Huhu,
ich hätte mal wieder ne Frage:
Wenn ein Paar mit 2 kleinen Kindern sich dauerhaft trennt, und die Kinder bei der Mutter bleiben, wird es ja spätestens im nächsten Jahr so sein, dass die Mutter Steuerklasse 2 hat, der Vater Steuerklasse 1, beide jeweils einen Kinderfreibetrag, und die Mutter das Kindergeld bekommt.
Im Jahr der Trennung können beide ihre alte Steuerklasse behalten, und zusammenveranlagt werden.
Wie sieht das dann mit Kindergeld und Freibeträgen aus?
Ok, die Kinder leben bei der Mutter, also stellt diese einen Kindergeldantrag, und wenn der Trennungstermin schon 2 Monate her ist, stellt sie ihn rückwirkend. Sie bekommt dann wohl einen Bescheid, in dem ihr ab dem Datum Kindergeld bewilligt wird. Wenn sie eine Anlage ausfüllt, dass der Vater ihr seit der Trennung das Kindergeld weitergeleitet hat, dann bekommt sie nichts nachgezahlt, und der Vater muss nichts zurückzahlen. So habe ich das jedenfalls verstanden.
Nun zu den Freibeträgen:
Muss man dann mit dem Ändern des Kindergeldbezuges auch die Freibeträge ändern, d.h. der Vater muss sofort einen Freibetrag an die Mutter abgeben, oder kann man die beiden Freibeträge bis zum Jahresende noch beim Vater belassen, weil für das Jahr der Trennung sowieso noch gemeinsam veranlagt wird?
Wäre sehr froh, wenn mir da jemand schnell weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
Gundi
ich hätte mal wieder ne Frage:
Wenn ein Paar mit 2 kleinen Kindern sich dauerhaft trennt, und die Kinder bei der Mutter bleiben, wird es ja spätestens im nächsten Jahr so sein, dass die Mutter Steuerklasse 2 hat, der Vater Steuerklasse 1, beide jeweils einen Kinderfreibetrag, und die Mutter das Kindergeld bekommt.
Im Jahr der Trennung können beide ihre alte Steuerklasse behalten, und zusammenveranlagt werden.
Wie sieht das dann mit Kindergeld und Freibeträgen aus?
Ok, die Kinder leben bei der Mutter, also stellt diese einen Kindergeldantrag, und wenn der Trennungstermin schon 2 Monate her ist, stellt sie ihn rückwirkend. Sie bekommt dann wohl einen Bescheid, in dem ihr ab dem Datum Kindergeld bewilligt wird. Wenn sie eine Anlage ausfüllt, dass der Vater ihr seit der Trennung das Kindergeld weitergeleitet hat, dann bekommt sie nichts nachgezahlt, und der Vater muss nichts zurückzahlen. So habe ich das jedenfalls verstanden.
Nun zu den Freibeträgen:
Muss man dann mit dem Ändern des Kindergeldbezuges auch die Freibeträge ändern, d.h. der Vater muss sofort einen Freibetrag an die Mutter abgeben, oder kann man die beiden Freibeträge bis zum Jahresende noch beim Vater belassen, weil für das Jahr der Trennung sowieso noch gemeinsam veranlagt wird?
Wäre sehr froh, wenn mir da jemand schnell weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
Gundi