Problem -  Leidiges Thema Unterhalt

Leonies_Mum

Neues Mitglied
Huhu ,
ich hoffe ich bin hier richtig. Also ich bin alleinerziehend von meienr Leonie 2 jahre alt. Von dem Vater meiner Tochter habe ich mich in der 4. Schwangerschaftswoche getrennt. Ich habe bisher nie Unterhalt bekommen. Habe UVG beantragt und bekomme diesen jetzt. Die Vaterschaft musste ich per Gericht durchsetzen da er der meinung war er sei nich der Vater und hat bekannt gegeben das ich noch mit anderen geschlafen hätte, was aber nicht stimmt. Vaterschaftstest war positiv. Es war ein Wunschkind. Nunja wie gesagt er , hat nie Unterhalt bisher bezahlt und hat aber mit seiner neuen Familie 3 weitere kinder. Er geht Arbeiten , bekomtm aber ALG II zur aufstockung. Er ist ungelernt. Somit ist kein Geld für Unterhalt da. Meine RaIN meinte es läge ein magelfall vor. Einen nebenjob kann man Ihm nicht zu muten da er bereits 50h die Woche arbeitet und 48 zugemutet werden können. Er Arbeitet teilweise auch Samstags. Gepfändet werden kann auch nichts 8 haben wir versucht) Lohn wird voll ausgezahlt da er unterhalb der Pfändungsfreigrenze ( zu 5 Leuten zum unterhalt verpflichtet) liegt. Sachpfändung sind ausgeschlossen da alles auf die Frau läuft, neue Auto diverse neue technische geräte. Für die anderne Kinder tut er alles die sind versorgt auch wenn sie ALG II zusätzlich bekommen, haben sie fast 1800€ zusammen. Ich muss von UVG und Kindergeld leben. Elterngeld ist bereits ausgelaufen. Habt ihr noch Ideen was man machen kann? Achsoja ein richter hat bereits festgestellt das Anzeige nach §170 STGB , zwecklos ist da er von vorn herein gesagt hat " er gehe lieber in die JVA die dann den Steuerzahler jeweils 100€ kostet, als mir irgendwa szu geben" somit wird er nicht verurteilt, weil keine aussicht auf erfolg. Ich weis nich mehr weiter

Er hat auf Umgang geklagt und recht bekommen, jedoch bisher keinen Wahr genommen.

LG Nadine
 
D

die_andere_Mama

Guest
mmh, schwer. Umgangsrecht steht einen vater zu und falls er diesen beanspruchen will, wirst du ihn das zugestehen müssen. Allerdings würde ich mit dabei sein wollen.

Es ist ein wenig schwer nun genau herauszulesen, was du möchtest, da du soviele Informationen hineingepackt hast.

Du sagst, deine Kleine ist ein Wunschkind und du hast ihn in der 4ten schwangerschaftswoche verlassen. So wie du es schilderst, hat er bereits noch eine andere Familie, die er auch schon zuvor hatte. Wenn er unter der Verdienstgrenze liegt kannst du ihn nicht weiter verlangen. Es wird alles vom jugendamt geprüft.. Zudem muss er auch seine anderen Kinder ernähern können. Außer den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt würde ich bei der Familienkasse nachfragen, was noch drin wäre. Man kann sozialgeld beantragen als zusätzliche aufstockung für das Kind. Wenn irgendwann der verdienst deines Ex besser sein sollte, kannst du eine nachträgliche unterhaltspfändung machen, aber es muss nachgewiesen werden, das sich seine wirtschaftliche lage wirklich gebessert hat.
Gehst du arbeiten / oder hast du eine Stelle in aussicht?
 

Leonies_Mum

Neues Mitglied
Huhu,
nein die Familie hatt er vor her nicht die gabs erst danach. Das Jugendamt hat auch nichts geprüft sondern ein Gericht. Und das er jemals als Ungelerner mehr verdient denke ich eher weniger.

Nein ich habe keine stelle in Aussicht , habe noch nichtmal eine Ausbildung gemacht, nur ein Soziales Jahr dann kam das Kind.

