Hallo,
es mag so sein, dass Leihmutterschaft in Griechenland erlaubt ist, aber in Deutschland ist dies nicht nur die Leihmutterschaft nicht, sondern auch das Anbieten und Vermitteln einer Leihmutterschaft, und das selbst dann, wenn sich die Leihmutterschaft selber in Griechenland oder anderswo auf der Welt abspielt. Auf Beides stehen im schlimmsten Falle Strafen von bis zu drei Jahren, wobei allerdings so gut wie immer der Vorwurf von Betrug und / oder Urkundenfälschung hinzu kommen dürfte, wenn man damit auffliegt, denn in der Realität ist unmöglich mit einem von einer Leihmutter ausgetragenen Kind ohne die Begehung weiterer Straftaten nach Deutschland einzureisen, weil nach deutschem Recht Leihkinder Kind der austragenen Mutter sind, womit solche Kinder keine deutschen Staatsbürger sind, wenn die Leihmutter selber keine Deutsche ist. Aber selbst dann wäre die Eintragung der Spendereltern als leibliche Eltern in die Geburtsurkunde immer noch eine Straftat.