliche Welt vor mir, wie eine Glasscheibe...

Es geht schon damit los:

- 8 Wochen hat das Jugendamt die Finger auf unserem Kind(angeblich laut Gesetz)
- danach dürfen nur Schwiegermama oder Jugendamt (JA) den Vormund für das Kind übernehmen
- das Kind muss automatisch den Nachnamen der Mutter annehmen...
- Sie darf mit dem Kind, wenn es dann geboren ist, nicht bei mir in der Wohnung schlafen
- ich muss Unterhalt für das Kind zahlen, obwohl wir zusammen sind (zu allen Belastungen das noch obendrauf)
- Sie darf natürlich folglich auch nicht zu mir ziehen (obwohl die Wohnung 1 Eingang neben dem ihrer Eltern liegt!)
- unsere Heiratspläne haben wir auf ungeplante Zeit verschieben müssen
- ich darf nach Geburt des Kindes auch nicht mit im Krankenhaus bleiben ( Familienzimmer wie man es eig kennt)

Ihr seht also, eine ganze Menge Sachen die mich beschäftigen und Psychisch kaputt machen. Ich meine klar, wir müssen mit den Konsequenzen leben, sie ist nunmal minderjährig. Aber das es so krass kommt, konnte ja keiner ahnen.

Ich frage mich jetzt aber vorallem eins:
Das Jugendamt stellt sich nach der Geburt quer, das ich im Krankenhaus bleiben darf. Darf ich denn dann überhaupt bei der Entbindung dabei sein?! Es ist schliesslich MEIN KIND...

Auch belastet das alles unsere Beziehung... Ihr geht es zurzeit auch nicht super...
Mittlerweile hat bei ihr die Übelkeit eingesetzt... am anfang war dem gar nicht so... jetzt mit einem mal und halsschmerzen hat sie auch...

und dann all das noch dazu und der prüfungsstress. bei mir kommt die arbeit hinzu...

ich hoffe mir kann jemand helfen... weil ich komm mit dem Thema Jugendamt GAR NICHT klar... ich weiß was diese Leute bei meinem Vater abgezogen haben... und deswegen bin ich dahingehend etwas vorbelastet :(

Und auch will ich nicht, dass das Kind ohne Vater aufwächst, denn ich habe das auch durch...
Aber es wird mir alles verdammt schwer gemacht....
ich will nicht das unser Kind nach einem jahr "Onkel" zu mir sagt und fragt " wann gehen wir wieder nachhause?" weil es an die Wohnung meiner schwiegerleute gewohnt ist... ich weiß ziemlich gesponnen... aber alles möglich...

lg chris
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Zu deinen fragen

- 8 Wochen hat das Jugendamt die Finger auf unserem Kind(angeblich laut Gesetz)
- danach dürfen nur Schwiegermama oder Jugendamt (JA) den Vormund für das Kind übernehmen

Ja weil die Kindsmutter noch Minderjährig ist. Das ist richtig so.


- das Kind muss automatisch den Nachnamen der Mutter annehmen...

Ja auch richtig den das Kind ist unehelich geboren und bekoimmt daher automatisch den namen der Mutter.

- Sie darf mit dem Kind, wenn es dann geboren ist, nicht bei mir in der Wohnung schlafen

Darüber wei sich nichts.

- ich muss Unterhalt für das Kind zahlen, obwohl wir zusammen sind (zu allen Belastungen das noch obendrauf)

Ja weil die Vormundschaft über das Kind wie du oben geschrieben hast die Oma des Kindes oder das JA hat.

- Sie darf natürlich folglich auch nicht zu mir ziehen (obwohl die Wohnung 1 Eingang neben dem ihrer Eltern liegt!)
- unsere Heiratspläne haben wir auf ungeplante Zeit verschieben müssen
- ich darf nach Geburt des Kindes auch nicht mit im Krankenhaus bleiben ( Familienzimmer wie man es eig kennt)

Auch hier zu kann ich leider nichts sagen. Aber vielleicht finden sich noch andere die da mehr ahnung haben.
 

