kindesunterhalt- selbstbehalt ?

Schneehase

Aktives Mitglied
hallo ihr lieben,

ich versuchs in diesem forum nochmals( im anderen hat keiner geantwortet)

also mein mann zahlt für seine beiden kinder aus 1.ehe an die ex 400 euro zusammen an kindesunterhalt. nun war unsere frage ob sich der wohl reduziert, wenn ein 3. hinzukommt.

leider müssten wir uns einen teuren anwalt zur berechnung nehmen ( kostet mind. 250€. sollte seine ex das neu berechnen lassen wollen, so würde sie es kostenlos übers jugendamt machen können. ( mein mann leider nicht)

ich weiss durch recherchen, das vom restlichen netto einkommen, der selbstbehalt von 840+etwaige kredite aus der 1.ehe zum selbstbehalt zählen. leider leider weiss ich nicht was sonst noch darein gehört.
die differenz dann wird durch 3 unterhaltsberechtigte kinder geteilt.

weiss einer/ e von euch ggf. ob 200 euro angemessen zuviel oder zuwenig ist, was wir zahlen? seine ex will natürlich nicht zum jugendamt und es kostenlos neu berechnen lassen....
ein hinweiss wäre super von euch.
danke
 

Erika38

Aktives Mitglied
hallo Schneehase,

schau doch mal auf die DD Tabelle.Wenn für mehrere Kids Unterhalt gezahlt wird wird das anders berechnet als für eins.Ob Du was für das dritte abziehen kannst weiß ich nicht,da ihr ja verh. seid.Ist der Selbstbehalt da nicht größer`?
Würd' mich auch interessieren bin in einer ähnlichen Lage.


LG Erika

http://www.duesseldorfertabelle.de/rechner.php#
 

häsi1

Aktives Mitglied
Jeder Unterhaltsberechtigte Kind was im haushalt des Unterhaltszahlenden lebt erhöht den Selbstbehalt. Reicht das Geld nach Abzug des Selbstbehaltes nicht aus um den Unterhalt für alle Kinder in voller Höhe zu leisten, wird eine sogenannte Mangelbedarfsrechnung gemacht. Das heisst, das das geld was am Ende übrig ist durch die zahl der unterhaltsempfänger , sprich der Kinder geteilt wird.
Dabei muss man aber auch immer beachten, das wenn Weihnachts und /oder urlaubsgeld an den zahlenden geleistet wird seitens des Arbeitgebers, die Ex-Frau das Recht hat diese Leistungen in den Unterhalt mit einzubeziehen. Ausserdem kann sie sich aussuchen, ob sie diese beiden Leistungen in den monaten bekommen will, wenn sie auch ausgezahlt werden, oder ob sie die einfach aufs jahr umrechnen lässt und sich monatlich mit dem unterhalt zahlen lässt.
 
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