brauche Rat -  Kahlpfändung des Lohns und trotzdem immer mehr Schulden

SvenD

Neues Mitglied
Hallo liebe Forengemeinde

Folgendes hat sich bei mir zugetragen:

Ich war damals 18 und hatte jemanden kennengelernt, war auch eine super Beziehung, dachte ich...eines Abnds beim Baden sagte meine (EX) Freundin sie sei Schwanger . ich hate mich damals toal gefreut und schon Pläne gemacht (eigene Wohnung usw zusammenziehen usw)...dann sagte sie mir das "M...." bestimmt nichts dagegen hätte wenn ich sie besuchen käme...

Ich: "wer ist M...." ??? Sie sagte mir das sie den schon vor einiger Zeit kennengelernt hat und er jetzt Ihr neuer Freund wäre...und sie war weg :(

Nach zwei Jahren nunmehr hat es wohl augenscheinlich nicht mehr so recht funktioniert bei den beiden...(nehm ich mal an)

Und ich erhielt Post vom JA woraufhin ich gefragt wurde ob ich zugebe der Vater zu sein...
Leider schwebte mir noch der herr "M...im Ohr den sie ja kennengelernt hatte "vor einiger Zeit"

Und so gab ich an es nicht genau zu wissen ...es wurde ein Vaterschaftstest angeordnet

Ergebnis: ich bin der Vater AAAAAAAABER , da ich mich ja die letzten 2 Jahre auch nicht gekümmert habe, hab ich auch kein Umgangsrecht :( und unterhalts strafe weil ich nicht gezahlt hab die letzten 2 jahre

Aber Unterhalt durfte ich zahlen...leider war ich icht immer erwerbstätig oder hab zu wenig verdient und es wurde UHV gewährt ...

jetzt hat das JA meinen Lohn bis auf sozialhilfesatz gepfändet...selbst das würde mich nicht mal stören...aber ich hab gesehen das der laufende unterhalt immer wieder hinten raufkommt also meine schulden nicht weniger werden sondern immer mehr beim JA!!!

wie geht das denn? ich also beim JA gemeldet einkünfte der letzten 12 monate wieder einmal angegeben

Antwort: "selbst schuld wenn sie arbeiten gehen" wir berechnen den mindest unterhalt und da noch was offen ist aus vergangener zeit wird das eben weggepfändet

dadurch dass ich ja auch zur arbeit muss bleibt ja nicht mal der sozialhilfe satz und selbst wenn der bliebe ??? warum soll ich noch arbeiten gehen wenn mir selbst das JA sagt das ich selbst schuld sei arbeiten zu gehen???
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo Sven,

hast es also tatsächlich hingekriegt.
:inlove :hae? ;-) :gap :] :love1 : drink 8) 0( X( :( :druecker :p :respekt

aus der Sicht des JA:
Da ist (d)ein Kind, das braucht
a) Bar-Unterhalt, und
b) Personensorge.

Den Teil b) übernimmt hoffentlich deine Exfreundin zur vollsten Zufriedenheit aller. Wenn nicht ganz, dann kann das die Exfreundin auch noch lernen, das JA hilft, bzw. hat ein Auge darauf. Soweit ich weiss, hast du leider keine Akteneinsicht beim JA.