Schwerdi91

Neues Mitglied
hey illona, danke für die fixe antwort :)

ja aber hallo, ich bin der volljährige elternteil... wieso werde ich denn nicht gefragt ob ich den vormund für mein eigenes Kind machen will?! ich meine ich bin der vater und volljährig... aber nur ihre mutter oder das JA ... warum zb auch nicht mein schwiegervater oder aber eben ich?!

aber es gibt es doch, dass das kind den nachnamen des vaters annehmen kann. auch bei nicht verheirateten paaren.??!!!

ja aber wozu muss ich unterhalt zahlen, wenn ich genauso für das kind aufkomme?
ich meine warum soll ich bitte doppelt bezahlen?
am 1 zahl ich unterhalt... und am 15 geh ich windeln kaufen... warum sollte ich das dann tun?

ich bin kein Vater der zahlt und damit ist das für ihn gegessen... wir sind verlobt und wollen heiraten... warum in gottes namen muss ich zahlen... seh ich net ein auf der einen seite...
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ja du bist zwar Volljährig aber deine Freundin eben nicht und da beginnen für euch die Schwierigkeiten.

Das JA kann theoretisch auch sagen dass die Mutter deiner freundin als Vormund nicht geeignet ist und könnte (Ich male jetzt mal schwarz also den schlimmsten Fall) wenn es das für Nötig hält theoretisch das Kind nach der Entbidnung auch in eine Pflegefamilie unterbringen bis die Kindsmutter 18 Jahre wird. Natürlich ist das der extremste Fall und das strebt das JA auch nicht an. Das JA handelt zum Wohle des Kindes, das bedeutet, dass im besten Fall das Kind bei der Mutter bzw. deren gesetzlichen Vertreter also deren Mutter oder Eltern bleiben kann.

Ob sich die Gesetze in den letzten 8 Jahren verändert haben weis ich nicht. ich habe mein erstes Kind ausserehelich bekommen. Wir sind zum JA gegangen und haben die Vaterschaft anerkennen lassen, bedeutet, mein Freund mittlerweile Mann hat gklipp und klar gesagt und dafür auch unterschrieben, das er der Vater des Kindes ist. Dadurch stand er auch in der Geburtsurkunde als Vater. Damit hatte er alle Rechten und Pflichten eines Vaters.

Nur war ich damals 25 und mein Mann 24. Also Volljährig.
Ich muss mal schauen ob ich auch unterschreiben musste ich denke schon und da steht wieder das Problem im Raum, dass deine Freundin nicht Volljährig ist und damit ihre Unterschrift unter so einem Dokument nichts zählt, diese Unterschrift müsste dann theoretisch der Vormund des Kindes tätigen.

Ich hab jetzt extra nachgeschaut ja ich musste die Vaterschaftsanerkennung auch unterschreiben. Genauso wie die Teilung des Sorgerechts damit meinem Partner das halbe Sorgerecht für unseren Sohn übertragen wurde.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Hallo,

das mit der Namensgebung kenn ich aber auch anders.

Ich kenne genügend Elternpaare die nicht verheiratet sind und das Kind den Familiennamen vom Vater bekommen hat.
Aber, so weit ich weiß, muss das dann beim Standesamt gesagt werden.

LG :bye: Cordu
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Das Jugendamt erzählt quatsch..

http://www.gutefrage.net/frage/wer-bekommt-das-sorgerecht-bei-minderjaehriger-muttervolljaehrigen-vater

Wenn ihr eine gemeinsame Elterliche Sorge unterschreibt (Und die gesetzliche Vertreterin der Mutter auch) dann kann das alleinige Sorgerecht auf dich übergehen bis die Mutter volljährig ist. Andernfalls wird ein Vormund bestimmt, die Mutter kann, bis zur Volljährigkeit keine Sorge übernehmen.

Mit dem Nachnamen dürfte es genauso laufen.

Ausziehen darf sie genauso, aber nur mit Zustimmung der Eltern. Das sollte euch aber schon vorher klar gewesen sein.

Für mich klingt das so als würden ihre Eltern euch die Klötze in den Weg legen, und nicht das Jugendamt, die erzählen leider manchmal auch einfach nur was man hören will.

Wieso warst du nicht mit beim Jugendamtstermin?
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Ich würde zudem mal ganz genau hinterfragen ob diese Aussagen wirklich so vom Jugendamt kommen.. vielleicht machst du selbst mal einen Termin.
 

