brauche Rat -  Mietvertrag - Kündigungsfrist!

EA 80

*is back*
Hallo,

ich hab jetzt eine neue Wohnung gefunden, kann zum 01.06.05 einziehen. Jetzt hab ich allerdings ein Problem: Ich habe einen alten Mietvertrag (vor dem 01.01.2001 geschlossen), da ich schon länger als 5 Jahre in der Wohnung lebe, habe ich eine Kündigungsfrist von 6!!!! Monaten einzuhalten. Ich werde jetzt Ende April kündigen, aber dann müßte ich die alte Wohnung immer noch bis Oktober weiterbezahlen, d.h.
5 x die doppelte Miete... Ich brauch ja wohl keinem erzählen, dass ich das nicht kann. Zur Not springen meine Eltern ein, aber toll ist das nicht. :schiel

Jetzt weiß ich nicht, wie ich es am geschicktesten mit dem Vermieter regeln soll. Vor der Kündigung ihn mündlich in Kenntnis setzen, dass ich raus will, ihn bitten, einen Nachmieter suchen zu dürfen???bevor hier jemand was von 3 Nachmietern bringen schreibt, vergesst es, das hat rechtlich keinen Bestand, ist ein reines Entgegenkommen des Vermieters, wenn er sowas macht)

Oder soll ich ihm die schriftliche Kündigung schicken, so tun als ob die Kündigungsfrist nur 3 Monate beträgt und hoffen, dass er den Fehler nicht schnallt? Hab Bammel, dass er sich dann auf den Vertrag beruft...

Bisher war mein Vermieter aber immer ganz korrekt und man konnte eigentlich gut mit ihm reden...

Was meint ihr? Was habt ihr für Erfahrungen bei Kündigung & Co. gemacht?
 

eva.m.p

Pause
hallo EA,

ich würde da den weg des gespräches gehen. rede mit deinem vermieter und schlage ihm vor, dich um einen nachmieter zu kümmern. klar, wenn ihr die ersatzmieterklausel nicht drin habt im vertrag, hast du rechtlich keinen anspruch drauf (außer es liegen härtefallgründe vor) aber oft lassen sie ja dennoch mit sich reden, denn es nimmt ihnen ja auch arbeit ab, wenn du dich um den nachmieter kümmerst. wenn du sagst, dass er ein ganz umgänglicher mensch ist, dann hat er vielleicht auch verständnis für deine situation und lässt sich darauf ein.

die sache einfach so zu machen und hoffe, dass er es nicht bemerkt, wäre mir persönlich zu risant, denn wie du schon selbst schriebst, wenn es dann doch auffällt, ist auch wieder doof. am einfachsten ist es zu reden, leg dir ein paar gute argumente zurecht (warum es auch für ihn gut ist...)
wann möchtest du denn ausziehen aus der wohnung?
 

EA 80

*is back*
Die neue Wohnung ist ab 01.06. frei, bis 31.07. will ich umgezogen sein, zwei Monate werd ich schon brauchen für die Renovierung usw. Außerdem ist das für meine Große besser, da das Schuljahr ja zum 31.07. endet. Also 2x doppelte Miete bleibt mir sowieso, da ich unmöglich 2 Wohnungen in 4 Wochen renovieren kann....
 

eva.m.p

Pause
oh, du musst beide wohnungen renovieren? das ist hart... ich würde es dann trotzdem einfach mit reden versuchen, die meisten vermieter sind ja doch auch nur menschen... :maldrueck
 
U

User2

Guest
Original von EA 80
Jetzt weiß ich nicht, wie ich es am geschicktesten mit dem Vermieter regeln soll. Vor der Kündigung ihn mündlich in Kenntnis setzen, dass ich raus will, ihn bitten, einen Nachmieter suchen zu dürfen???bevor hier jemand was von 3 Nachmietern bringen schreibt, vergesst es, das hat rechtlich keinen Bestand, ist ein reines Entgegenkommen des Vermieters, wenn er sowas macht)

