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Original von Marion22
Ich hatte nache der Kündigung bei meiner alten Firma keine Sperre.
Durch eine Psychotante, bei der ich einmal zur Beratung war, bekam ich eine Bescheinigung, daß es meiner Gesundheit eher diene dort nicht weiter zu arbeiten.
Viel Glück, liebe Birgit
Original von Micha
Original von Marion22
Ich hatte nache der Kündigung bei meiner alten Firma keine Sperre.
Durch eine Psychotante, bei der ich einmal zur Beratung war, bekam ich eine Bescheinigung, daß es meiner Gesundheit eher diene dort nicht weiter zu arbeiten.
Viel Glück, liebe Birgit
Mir würds auch besser gehen, wenn ich nicht mehr arbeiten müsste....
Original von Marion22
Gehen wir wieder Cocktails schlürfen nächstes Jahr?? :geb6
Original von EA 80
ich kann mich Frühling nur anschließen!
Ich habe vor Jahren mal eine Beratungsstelle zu dem Thema aufgesucht und auch an einer Info-Veranstaltung der Gewerkschaft teilgenommen. Wenn Du möchtest, kann ich mal schauen, ich hab die Unterlagen glaub noch hier.
Original von EA 80Ganz wichtig, wenn Du das mit der Kündigung wirklich durchziehen willst, such Dir auch vorher rechtlichen Beistand, nur der kann Dir genau sagen, welche Beweise hieb- und stichfest sind und vor Gericht Bestand hätten und vor allem: Schreib ein Mobbing-Tagebuch, d.h. alle Vorfälle, die Deiner Meinung nach unter Mobbing fallen, schriftlich festhalten und nach Möglichkeit durch Beweise untermauern!
Zu Bedenken ist dabei, dass Kollegen, die das ganze zwar mitbekommen im Nachhinein vielleicht nicht so glücklich drüber sein werden, wenn sie vor dem Richter dann gegen einen Mitkollegen oder gar Arbeitgeber aussagen sollen, daher sind solche Aussagen oft auf sehr wackeligen Füßen!
Original von EA 80 Einen Arzt oder Therapeuten einzubeziehen ist ebenfalls sehr wichtig, denn Mobbing hat ja normalerweise körperlich und auch psychisch Auswirkungen, die eigentlich schon längere Zeit bestehen, bevor der Gemobbte selbst über Kündigung nachdenkt.
Original von EA 80 Dir ist auch klar, dass Dir im Falle von Mobbing u.U. sogar Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen kann, d.h. Du auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Deinen Arbeitgeber hättest.