Schwerdi91

Neues Mitglied
heyho, danke für die vielen schnellen antworten :)

also

1. @ illona:

eh das JA mein Kind in eine Pflegefamilie gibt, hole ich mir das alleinige sorgerecht notfalls mit einem anwalt. soweit wird es nicht kommen! ;)

ja vaterschaft muss ich auch anerkennen, damit ich wenigstens auf der geburtsturkunde stehe...
und ja soweit ich weiß muss sie und ihre mama unterschreiben!!

2. @ celeste:

Warum ich nicht mit beim JA war? Gute Frage.. frag das bitte die junge dame vom Jugendamt... sie hat sich zwar wunderbar über mich erkundigt, aber hat als der tremin vereinbart wurde nicht einmal gefragt ob ich mitkommen will.
war vielleicht gut so das ich nicht mit war, sonst würde das JA heute evtl nicht mehr stehen :angryfire
:D:D:D::D:D:D::D:D:D:D:

dein Link ist falsch eingefügt... kann man mit kopieren nicht aufrufen....

nunja ich glaube aber diesen threat schonmal gelesen zu haben... aber ich bin montagegänger... sprich in der woche an 5 tagen mindestens unterwegs... ist das nicht problematisch? zb wenn das kind ins krankenhaus muss? wer soll dann unterschreiben=??

Schwiegermama hat erzählt das des mit dem namen angeblich n neues gesetz seit diesem oder letzen jahr ist, hat die dame vom JA gesagt. bei minderjährigen gibts sofort den namen der mutter...
aber da will ich mich beim BGH bzw Bundestag erfragen wo und wann die gesetzestexte geändert wurden.

also meine verlobte war ja dabei also glaube ich nicht, das ihre mutter lügen erzählen würde. wir verstehen uns total super aber natürlich mache ich selber einen termin!
aber erst wenn alles vom BGH bzw Bundestag bei mir ist ;)
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Das alleinige Sorgerecht wirst du sehr wahrscheinlich nicht bekommen. Auf diese Trumpfkarte würde ich an deiner Stelle nicht zählen.

Tip:
Nimm allerfreundlichsten Kontakt mit dem JA auf. Wenn du dort bist, dann nur zu dem Zweck, um dich verantwortungsbewusst und liebevoll(auch jetzt schon, wo das Kind noch nicht geboren ist) zu präsentieren. Kannst durchaus Fragen wegen Babypflege, Kindererziehung oder Haushalts-Management-Finanzen-Hilfen haben - aber ja nicht auf den Busch hauen. Hast du verstanden?
Z.B.:
Nicht beim Jugendamt dir Auskünfte über die Mutter eures (ungeborenen) Kindes holen (wollen) - das riecht sonst zu sehr danach, dass du nur auf deinen eigenen Vorteil bedacht wärst. Wenn du die Mutter deines Kindes liebst, dann rede mit ihr direkt darüber und überhaupt über alle Fallstricke, die dir so durch den Kopf gehen. Du wilst Heiraten? - dann Schluss mit Heimlichkeiten!!! Alles mit ihr vernünftig besprechen. Verunsichere deine Partnerin nicht, das kann die jetzt überhaupt nicht brauchen.

Das wichtigste ist das Kind - und nicht irgendein Familienname oder Anwalt!
Denke immer daran, deinem Kind soll es mal gutgehen. Wenn dein Kind nicht sofort deinen Nachnamen hat - dann kannst du das locker wegstecken. Deine Wünsche stellst du ab sofort hintenan.

Wenn überhaupt, dann übergibt dir/euch das JA das Kind. Oder das JA findet es ok, wenn ihr 3 dann zusammen wohnt. Und die Heirat ist zwar romantisch. aber vom prinzip her eine Formsache. Du sollst alles dafür tun, dass die Vorausetzungen für ein liebevolles Nest von Geburt an vorhanden sind, unabhängig von deinem Familienstand.

Ich verstehe schon, dass du jetzt etwas kopflos bist - aber überleg dir doch mal, was du da schreibst. Du denkst an die Möglichkeit, dir per Anwalt das alleinige Sorgerecht zu holen. Mal abgesehen davon, dass das nicht gehen wird - hast du eventuell einen Plan, wie du alleine für das Baby/Kind sorgen willst/kannst? Ganz sicher nicht, denn du bist doch Montagegänger - oder??
 