Das stimmt so nicht ganz. Falsch ist die Aussage "Wenn man 3 Nachmieter gebracht hat und der Vermieter alle ablehnt ist man raus aus dem Mietvertrag.
Allerdings ist es so, daß wenn von dir vorgeschlagene Nachmieter abgelehnt werden, die die finanziellen Möglichkeiten haben die Wohnung zu finanzieren, zum "seriösen Teil" der Bevölkerung gehören (also nicht gerade Drogenabhängig oder frisch aus dem Knast als Beispiele) und auch tatsächlich bereit sind den Mietvertrag einzugehen, bist du raus aus dem Mietvertrag. So aktuelle Urteile in Sachen Mietrecht. Die Anzahl der vorgeschlagenen Nachmieter wird hier nirgends erwähnt.
Realistisch gesehen sollte man so ein Theater aber umgehen wenn möglich, m.E. das letzte Mittel wenn der Vermieter willkürlich handelt.

Eigentlich klingt es ja echt gut wenn du sagst, du konntest bisher über alles mit deinem Vermieter sprechen.
Hast du denn schonmal im Mietvertrag nachgesehen ob die Nachmieterklausel vorhanden ist?
 

EA 80

*is back*
Ich hab im Mietvertrag leider keine Nachmieterklausel :rolleyes: Werd wohl meinen Chef wegen diverser Klauseln nochmal befragen, vielleicht komm ich irgendwie um die Schönheitsreparaturen rum... das ist sonst echt heftig, Fenster und Türen streichen etc...

Ich hoffe mal, dass er einverstanden ist, dass ich einen Nachmieter suche und zum 01.08, aus dem Mietverhältnis raus bin...

Und dann hoff ich dass ich nen Nachmieter finde :schiel

Na, wird schon werden :druecker
 

anie

*rauchfrei*
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Kündigungsfristen.

„Die dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter muss grundsätzlich auch bei Altverträgen gelten. Das entspricht dem Willen des Gesetzgebers, und das war eines der Hauptziele der Mietrechtsreform 2001“, erklärte der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. „Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 240/02 u.a.) wird deutlich, dass konkreter Nachbesserungsbedarf besteht. Der Gesetzgeber muss kurzfristig die Gesetzesformulierungen so abfassen und korrigieren, dass klar und unmissverständlich zum Ausdruck kommt, was gewollt ist: 3 Monate Kündigungsfrist für alle Mieter."

Hintergrund der Mieterbund-Forderung ist, dass der Gesetzgeber mit der Mietrechtsreform 2001 die kurze, dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter eingeführt hat. Damit sollte der gesellschaftlichen Veränderung Rechnung getragen und den Mietern mehr Mobilität und Flexibilität bei der Beendigung des Mietverhältnisses und bei notwendigen Umzügen eingeräumt werden. Während der Wille des Gesetzgebers – drei Monate Kündigungsfrist für Mieter, unabhängig von der Wohndauer und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses – eindeutig war und mehrfach bekräftigt wurde, ist der Wortlaut der gesetzlichen Regelung schlichtweg missglückt. Mit seiner Entscheidung vom 18. Juni 2003 orientierte sich der Bundesgerichtshof in erster Linie am Wortlaut der Vorschrift und entschied, dass die dreimonatige Kündigungsfrist nicht generell bei Altverträgen gilt.

Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie bei www.mieterbund.de.
 

EA 80

*is back*
danke, anie! Ich hoffe, das hilft mir weiter.

Nur, wenn ich das richtig lese, wird dieses Gesetz, wonach die Kündigungsfrist für alle Mieter aus Altverträgen auf 3 Monate verkürzt wird, erst im Sommer gelten, das kommt für mich zu spät... :angst

Aber trotzdem stärkt das wohl meine Position gegenüber dem Vermieter, vorzeitig ausziehen zu wollen...
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ja leider gilt dieses gesetz erst irgendwann im Sommer.
Aber du kannst mit deinem vermieter reden. Einige geben aus Kulanz dann nur die drei Monate. Was einen Nachmieter betrifft weis ich nur das so etwas auch mit dem vermieter abgesprochen werden kann.

