Frage -  Mutterschutzgesetz

katnau

voller Lebenslust
Hallo,

ich bin ja jetzt in der 8. Woche und seit dem 25 März fest eingestellt. Ich hab bisher nur unser Personalbüro über die Schwangerschaft informiert. Ich soll meinen Teamleiter erst mit Ausgabe des Mutterpasses informieren. Dies wird am 18.04. der Fall sein.

Jetzt wurde ich direkt nach meiner Ausbildung "erstmal" in die Aktenhaltung eingesetzt, ich weiß nicht wie lange ich da bleiben muß. Die Arbeit bekommt mir irgendwie nicht gut, hochklettern, immer beugen - mir ist am ende ständig schwindlig und ich hab bauchschmerzen. Hinknien oder hocken kann ich mich nicht, da ich auf Grund eines Unfalles vor 5 Monaten 3 Schrauben im Knie habe.

Ich will nicht rumjammern, mach mir halt so meine Sorgen. Weiß irgendjemand von euch, ob diese Tätigkeit mit dem Muschu vereinbar ist??

Die Dame vom Personalbüro meinte lediglich, ich solle nicht mehr schwer tragen. Ich kann mich ja aber nicht von der Arbeit zurückziehen..die Arbeit besteht dort nunmal größtenteils aus diesen Aufgaben...


lg Katrin
 

Marion22

Namhaftes Mitglied
Zu meiner Zeit gab es ein Heft vom Land. Mutterschutz oder Mutterschutzgesetz. Da stand alles drinnen. Es gibt eine Regelung wie lange du stehen darfst....mal googlen
 
M

Mirsche

Guest
hallo
bei mir gabs damals eine Arbeitsplatzbesichtigung durch den Betriebsarzt und jemandem von...oh je wie heißt das nochmal? Berufsgenossenschaft? Ich weiß grad nimma :( ich versuchs mal rauszufinden...
 

daby

EF-Team
Teammitglied
Besprich es mit deinem FA, der kann dich sogar bescheinigen, dass du von der Arbeit befreit wirst.
Meiner hat e snciht gemacht, aber war auch nciht so der tolerante.
ICh dneke da muss man shcon auch Glück haben.
 
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