Schwerdi91

Neues Mitglied
@ gerhard:

warum sollte ich mich über meine verlobte erkundigen? das ist doch eher sinnlos :D

ich bereite alles für ein zusammenwohnen vor ... aber das kann erst ab frühestens nächstem jahr august stattfinden... nicht eher... wegen JA und so weiter....

mich schrecken aber auch die finanziellen kosten ab, wenn das kind mal meinen namen tragen soll. ich muss für den nachnamen meines leiblichen kindes bezahlen! nur damit es heisst wie ich... das kanns doch nicht sein... und das ist eben nicht mal mit 10€ abgetan leider...

mir brennt sowieso überall der kopf derzeit... und nein ich habe keine geheimnisse vor meiner zukünftigen...
aber die frage ist ja, sind wir beiden stark genug, das wir das jahr auch schaffen...
weil 1 jahr darf sie mit unserem kind sich zwar bei mir aufhalten, aber 1 jahr in getrennten betten schlafen... das halten wohl die wenigsten paare durch...

ich meine 1 oder 2 wochen is okay... aber 52 wochen is schon hart...
 

K-man

Neues Mitglied
Punkt eins:
Es sollte dich bei solchen wichtigen Behördengängen niemand fragen müssen ob du mit kommen magst! Denn du sollst ja auch die Vaterschaft anerkennen und dann folglich auch für das Kind zahlen! Und somit hast du ein anrecht mit dabei zu sein!
Denn mal ehrlich warum sollte das JA bei euch direkt mit solchen harten Bandagen zuschlagen!
Es sei denn ihr oder die Familie sei schon mal auffällig gewesen!
Deswegen würde ich das ganze nochmal hinterfragen ob es wirklich genauso gesagt wurde vom Amt!
Punkt zwei:
Das Jugendamt hält da zwar schon einen Blick darauf,da deine Verlobte noch keine 18Jahre ist!
Aber bei geregelten verhältnissen wird keinem das Kind weg genommen und in eine Pflegefamilie gesteckt!
Es sei denn ihr wohnt irgendwo im Ghetto,aber selbst dann muss es driftige Gründe geben!
Punkt drei:
Das mit dem Familiennamen des Kindes ist absoluter Dünnschi..! :angryfire. Natürlich darf das Kind bei einwilligung deiner Verlobten und deren Ehrziehungsberechtigten(da noch keine 18) deinen Namen annehmen! Das kann das Amt nicht verwehren! Und mal davon abgesehen könntest du deine Freundin sogar jetz schon heiraten,denn ihre Eltern könnten Sie dafür beim Amt für Volljährig erklären lassen!
Und ich würde mit deinem Mädel und deren Eltern reden,damit ihr eine Vaterschaftsvoranerkennung und gemeinsames Sorgerecht macht! Dazu hast du ein RECHT!
Ich war auch nicht verheiratet und es gab absolut keinerlei Probleme!
Das einzige Mankko was ihr laut deinem schreiben habt ist das alter deiner Verlobten!
Und wo deine Verlobte und dein Kind schlafen ist auch eure sache,wenn denn der geeignete Lebensraum,Hygiene und alle wichtigen und notwendigen Vorkehrungen getroffen sind!
Es kann dir untersagt werden wenn deine Wohnung eine Dauerbaustelle ist,Schimmelbefall oder sonstige für´s Kindeswohl schädlichen Sachen gegeben sind!

Am besten informierst du dich mal richtig mit einem berater oder stellst ne Anfrage bei nem Anwalt!
Denn es gibt auch gerne mal Berater beim JA die gleich mit vorurteilen belastet sind! Aber nichts des trotzes haben Männer jetz endlich zum Glück auch mehr Rechte!
Denn das du das alleinige Sorgerecht bekommst bezweifel ich mehr als stark! Das wird schon mörderisch wenn de verheiratet bist!

Also gib am besten Gas und frag bei einer Fachstelle an was du genau machen kannst und deine Rechte sind!
Drück dir auf jeden Fall die Daumen und wünsch dir mal alles gute!
 

K-man

Neues Mitglied
Und mach dir keinen Kopf wegen den Unterhaltsleistungen!
Da ihr nicht verheiratet seid ist das ein Standartspruch, die müssen euch darauf hinweisen das du normalerweise verpflichtet bist mit Unterhalt für das Kind auf zu kommen! Da ihr ja aber zusammen seid,kaufst du ja auch so essen,kleidung,windeln und so für dein Kind! Ohne das man dich bitten muss!

