Original von Nobbi
Hi Hexe,
Freiwillig versichert gilt nur für Selbstständige oderFreiberufler. Auch die Familie ist dann mitversichert
LG
Nobbi
Lieber Nobbi,
Ich muss Dir da leider widersprechen.
Freiwillig in der GKV ist man versichert, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat und dennoch bei einer Krankenkasse (z. B. AOK) versichert bleibt.
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2005
42.300 € p.a. bzw. 3.525 € monatlich, bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2005
46.800 € p.a. bzw. 3.900 € monatlich
Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von wenigen Berufsgruppen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.
Original von Knubbel2202
Wenn Du dich freiwillig versichern wirst, sind die Kinder nicht gleichzeitig mitversichert. Die Kinder und Frau kosten dann extra!!! Nur wenn die Frau arbeiten geht, sind die Kinder bei der Frau mitversichert!
Dies gilt für die PKV. Denn bei dieser Versicherung müssen alle Personen einzeln versichert werden. Die Kinder sind dann automatisch in der PKV. Die Frau ist, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügt, auch selbst versichert, sofern das, was über die Einkommengrenzen gesagt wurde, für die Frau gilt, dann kann sie sich auch privat versichern. Die Kinder können dann wählen. Ist die Frau aber in der GKV, bleiben die Kinder in der PKV des Mannes.
Ich bin zwar kein Finanzexperte, aber ich habe mich, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, mit dem Thema sehr intensiv auseinander gesetzt und wie gesagt, nicht die Begrifflichkeiten verwechseln!
Gruß Ivanhoe