Na ja was das Renovieren angeht kann ich sagen das man sich in dem Fall meiste an den Mietvertrag halten muss. Je nach dem wie man selber eingezogen ist also ob die Wohnung bezugsfertig war oder aber selber renoviert wurde so sollte man sie auch wieder verlassen.
Fenster und Türen streichen da wirst du wohl nicht rum kommen. Das ist eigentlich immer so, dass man das wenn man auszieht machen muss.

Ich drücke dir die Dauemn das dein Vermieter mit sich reden lässt was die Kündigungsfrist betrifft.
 

EA 80

*is back*
Fenster von Innen, Türstöcke und Türen streichen ist klar, auch die Decken. Allerdings mußte ich nach meinem Einzug hier feststellen, dass über die vorhandene Rauhfasertapete nicht mehr gestrichen werden konnte (die Farbe kam wieder runter), mußte also komplett neu tapezieren :angryfire Lt. Mietvertrag muß ich die Tapeten aber entfernen, obwohl bei Einzug ja auch welche dran waren, hab ich also doppelte Arbeit... Naja, bei Abschluss des MV damals hab ich mich auch über den Tisch ziehen lassen, aber die Wohnung war günstig und ich war in einer Notlage...

Es gibt aber auch neuere Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen. Wenn die Klausel im Mietvertrag für den Mieter zu knebelnd gefasst ist, muss der Mieter nämlich gar nichts renovieren, da die Klausel dann ungültig ist! Ich werde die entsprechenden Passagen mal von meinem Chef durchprüfen lassen.

Wegen der Kündigungsfrist werd ich mich auf die bevorstehende Gesetzesänderung berufen und sehen wie der Vermieter reagiert...
 

EA 80

*is back*
Für alle, die evtl. auch noch davon betroffen sind:

Endgültig: Dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter kommt

Deutscher Mieterbund: Guter Tag für Mieter

(dmb) „Das ist heute ein guter Tag für Mieter“, kommentierten Anke Fuchs, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), und Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips die Entscheidung des Bundesrates, keinen Einspruch gegen den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Klarstellung der Kündigungsfristregelung (BTDrs. 15/4134) einzulegen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Damit ist sichergestellt, dass ab 1. Juni 2005 für Mieter grundsätzlich die dreimonatige Kündigungsfrist gilt. Selbst dann, wenn in ihrem vor September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen formularvertraglich vereinbart sind, erläuterte der Deutsche Mieterbund.

„Wir freuen uns über die Entscheidung des Gesetzgebers. Sie ist richtig und längst überfällig. Im Ergebnis wird ein Geburtsfehler der Mietrechtsreform 2001 korrigiert. Das haben wir immer wieder gefordert. Jetzt wird das Hauptziel der Mietrechtsreform 2001 tatsächlich umgesetzt: Mobilität und Flexibilität für alle Mieter in Deutschland“, erklärte Anke Fuchs.
Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips hob hervor, dass von der gesetzlichen Neuregelung weit mehr als eine Million Mieterhaushalte profitieren können. Für sie bedeutet Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel nicht mehr automatisch doppelte Mietzahlungen oder Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter um Nachmieterstellung, Mietaufhebungsverträge usw. Auch ältere Mieter können jetzt problemlos und sofort in Alten- und Senioreneinrichtungen wechseln, wenn hier kurzfristig freie Plätze zur Verfügung stehen.

Quelle: www.mieterbund.de
 

Smilie

Moderatorin
Teammitglied
Hat der Vermieter das akzeptiert ?
:drueckerDrück dir die Daumen das das alles klappt, sonst wär das ´ne Menge Geld was dir flöten geht. :wow
 

EA 80

*is back*
Bislang hab ich nur den Rückschein von der Kündigung bekommen, gemeldet hat er sich noch nicht... Ich geh aber mal von aus, dass es keine Probleme geben wird, andernfalls müßte ich halt Anfang Juni nochmal kündigen und noch einen Monat länger die doppelte Miete zahlen. :rolleyes:
 
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