brauche Rat -  Namensgebung

janine2912

Neues Mitglied
Guten Abend ihr Lieben,

da ich durch zufall auf dieses Forum gestoßen bin und leider keine Ahnung hab ob ich hier jetzt richtig bin schreib ich mein Problem einfach mal hier rein und hoffe das ihr mir helfen könnt.

Ich habe einen fast 4 Jährigen Sohn der in der Ehe geboren wurde. Nun bin ich seit 1 Jahr geschieden und habe immer noch den Ehenamen weil ich nicht anders heißen möchte wie mein sohn...Habe auch das alleinige Sorgerecht für den kleinen.

Nun bin ich aber schon seit 3 Jahren in einer neuen Beziehung...Und wir planen im Dezember zuheiraten weil unser Sohn auch zur welt kommt und mein Partner nicht will das sein kind nicht so heißt wie mein ex da dieser wegen eines sehr schlimmen vorfalls die nächsten 20Jahre eingesperrt ist.

Nun stellt sich für uns die Frage weil mein Ex hat damals alles abgetretten für den kleinen und hab es auch schriftlich im Scheidungs/Sorgerechtsurteil das er keinerlei Infos mehr über den kleinen haben will und Über nichts mehr informiert werden will was ihn betrifft.
Kann mein Partner meinem Sohn jetzt ohne weiteres nach der Hochzeit seinen Nachnamen geben (eventuell zustimmung des Jugendamtes) habe alles schriftlich. Und das Jugendamt war bis vor kurzem bei mir aktiv weil wir im zeugenschutzprogramm waren und sind in allem eingeweiht.


Ist es möglich das mein Sohn den neuen Ehenamen annimmt durch eine Namensgebung?

lg janine
 

Dini1981

Neues Mitglied
Also ich hab mich mal ein bissel schlau gemacht vielleich hilft dir diese Angabe.

Was passiert aber, wenn der Vater der Namensänderung nicht zustimmt?
In diesem Fall kann das Familiengericht unter bestimmten Umständen die Einwilligung des Vaters ersetzen, d.h. das Familiengericht erlaubt, dass die Namensänderung auch ohne Zustimmung des Vaters erfolgen kann. Eine solche Entscheidung trifft das Gericht aber nur, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist. In § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz steht, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Eine Namensänderung ist aber nicht schon deswegen erforderlich, weil die Mutter und ihr neuer Mann einen anderen Familiennamen haben als das bei ihnen lebende Kind. Das allein reicht also nicht. Denn auch die Namensbindung zum "alten" Elternteil ist wichtig und soll grundsätzlich beibehalten werden. Hinzukommen muss vielmehr, dass ohne eine Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen. Da dies selten der Fall ist, kommt es auch selten vor, dass ein Gericht die nicht vorhandene Einwilligung des Vaters ersetzt.


Wenn er allerdings alle Rechte an das Kind abgegeben hat erkundige dich beim Jugendamt oder Familiengericht, vielleicht kan dir sogar ein Anwalt weiter helfen.
Da es sich nicht so anhört als ob es dem Kindeswohl gut tun würde wenn er den Namen behält ( 20 Jahre Haft, Zeugenschutzprogramm - heisst für mich kein Umgang für das Kind) dürfte es auch kein Probem sein dem Vater in dieser Sache sein Mitspracherecht vom Gericht entziehen zu lassen damit wenn ihr heiraten wollt auch dein Kind den neuen Namen deines Partners bekommt.
 

Marina1985

Neues Mitglied
Hallo Janine!

Mein Vater hatte vor vielen Jahren eine neue Frau geheiratet, die auch eine Tochter mit in die Ehe gebracht hatte, die genau wie die Mutter, den Namen des Exmannes getragen hatte.

Als mein Vater und diese Frau dann geheiratet haben, war es kein Problem das auch meine Stiefschwester den Namen meines Vaters tragen durfte und mein Vater musste sie noch nicht mal adoptieren!

Hoffe Dir weitergeholfen zu haben.

Gruss
Marina
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Marina wenn das schon sehr lange her ist waren es vielleicht noch andere Gesetze. Heute geht das ohne triftigen Grund nicht mehr. Wie genau diese Gründe aussehen müssen weis ich allerdings nicht.
 

janine2912

Neues Mitglied
Ich will mal paar mehr infos geben wie nur das was ich gegeben hab.. mein Exmann sitzt seit 1 Jahr in Haft wegen Mord. Deshalb auch zeugenschutzprogramm etc. Die heirat ist auch deswegen da mit meinem NAchnamen und vornamen nicht viele leute in deutschland leben und es für ihn auch sehr einfach wäre mich in irgendeinem zeitraum zufinden wenn er es will..Ich weiß natürlich nicht wie es in 20 jahren aussieht. das jugendamt würde mir einen zettel ausstellen das die namensänderung für meinen großen sinnvoll ist. ich seh es schon kommen das wir ganz schön viel papierkram werden aber das macht man ja gerne =) dane für die antworten
 
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