Frage -  Kann die KM den angestrebten Aufenthalt widersprechen?

marc68

Neues Mitglied
Hallo, wir trennen uns sind nicht verheiratet und haben eine kleine Tochter von 2 1/2 Jahren. Wir einigten uns darauf das die kleine zur Hälfte bei ihr und bei mir ist. Doch mittlerweile möchte sie das nicht mehr. Die Trennung ist ganz frisch , wohnen momentan noch in einer wohnung. Der Kindes unterhält richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle soweit ich weiß aber was ist mit ihr? Muss ich ihr auch unterhält zahlen, die kleine ist Ganztags in der Kita und Sie arbeitet halb Tags. Wäre schön ein paar Antworten zu bekommen.
P.S.: Wir haben das gemeinsame Sorgen.
 
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