Was den umgang angeht, leider darf ich laut Urteil nicht dabei sein, das hat sein Anwalt damals so durch gedrückt und der Richter beführwortrt mit der Begründung Umgangszeit is Papazeit und Mama hat da nichts zu suchen.

Und wissen wollte ich eigentlich nur ob ich noch irgendwas machen kann um an das geld zu kommen. Er hat z.b auch noch ein konto was nicht auf sein Namen läuft. Ich weis es kanns aber nicht beweisen somit bietet es keine #Angriffsfläche. Und ich weis auch das er reichlich Geld hat aber des ist nicht auffindbar für die Behörden und somit habe ich kein rannkommen

Es is alles so zum heulen

LG
 

Mama42

Mitglied
Hi


Dur wirst sicherlich eine Beistandschaft beim Jugendamt haben die was den Unterhalt etc angeht dir da helfen konnten bisher.
Wenn bei dem nix zu holen etc ist wirst du 72 Monate UVG erhalten und danach muß neu geprüft werden . Dazu musst du dir aber einen Anwalt nehmen. Ansonsten wirst du wenn du Sozialhilfeleistungen erhälst vom Amt Geld für deine Tochter bekommen. Glaube das ist sogar mehr als vom UVG. (meine Freundin ist in der fast selben Situation wie du.)
Habt ihr denn einen Titel gegen ihn ? (,müsste das JA aber schon gemacht haben )


lg yvonne
 

Leonies_Mum

Neues Mitglied
Original von Mama42
# (,müsste das JA aber schon gemacht haben )


lg yvonne


Huhu
wie ich schon erwähnt habe macht das Jugendamt bei uns garnichts sondern alles das Gericht. Die haben den unterhalt festgelegt als es um die Vterschaftsfeststellung ging 199€ / Mon. Aber zu meinem Pech habe ich heute ein Gerichtstermin, da er auf abänderung geklagt hat weil er zu wenig verdient, wie gesagt beu uns regelt nichts das Jugendamt sondern alles per Gericht UVG bekomme ich schon eine besitandschaft is in unserer Situation Zwecklos da er sich da nicht drauf einlassen würde. Er lässt nur einen Richter entscheiden sonst niemand und die haben ja nun schon mehrfach für ihn entschieden.


Wenn ich pech habe und der Titel wird heute vom gericht dramatisch nach unten geändert dann seh ich mächtig alt aus. Er hat auf Mangelfall geklagt ....
lg
 

Mama42

Mitglied
Hi

Hm...also das hab ich noch nie gehört das ein ,,Erzeuger ,,sich den rechtlichen Weg allein raussuchen kann ??? in welchem Bundesland lebst du denn ?
Kein Richter erteilt ein Urteil nur weil Herr soundso das so nur so will... :uebel
Hier bekommst du automatisch als Alleinerziehende eine Beistandschaft beim JA eingerichtet.Wenn man das nicht macht bekommt man richtigen Stress mit dem Amt falls man von denen Harz 4 zbs erhält.
Lass dich mal von dem nicht so einlullern ,hört sich nämlich so an.

An deiner Stelle würde ich mir sofort einen guten Anwalt für Familienrecht nehmen ,den du nicht mal bezahlen musst .Gehe mal davon aus das du nicht arbeitest und daher sozial Leistungen beziehst.Von daher ist das für dich gar kein Problem sowas in Anspruch nehmen zu müssen.
Und es ist auch gar nicht die Frage ob der Titel nur 20 oder 200 Euro wert ist.....wichtig ist das du einen hast.! somit kannst du immer wieder neu prüfen lassen und es kommt auch zur Pfändung .
An seine Gelder die er zbs da auf andere Namen laufen hat etc pp....wirst du nicht drann kommen ,weil du das zbs beweisen musst das es sein Geld auch wirklich ist .Und solange der nix auf seinen eigenen Namen macht ,wirst du den nicht drann kriegen . :wand

Kopf hoch und hart drann bleiben , und viel Glück heute beim Termin . Kannst ja mal erzählen wie es ausging.....!

lg yvonne
 
D

die_andere_Mama

Guest
Original von Leonies_Mum

ich hoffe ich bin hier richtig. Also ich bin alleinerziehend von meienr Leonie 2 jahre alt.

...