Und jetzt mal zur Kh sache! Klar das mit dem Familienzimmer.........eher schlecht,da ihr net verheiratet seid! Aber wieso solltest du bei der Geburt und danach net im Kh sein dürfen! Während der geburt liegt natürlich bei der entscheidung deiner Angebeteten!
Aber du hast ein Recht dein Kind zu sehen......................es sei den du wärst ein schwerverbrecher!

Also wie gesagt lass dich von einer Fachstelle nochmal zu 100% aufklären!
Und Celeste hat dir ja einen Link gegeben bei dem du vorab schon einiges erfährst!
 

Schwerdi91

Neues Mitglied
danke für deine informationen :)
sorry aber hatte lange keine zeit mehr gehabt um zurück zu schreiben...

die arbeit hat geruft...

nunja mal schauen was da nun noch kommt... ich lass mich einfach überraschen...
so wies aussieht helfen mir neue gesetze auch nicht weiter


aber mal etwas anderes....

das kind ist ja nun mein leibliches....
egal ob wir zusammen bleiben oder nicht....

es geht hier mehr um den fall, das wir uns trennen sollten.

ist es möglich, gewissen personen, den umgang mit dem kind, gerichtlich zu verbieten??

es wäre aber GEGEN DEN WILLEN DER MUTTER!!

hoffe ihr könnt mir da helfen!

lg chris
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Original von Ilona

- das Kind muss automatisch den Nachnamen der Mutter annehmen...

Ja auch richtig den das Kind ist unehelich geboren und bekoimmt daher automatisch den namen der Mutter.

Ich lese mir hier gerade den Strang durch, aber diesen Puntk möchte ich doch schon einmal richtigstellen: Nur weil Vater und Mutter nicht verheiratet sind, heißt das defintiiv nicht, dass das Kind zwangsläufig den Nachnamen der Mutter bekommen muss. Ich weiß jetzt nicht, ob eine anerkannte Vaterschaft Voraussetzung ist oder das gemeinsame Sorgerecht, aber es ist sehr wohl möglich, dass das Kind auch bzw. allein den Nachnamen des Vaters bekommt.

Woher ich das sicher weiß? Weil es bei uns genau diese Konstellation gibt: Wir sind nicht verheiratet, Jill trägt den Nachnamen meines Partners.
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Original von Schwerdi91
aber mal etwas anderes....

das kind ist ja nun mein leibliches....
egal ob wir zusammen bleiben oder nicht....

es geht hier mehr um den fall, das wir uns trennen sollten.

ist es möglich, gewissen personen, den umgang mit dem kind, gerichtlich zu verbieten??

es wäre aber GEGEN DEN WILLEN DER MUTTER!!

hoffe ihr könnt mir da helfen!

lg chris

Also, diese Frage finde ich merkwürdig. Machst du da nicht den zweiten Schritt schon vor dem ersten? Solltet ihr euch tatsächlich mal trennen, kannst du jetzt sicherlich noch nicht sagen, ob ein Versuch, dir den Umgang mit dem Kind zu untersagen, im Sinne oder gegen den Willen der Mutter erfolgen würde. Menschen schaut man nur vor den Kopf und Einstellungen ändern sich. Ihr wärt nicht das erste Paar, das später ganz anders miteinander umgeht als es noch in harmonischer Zeit abgemacht war.

M. E. ist das wichtigste, dass du als Vater eingetragen bist und auch das gemeinsame Sorgerecht erhältst. Dann sind für dich auf jeden Fall schon mal die Weichen gestellt, neben dem menschlichen Interesse auch eine gesetzliche Handhabe zu haben, die erst einmal nur bei Vorliegen gravierender Gründe ausgehebelt werden kann.

Ansonsten würde ich es an deiner Stelle eben NICHT laufen lassen, indem du schaust, was da noch kommt und dabei gegen das Jugendamt wettern, sondern mir einen eigenen Termin dort holen und mich nach meinen Rechten, vor allem aber Möglichkeiten zu erkundigen. Nutz die Gelegenheit, dort ein positives Bild zu hinterlassen und wettere nicht dagegen, dass man dir eventuell etwas Böses will.