Zum Teil a)
Da vom Vater des Kindes (*) nichts kam, war Unterhaltsvorschuss (ist in diesem Punkt zumindest zweifellos) notwendig. Unterhaltsvorschuss ist staatliches Geld, für dessen Ausgabe strenge Vorschriften, Nachweise gelten. Der Staat stellt das Geld zur Verfügung, weil davon ein Kindes-Leben abhängt. Jedoch wird von dir verlangt, dass du für das Wohl deines Kindes bluten musst.
Das JA fordert nun von dir das staatliche Geld zurück, schon fast so wie ein Inkasso-Büro. Es geht nur um eines: Wie man aus dir am problemlosesten die Knete herausholt. All die Schreiben des JA, wo drinsteht, du hättest da... und da... keine Rechte... und hier und hier...Pflicht zu.... (wie auch immer) zahlen, sind, gelinde ausgedrückt, nicht gerichtlich überprüft.
Denn du schreibst nichts von einer Gerichtsverhandlung. Nur ein Gerichtsbeschluss kann dir ein Recht entziehen. Dir wurde aber aber somit noch kein rechtliches Gehör verschafft.
Der (junge) Vater, der das alles vom JA als nunmal gegeben hinnimmt und ohne zu murren Unterhalt bezahlt, hat schon seine Vorteile.
Das Kind wächst, und Vater zahlt (zurück). Somit ist der Zweck des JA erfüllt.
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Nun kommme ich zu dem "unangenehmeren" Teil:
Du bist also der leibliche Vater, nicht Herr M.
Somit hast du grundsätzlich das Umgangsrecht mit deinem Kind - nicht Herr M. [Dein Umgangsrecht kann dir nur dann (vom Familiengericht) entzogen werden, wenn du eine Gefahr für das Kind oder durch Gewalttat am Kind aufgefallen wärst. Dasselbe gilt übrigens auch für Herrn M.]
Aber leider hat das Gesetz hier eine Raffinesse eingebaut:
Lebte dein Kind friedlich mit Herrn M. (und deiner Exfreundin) soundsolange in einem Haushalt, dann ist Herr M. zum sozialen Vater geworden - daher, das Gesetz räumt deinem Kind (wenn es das will) ein Umgangsrecht zum sozialen Vater ein. Dein Kind soll also nicht die vertraute (Ersatz-)Vater-Person verlieren. Allerdings hat ein "Ersatzvater" sehr eingeschränkte Entscheidungsrechte für ein nichteigenes Kind. Jedenfalls nicht bei wichtigen Lebensdingen.
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Soweit ich weiss, haben Kinder und deren Väter(die nicht den vollen Mindest-Unterhalt zahlen können) trotzdem ein Umgangsrecht miteinander. Also deswegen darf man dir dein KInd nicht verbieten. Ich denke, es geht darum, dass du für dein Kind ein Fremder bist, weil es dich nie kennengelernt hat. Es wird dich nicht vermissen.
Und was nicht sein muss, wird das JA auch nicht ankurbeln. Bringt nur "unnötige" Bürokratie. Hauptsache, Geld kommt von dir.

Eine Frage: Hat deine Exfreundin jemals den Kontakt zwischen dir und eurem Kind gefördert? Hat sie dich durch beharrliches Vorenthalten und Verschweigen zum Fremden (Vater) gemacht?


Fazit:
- Der eine Weg ist, weiterhin sich bis an die Sozialhilfegrenze pfänden zu lassen; ggflls das JA immer wieder darauf hinweisen, dass deine Grenze erreicht ist.
- Der andere Weg wäre, sich quasi gegen das JA zu stemmen. "Quasi" deswegen, weil du dich damit nicht wirklich "gegen" das JA stemmst, sondern für dein Kind da sein möchtest, dich um es kümmern möchtest.

Das ist eben die Frage, ob du dich für dein Kind entscheiden kannst oder willst. Könnte sein, dass du auch irgendwann gebeten wirst, ganz dein Kind zu dir zu nehmen, wenn die Mutter deines Kindes aus irgenmdwelchen Gründen nicht mehr für es sorgen kann. Inbetracht dieser späteren Möglichkeit ist es wichtig, heute schon die Weichen dafür zu stellen und dein Verhalten (dem JA gegenüber) richtig einzustellen und abzustimmen.



Mein Rat: Suche einen Fachanwalt für Familienrecht auf und lasse prüfen, ob du PKH, Armenrecht hast. Anwalt bekommt Akten vom JA - um dir ein Bild von der Entwicklung des Kindes machen zu können; ob die Pfändungsgrenze vom JA überschritten wird, etc.

:bye:


Zu (*): Ich nehme an, du konnstet nichts von deiner Vaterschaft wissen. Hast nochnichtmal von der tatsächlichen Geburt etwas erfahren. Hast lediglich eine mündliche Information "Bin jetzt schwanger - tschüss". Man könnte darüber nachdenken, ob die Strafe für "Zahlungsrückstände" gerechtfertigt ist.
 
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