Nunja wie gesagt er , hat nie Unterhalt bisher bezahlt und hat aber mit seiner neuen Familie 3 weitere kinder.

Sorry das ich das nochmal ansprech, aber deine Tochter ist zwei, du sagst, er hatte vorher keine Familie und in dieser Zeit 3 weitere Kinder bekommen? Rechnerisch komm ich etwas durcheinander. Sind die drei von ihm / ist er denen Unterhaltspflichtig?
 

Leonies_Mum

Neues Mitglied
Huhu ,
ich habe gesagt er hat insgesamt 3 kinder also unsere gemeinsame tochter + die zwei kinder die er danach mit seiner frau hat. Gerichtsverhandlung ist nun heute gewesen...
lg
 

Leonies_Mum

Neues Mitglied
Folgendes is rausgekommen, angefallene Unterhaltsschulden wurden aufgehoben also rückwirkend bekomme ich kein Geld. Laufender Unterhalt beträgt 20€ auf freiwilligen Basis des Kindesvater da er nicht leistungsfähig ist, er konnte es sich aussuchen ob er die zahlen möchte oder nicht. Das Gericht hat gesagt sie würden es gut finden wenn wenigstens 20e zusammenkommen würden , nun sind dise im Urteil festgehalten, mehr gibt#s nicht Unterhaltsvorschuss muss er auch nich zurück zahlen, und die differenz zwischen unterhalt und dem Vorschuss geht auch zu lasten des staates. Momentan geht des noch aber ab 2015 habe ich nur die 20€ UH mehr ist nicht , ich könnt direkt drauf los heulen, was will ich mit 20€.

lg
 

Mama42

Mitglied
Hi


Wie gesagt darum brauchst du einen Titel....! damit kannst du immer prüfen lassen und ggf wird dann auch gepfändet.Trotzallem empfehle ich dir dringend dir einen guten Anwalt oder eine Beistandschaft beim Jugendamt zu besorgen.

lg yvonne
 

Leonies_Mum

Neues Mitglied
Hu#hu,das gerichtsurteil ist ein titel die vorher festgestellte vaterschaft war auch ein titel in der stand das er 199€ zahlen soll, er hat abänderungsklage gemachtund recht bekommen, nächste änderung ist erst in 2 jahren möglich ( alle 2 jahre kann geprüft erden bis auf wenigen ausnahmen)

also 2 jahre warten dann weitersehen aber da wird sich sicher nix ändern, denn nach einer erwerbsobliegenheit wurde nich gefragt

lg
 

Mama42

Mitglied
Huhu Leoni...


kann dich gut verstehen das du sauer und wütend und wohl auch sehr enttäuscht bist nach solch einem Urteil :heul2.
Der Typ ist mit wohl allen ,,Wassern gewaschen ,, und von daher hat er sich vorab gut informiert und lässt nun eben alles auf ,,andere Namen ,,anlegen .Bei mir ist das auch so ,und ich hab auch nur einen Titel über 20 Euro wie du .Das man davon kein Kind ernähren kann ist klar ,aber Gottes Mühlen mahlen langsam ....aber stetig...!

wichtig ist das du alle 2 Jahre prüfen musst ! Irgendwann kommt er da so nicht mehr raus und muss zahlen.

UVG wirst du aber weiterhin bekommen oder bekommst du jetzt nur noch vom Amt Geld für die kleine?


lg yvonne
 

Leonies_Mum

Neues Mitglied
Huhu,
Ich bekomme nur UVG und Kindergeld.

Naja Zahlen muss er aber erst dann wen er auch mehr Geld hat, aber das muss erst mal " da" sein. Ich meine Okay er wollte sich rächen und hat auch gut geklappt wir sind nämlich in einem Atomkrieg auseiander gegangen und haben nun einen noch viel größerenkrieg. Und da rede ich nicht von paar beleidigungen, sondern ich rede davon das wir teilweise beide Polizeischutz gebraucht haben bei diversen zusammentreffen die zwangsläufig passierten. Und nun stehe ich da 301€ und muss davon leben und er hat fast 2000€ und lässt es sic gut gehen seine Kinder sind run um versorgt....Und hat vom Staat auch noch recht bekommen...

lg
 
Oben