Den Gedanken, die Aussagen der Familie deiner Verlobten zu hinterfragen, finde ich übrigens gar nicht so abwegig. Ich glaube einfach, dass du den großen Einfluss verkennst, denn Familie auf ihr Kind hat - und das ist normalerweise auch gut so, denn Eltern sind i. d. R. darum bemüht, Schaden von ihren Kindern fernzuhalten. Das muss nicht immer im Sinne der Kinder sein, Eltern gehen solche Themen aus einem anderen Blickfeld an.

Wenn ihr einen Konsens finden wollt, gehört ihr alle an einen Tisch. Dazu solltest du gut informiert sein, also vorab das o. a. Gespräch geführt haben. Vielleicht sehen dich die Eltern deiner Freundin noch nicht als wirklich reif für ein Kind an - ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen. Dann wäre es an dir, ihnen zu zeigen, dass du auch jetzt schon Verantwortung übernehmen kannst und willst. Außerdem würde ich die Erwartungshaltung formulieren, dass du bei der Geburt des Kindes dabei bist, da du der Vater bist. Ich denke mal, dass hier die Mutter meint, ihrer Tochter eine größere Hilfe zu sein. Ich würde konkret vorbringen, dass du zusammen mit deiner Freundin an einer Geburtsvorbereitung teilnehmen willst - die gibt es auch Samstags - und ihr dann gemeinsam den ersten Schritt in ein richtiges Familienleben gehen wollt. Deine Freundin sollte hier klar Position beziehen; ich kann mir aber gut vorstellen, dass sie im Moment zwischen der Behütung durch ihre eigene Familie und dir ziemlich hin- und hergerissen ist.

Komm runter von deiner Protestschiene und such den Konsens. Ansonsten kannst du durch das Alter deiner Freundin wahrscheinlich nur verlieren.

Viele grüße
kikra
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Kikra hmm dann haben die mir damals was falsches gesagt, bzw. mir nicht von der Möglichkeit berichtet, den trotz Vaterschaftsanerkennung haben sie ohne zu Fragen meinen Nachnamen bei Alex eingetragen.
Gut das war bei uns nun nicht tragisch, da für mich immer klar war, dass ich meinen nachnamen bei der Hochzeit behalte aber ich denke da sollten die verantwortlichen darauf hinweisen, dass es auch anders geht.
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo Ilona,

ja, das war wohl wirklich ein Versäumnis der dortigen Beamten. Wobei ich gerade mal gegoogelt habe: Maßgeblich ist nicht die Anerkennung der Vaterschaft, sondern tatsächlich das gemeinsame Sorgerecht, das auch erst einmal beantragt werden muss. Passiert das nicht durch die Mutter, ist der Vater erst einmal außen vor: Die unverheiratete Mutter gilt erst einmal als allein sorgeberechtigt. (http://www.mein-recht.de/namensr.html)

Wir haben das damals alles in einem Abwasch gemacht: Gemeinsames Sorgerecht beantragt und dann auch gleich den Nachnamen des Vaters. Zum einen weil der schöner ist und zum anderen weil wir eh vorhatten zu heiraten. Das allerdings haben wir bis heute noch nicht auf die Reihe gebracht. :whatever

Im o. a. Fall sieht das für mich aber einmal mehr so aus, als wollte die Familie erst einmal die Weichen stellen, damit das Sorgerecht allein der Tochter obliegt.. womöglich vorsorglich. Nicht wirklich fair. Daher sollte sich der junge Mann erst recht schlau machen über seine Rechte und Möglichkeiten.. und vielleicht mal nachhaken, worin die Sorge der zukünftigen Schwiegereltern begründet liegt.

Viele Grüße
kikra
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ach jetzt weis ich warum das bei uns vielleicht anders war. Wir haben zwar auch beides zusammen gemacht also Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht ABER da war Alex schon ein paar Tage alt.
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hmm... das allein dürfte es eigentlich nicht gewesen sein, sofern Alex da nicht schon eine ganze Zeitlang auf der Welt gewesen ist. Ich konnte ja auch erst mit zur Behörde, als ich aus dem KH raus war und wir die Geburtsurkunde hatten. Durch den Kaiserschnitt müssen das mindestens 10 Tage gewesen sein, in denen Jills Nachname noch nicht mit Brief und behördlichem Siegel feststand.

Zumindest hätte man euch darauf hinweisen müssen, dass es diese Möglichkeit gibt um nicht später eine Änderung wieder erst veranlassen zu müssen. Vermutlich hat da einfach wer gepennt..

