Adoption eines Stiefkindes Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Adoption des Kindes durch den anderen Ehegatten/ Lebenspartners möglich. Vor allem muss die Adoption dem Wohl des Kindes dienen und zusätzlich die Einwilligung beider leiblicher Elternteile vorliegen. Die Ersetzung der Einwilligung eines leiblichen Elternteils oder der Verzicht auf eine Einwilligung ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich.