Info -  Rechtsbeistand auch bei Scheidung/Trennung

kopi

www.DerBeistand.de
Hallo,

ich habe mir hier viele Beiträge angeschaut und habe das Gefühl, dass das neue Kindschaftsrecht (1998) und auch die Öffnung des BGB (2002) teilweise völlig unbekannt sind.

Das Jugendamt steht seit den o.a. Änderungen auch Elternteilen als Rechtsbeistand in Sachen Unterhalt kostenlos zur Verfügung, bei denen das Kind seine Obhut findet.

Auf Deutsch: Es ist nicht mehr interessant, ob ein Elternteil die alleinige Sorge hat. Auch verheiretete Elternteile können die Jugendämter in Form des Beistandes kostenlos als Anwalt in Sachen Unterhalt beauftragen. Nähere Informationen bekommt Ihr unter www.DerBeistand.de !
 
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