LG
kikra
 

suessemotte

Mitglied
ich wurde gefragt, welchen nachnamen das kind tragen soll, beim anmelden, also nach meinem krankenhausaufenthalt (4 tage nach kaiserschnitt).
im krankenhaus selbst, wurde schon der vater in die papiere eingetragen, der nachher nur noch beim jugendamt unterschreiben musste.
bei meiner zweite tochter hatte ich automatisch alleiniges sorgerecht, das wird so eingetragen und muss bei bedarf geändert werden. und das beim jugendamt. dafür muss man da einmal vorsprechen und die mutter wird darüber aufgeklärt das es nicht so einfach ist das sorgerecht wieder "zurück" zu verlangen..
bei meiner ersten tochter sind wir nach 3 tagen krankenhaus aufenthalt zum jugendamt gegangen und haben das geteilte sorgerecht beantragt.
in beiden fällen war ich nicht verheiratet.

allerdings ist es bei minderjährigen müttern im regelfall ja so das die mutter das sorgerecht nicht bekommt, sondern es bis zur volljährigkeit der mutter in den händen vom jugendamt oder einer anderen person wie zb der oma liegt. das kannst du aber alles beim örtlichen jugendamt selbst erfragen, am besten machst du dir einen termin dort und versuchst da alle deine antworten zu finden. denn die wissen am besten mit eurer situtation umzugehen und haben alle nötigen akten papiere etc. das jugendamt kann dir auch helfen die nächsten schritte einzugehen, wie zb. zur not das gemeinsame sorgerecht zu bekommen (was wenns nicht freiwillig abgetreten wird, über eine klage beim familiengericht eingereicht werden müsste) und du kannst vorab natürlich schon die vaterschaft anerkennen.
 

suessemotte

Mitglied
achso noch ganz wichtig..

auch OHNE sorgerecht hast du das recht dein kind zu sehen. ein verbot kann dir nur ausgestellt werden, wenn das kindeswohl gefährdet ist, zb. bei drogensüchtigen, alkohlikern, schlägern etc.

und auch das soweit ich weiß NUR nach prüfung vom jugendamt.
das du für dein kind unterhalt zahlen musst, ist ganz normal, das wird solange so sein, bis ihr verheiratet seit oder einen gemeinsames haushalt habt (denn da kommst du eh für das kind mit auf)-
 

Schwerdi91

Neues Mitglied
danke nochmal für die tipps leute :)

aber naja letzterer beitrag von mir war rein hyphotetisch gemeint! es war so gesehen eine rein rhetorische frage ;)

nunja das sorgerecht, so wurde es schatz und schwiegermama erklärt auf dem jugendamt, können nur jugendamt oder schwiegermama für das jahr, bis sie 18 ist übernehmen!

habe zwar auch mal irgendwo gelesen das ich es machen kann, aber denke durch meine montagetätigkeit hätte ich da eh keine chance...

nunja ich danke euch erstmal und wenn was sein sollte, melde ich mich einfach wieder

lg chris
 

Assessi

Mitglied
ich glaub du siehst mehr Probleme im vorraus als die die dann da sind.
Wenn wie du sagst eure Wohnung nicht so weit weg ist von Ihren Eltern und diese nichts dagegen haben, wenn deine Familie bei dir ist. Wird es keine großen Probleme gebe.

Sicher wird das Jugendamt vielleicht vorbei schauen aber auch bei der Oma kann ein Wickeltisch oder Babybett stehen.
Ich finde du suchst Probleme wo keine sind., wenn man alles in der Familie bespricht, und man muss sich mit den Eltern der jungen Mutter alles gemeinsam klären aber wenn man auf einen gemeinsamen Nenner kommt seh ich keine Problem.

Wo kein Kläger da kein Beklagter.

Kann sein das ich alles ein bisschen locker sehe aber man soll den Teufel nicht an die Wand malen und dort Probleme sehen wo keine sind. Denn wenn die Schwiegereltern in spe. mt dem Partner ihres Kindes einverstanden sind warum sollen sie dir den Steine in den Weg legen wenn du dich nur um dein Kind kümmern willst. Sie können doch von Glück sagen das ihre Tochter so einen zuverlässigen Partner gefunden hat. Wieviele werden verlassen wenn es heisst ich bin schwanger.
 
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