Kindergeld und Kinderfreibetrag

Gundula34

Neues Mitglied
Huhu,

ich hätte mal wieder ne Frage:

Wenn ein Paar mit 2 kleinen Kindern sich dauerhaft trennt, und die Kinder bei der Mutter bleiben, wird es ja spätestens im nächsten Jahr so sein, dass die Mutter Steuerklasse 2 hat, der Vater Steuerklasse 1, beide jeweils einen Kinderfreibetrag, und die Mutter das Kindergeld bekommt.

Im Jahr der Trennung können beide ihre alte Steuerklasse behalten, und zusammenveranlagt werden.

Wie sieht das dann mit Kindergeld und Freibeträgen aus?

Ok, die Kinder leben bei der Mutter, also stellt diese einen Kindergeldantrag, und wenn der Trennungstermin schon 2 Monate her ist, stellt sie ihn rückwirkend. Sie bekommt dann wohl einen Bescheid, in dem ihr ab dem Datum Kindergeld bewilligt wird. Wenn sie eine Anlage ausfüllt, dass der Vater ihr seit der Trennung das Kindergeld weitergeleitet hat, dann bekommt sie nichts nachgezahlt, und der Vater muss nichts zurückzahlen. So habe ich das jedenfalls verstanden.

Nun zu den Freibeträgen:

Muss man dann mit dem Ändern des Kindergeldbezuges auch die Freibeträge ändern, d.h. der Vater muss sofort einen Freibetrag an die Mutter abgeben, oder kann man die beiden Freibeträge bis zum Jahresende noch beim Vater belassen, weil für das Jahr der Trennung sowieso noch gemeinsam veranlagt wird?

Wäre sehr froh, wenn mir da jemand schnell weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße
Gundi
 

Gundula34

Neues Mitglied
Naja, der Freibetrag ist halt bei meinem Mann auf der Steurkarte eingetragen.

Und der macht ja was aus für Kirchensteuer und Soli.

Die Frage ist, ob der den noch im Jahr der Trennung von 2 auf 1 reduzieren lassen muss, oder erst beim Jahreswechsel wegen noch gemeinsamer Veranlagung.

Liebe Grüße
Gundi
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Original von Gundula34
Huhu,

ich hätte mal wieder ne Frage:

Wenn ein Paar mit 2 kleinen Kindern sich dauerhaft trennt, und die Kinder bei der Mutter bleiben, wird es ja spätestens im nächsten Jahr so sein, dass die Mutter Steuerklasse 2 hat, der Vater Steuerklasse 1, beide jeweils einen Kinderfreibetrag, und die Mutter das Kindergeld bekommt.

Also bei uns wurde vor ein paar Jahren die Steuerklasse 2 abgeschafft und allein erziehende bekamen auch 1. Hab sie damals auch weggenommen bekommen. Aber vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden...
 

Gundula34

Neues Mitglied
Original von littlefootUnd halbiert wird der Freibetrag bzw. das Kindergeld erst im Folgejahr der Trennung und eine Übertragung des halben Kinderfreibetrages an den anderen Elternteil ist nicht mehr möglich.

LG

Das hieße, dass der Mann bis 31.12. die 2 vollen Freibeträge auf seiner Steuerkarte lassen kann, obwohl die Frau jetzt schon das Kindergeld für die Kinder bekommt?

Liebe Grüße
Gundi
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Ich habe zwei Kinder, und nach der Trennung hatte ich auch Steuerklasse 2. Aber irgendwann wurde das geändert und ich bekam 1 :sn7

Aber jetzt ist das bei mir auch egal...
 
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