Lehrer verbietet Schüler Wandertag

limola

Mitglied
Ein Klassenlehrer hat einen Schüler wegen Unbetragen am Vortag vom folgenden Wandertag ausgeschlossen. Darf er das?
Wandertag ist Unterricht. Und vom Unterricht darf doch sicher nur der Direktor nach Konferenz und bla ausschließen, oder?
Wer kennt den juristischen Hintergrund? Gruß Limola :anbet
 

Denise

z.Z.t.U.
Teammitglied
Den Juristischen Hintergrund kenn ich zwar nicht , aber bei uns war das auch so .
Die Klasse meiner Tochter ist etwas extrem Schwierig . Kein Lehrer hatte sich bereit erklärt mit dieser Klasse einen Wandertag zu machen .
So durften sie mal etwas nützliches tun und ihr Klassenzimmer neu streichen .
Ich muß sagen es ist sogar super geworden . Überall rießige Drachen und Chinesische Schriftzeichen an denWänden
 
U

User2

Guest
Ja, ich kenn das hier auch.
Ein Schüler aus der Klasse meiner Schwester durfte auch nicht mit zu einem Ausflug wegen schlechtem Benehmen.
 
P

pingi78

Guest
soweit ich weiß werden die "ungezogenen" kids ja auch nicht vom unterricht ausgeschlossen sondern nur vom wandertag.
bei uns ist das dann immer so geregelt das der betreffende schüler in einer anderen klasse normal stoff lernt wärend der rest auf wandertag ist.
 
U

User2

Guest
JAAAA! Genau so ist es... :-D
Dieser Schüler aus der Klasse meiner Schwester durfte auf einen 5-tägigen Ausflug nicht mit und mußte in der Parallelklasse am Unterricht teilnehmen.

Hab das Thema mal verschoben, passt doch nicht so ganz ins Haushaltsforum ;D
 

Denise

z.Z.t.U.
Teammitglied
Aber das ist schwer zu machen wenn die ganze Schule auf Wandertag ist .
Bei uns ist dann keine Klasse mehr da
 
S

sanne

Guest
Aslo zuhause bleiben kann ich mir nicht rechtens vorstellen! :shake

Er müßte schon in eine andere Klasse - das wäre ja keine Strafe!
 
P

papalagi

Guest
Tja, kommt darauf an was er ausgefressen hat und warum der lehrer ihn nicht dabei haben will. Will er die Verantwortung für den Knirps nicht übernehmen weil er ja auch auf alle anderen aufpassen muss und der eine eben immer extrem aus der Reihe tanzt... dann wäre das schon verständlich.

Aber wie gesagt, das kommt auf die schwere des schlechten Benehmens an.
 
P

papalagi

Guest
Doc, doch Sanne.. ich denke schon, dass es eine Strafe ist, selbst wenn er oder sie nur zu hause bleiben muss... er ist von der Gemeinschaft ausgeschlossen und das ist immer eine Strafe auch wenn er vorgibt... "jeah ich darf zu Hause bleiben" Doch was hat er davon wenn alle anderen weg sind :gap
 
S

sanne

Guest
Klar, die Trennung von der Gemeinschaft ist die eigentliche Strafe.
Aber es gibt sicher Schüler, denen so ein freier Tag dann gerade recht käme. Deshalb fände ich schon wichtig, dass er die Unannehmlichkeiten des Schultages trotzdem erfährt!
 

limola

Mitglied
Danke :bye:

Für mich steht fest: Ausschließen fördert nicht die Integration eines auffälligen Schülers (ist auch die Frage, was ist auffällig).

Aber von der Pädagogik mal abgesehen.

Die Frage ist rechtlicher Natur:

Wer darf einen Schüler vom Unterricht ausschließen?
Ist Wandertag Unterricht?
 

Stealth

Mitglied
*hust* also da ich früher öfter mal die ASchO (Allgemeine Schulordnung) abschreiben "durfte" :D mein ich mich zu erinnern das der lehrer dazu nicht das recht hat nur eine klassenkonferenz kann einen schüler 1 tag bis 2 wochen vom unterricht (oder sonstigen schulveranstalltungen) ausschließen ODER der rektor bei dringenden kurzfristigen fällen bis zu 3 tage ohne vorherige klassenkonferenz
 

Carola

Moderatorin Schule
Teammitglied
Das ist so nicht ganz richtig.

Ein Lehrer darf einen SchülerIn nicht vom Unterricht ausschließen ohne Klassenkonferenz, das ist richtig.
Dies bezieht sich aber auf eine Sanktionsmaßnahme. Also, wenn ein Leher aus pädagogischen Gründen den Schüler auschließt, dann muss das durch die Klassenkonferenz.

Hier sieht der Fall aber anders aus. Der Lehrer kann so argumentieren, dass der Schüler auf einem Klassenausflug nicht zu "bändigen" wäre. Sollte der Lehrer sich also außer Stande fühlen die Aufsicht über einen Schüler zu übernehmen, kann er diesen auf einem Wandertag aus aufsichtstechnischen Gründen ausschließen.

Das dieser Schüler dann jedoch zu Hause bleiben soll ist sehr ungewöhnlich. Selbst wenn die Parallelklasse auch unterwegs ist, kann man ihm trotzdem in eine andere Klasse stecken (Aufgaben für diesen Tag kann der zuständige Klassenlehrer stellen).
 
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