Kindesunterhaltberechnung bei Eigentum selbstgen.Mehrfamilienhaus

Sunnnyyy

Neues Mitglied
Hallo, bin 48 Jahre, länger schon geschieden und wohne im Frankfurter Raum.

Mein Sohn ist 17 1/2 Jahre alt und hat seit 2 Jahren keinen Kontakt mehr zu mir, es sei denn, es gibt Bargeld........

Kommen wir gleich zu dem Thema, weshalb ich mich hier eingeloggt habe:

Es geht mal wieder um die werte Kindesunterhaltberechnung, die mir Kopfschmerzen bereitet.


Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses werden meine Mieteinnahmen zur Berechnung hinzugezogen.
Finde ich auch okay. Meine mietfreie Wohnung wird auch als Einnahme hinzugerechnet, verstehe ich auch.

NUR

warum werden nicht ALLE Ausgaben, Gebühren, Kilometerfahrten zu Baumärkten, Instandhaltungen des Hauses etc. als Kosten vom Gericht anerkannt???

Warum nur die Darlehenzinsen?

Wenn ich jede Woche rein theoretisch die Beleuchtung des Flures der allgemeinen Treppenbenutzung
erneuern würde, werden die Mieteinnahmen nicht gegen gerechnet.

Schon letztes Jahr habe ich im Internet vergeblich nach Gerichtsurteile dies bezüglich im Frankfurter Raum gegoogelt. Nun steht mal wieder die Gerichtsverhandlung gegen den Sohn an, der ja Mamabedingt klagen durfte.

Hat irgendjemand Erfahrungen mit Gerichten machen dürfen?

Für jede Antwort bin ich dankbar.
 

Konyo

Neues Mitglied
Hallo Sunnnyyy,

habe gerade Deine Frage gelesen (wenn auch 3 Jahre alt) und habe aktuell dasselbe Problem. Leider hast Du damals keine Antworten bekommen, aber vielleicht hast Du ja doch noch etwas erfahren?
Bei mir ist es ähnlich, dass Renovierungskosten für mein Haus und meine Mietwohnung nicht anerkannt werden. Ich wohne auch im Frankfurter Umland. Wäre Dir dankbar für eine Antwort ;-)
 
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