Frage -  Minijob-Elternzeit

yvi

Aktives Mitglied
Hallo!
Bin zur Zeit im Erziehungsurlaub,erhalte kein Erziehungsgeld und möchte arbeiten.
Habe mir vorgestellt einen 400€ Job anzunehmen.
Nach einigem hin und her hat mir mein Arbeitgeber einen Job auf 400 € Basis angeboten-ich dachte es sei alles klar!-bis mir eine Mitarbeiterin aus der Personalabteilung heute erzählte,daß ich beim eigenen Arbeitgeber während der Elternzeit nicht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung arbeiten darf,sondern nur mit Steuerkarte,was in dem Fall Steuerklasse 5 heißt.Würde ich in einem anderen Krankenhaus eine Stelle annehmen sei das etwas anderes!
Habt ihr davon schon einmal gehört?
LG Yvi
 
C

cleo

Guest
Nein! Natürlich darfst du während der Elternzeit bei deinem AG als Minijobber arbeiten.

Allerdings solltest du die Versteuerung mit deinem Chef klären. Entweder er übernimmt die pauschale Lohnsteuer, damit du keine Abzüge hast, oder er versteuert dich nach Karte. Was bei einem 400 Euro-Job nicht sehr sinnvoll ist, weil dann nicht mehr viel übrig bleibt.

Gruss
Claudia
 
Ich habe während der Elternzeit auch auf 400€ Basis gearbeitet,allerdings nicht bei meinem Arbeitgeber sondern in einer anderen Firma.Ich hatte ihn vorher gefragt ob ich dort auf 400€ Basis arbeiten könnte,aber er hatte keine Stelle für mich frei.Also habe ich mir was anderes gesucht.Hätte er was für mich gehabt wäre ich dort wieder angefangen,also grundsätzlich geht es schon denke ich.
 
S

Sophian

Guest
Bin auch gerade in der Elternzeit und arbeite bei meinem Arbeitgeber auf 400€ Basis!!
 
M

Mirsche

Guest
ich weiß nur, dass du nur woanders arbeiten darf, wenn dein Chef nix für dich hat. mein Freund hat nämlcih auch gerade den Antrag eingereicht ;D
 

yvi

Aktives Mitglied
Hallo an alle!
Danke für Eure Antworten!
Ich habe heute Morgen unser Krankenhaus (in dem ich arbeite)aufgemischt! :bldgt
Habe nämlich bei dem Bundesministerium für Famlilie...angerufen,danach noch beim Finanzamt und der Knappschaft(ist für Mnijobs zuständig)und so weiter...
Also:Man darf natürlich während der Elternzeit auf 400 € Basis bei seinem eigentlichen Arbeitgeber arbeiten,das ist nämlich eine Ausnahmeregel.Aber davon will der Personalchef nichts wissen,er will,daß ich auf Steuerkarte arbeite,obwohl das für mich und auch für ihn nur Nachteile bringt-diese Logik soll mal einer verstehen! :shake
Jetzt läuft das ganze über die Krankenhausleitung-bin mal gespannt was dabei raus kommt.Ich zahle doch keine Steuern usw. wenn ich es nicht muß!
LG Yvi
 
Oben