Jugendgefährdende Inhalte

honey00

Neues Mitglied
Original von RealBlackbird..
Haha und dann so ein Avatar, aber passt ja alles und + gefällt mir :-D

Ansonsten ist hier Erotik ala FSK18 sowieso fehl am Platz.

Und gegen die Bürokratie in DE kann man auch nicht's machen.
 

Jaich

Neues Mitglied
Also ich will hier auch noch was zu schrieben...


ganz klar Ihr ( das Forum ) müsst euch an Gesetze halten.

Ich finde es persönlich übertrieben wenn man z.b die Bildzeitung auf schlägt sieht man ja auch einiges.
Und wenn ich mir die Rappermusik Texte durchlese dann schlackern mir die Ohren..
Warum macht unsere Regierung nicht etwas dagegen ?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
...Habe ich mich im Eingangsposting so unklar ausgedrückt? Andere Medien können nicht zum Vergleich herangezogen werden, da diese einen JUGENDSCHUTZBEAUFTRAGTEN beschäftigen, so wie es das Gesetz vorsieht.
(...)Zu den jugendgefährdenden Inhalten gehören Fotos von Geschlechtsteilen und weiblichen Brüsten...

Ok, habe verstanden. Mit Jugendschutzbeauftragten (und "Schutzgeldzahlung" ff.) ist das Veröffentlichen von jugendgefährdenen Inhalten erlaubt. :gdh Siehe die Möpse auf der berühmten Seite 1 links unten...

mfg Gerhard (der sich an diese Forenregeln hält)
 

mutti

Neues Mitglied
RE: Leihmutter

Wir sind schwanger!!!!!!
Hallo zusammen!

Habe auch ein problem und konnte nicht schwanger sein(
habe im net gesurft und auf diese seite angestossen….haben probiert und jetzt die leihmutter trägt unser baby!!!!

http://eizellspende.net/

www.eizellspende.biz

www.leihmutterschaft.org

www.leihmutterschaft.net
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
Achtung Werbung!!!!!

ZUR INFO!!!
In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften, nicht bestraft wird das Vorgehen der Leihmutter oder die den Auftrag erteilenden Personen .[1] Diese ärztlichen Handlungen sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet, § 1 Abs. 1 ESchG. Die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten. Nicht hingegen bestraft werden die Leihmutter oder die Bestelleltern bei der Adoptionsvermittlung. Zitat aus Wikipedia
 
Oben