brauche Rat -  Rechtslage für Mann der Single-Frau zu Kind verhilft

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Neues Mitglied
Hallo,

ich bin hier am Suchen, aber so richtig finden kann ich nichts - auch mit der Boardsuche nicht. Sorry also wenn das Thema schon 10mal durchgekaut:

Ich habe bisher in fast allen Threads die ich auf die Schnelle gelesen habe nur die Fragen und Probleme von Euch Mädels gelesen...aber vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps geben:
Eine Single-Frau hat mich gefragt ob ich Ihr bei Ihrem Kinderwunsch "aushelfen" kann. Sie hat schon ein Kind und ich bin sicher daß sie als Mutter mehr als geeignet ist. Ich treffe sie relativ selten, da sie nicht in meiner Nähe wohnt. Die moralische Seite muß ich noch mit mir selber ausmachen, soweit bin ich noch nicht ganz.

Meine Frage bezieht sich vorerst 'mal nur auf die rechtliche Seite:

Was für Ansprüche hätte die Mutter / Kind mir gegenüber?
Welche Ansprüche hätte ich evtl. dem Kind gegenüber?
Kann man diese juristisch ausschliessen?
Was gäbe es zu beachten? Jemand einen link z.B.?
Was kann man regeln und was nicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
 

Liliki

Mensch
Hallo,

Juristisch fundiert kann ich Deine Frage leider nicht beantworten, aber ich gehe vom Folgenden aus:

Auch als "Nur-Kind-Zeuger" hast Du alle Pflichten, die jeder Vater hat (mindestens 3 Jahre Betreuungsunterhalt für die Mutter, bis zur Vollendung der ersten Ausbildung Unterhalt für das Kind nach Düsseldorfer Tabelle) und (theoretisch) auch alle Rechte, die allerdings de facto von der Mutter durch entsprechendes Verhalten ausgehebelt werden könnten.

Ein zwischen Euch geschlossener Vertrag, dass die Mutter auf diese Zahlungen verzichtet, wäre sittenwidrig und würde sofort unwirksam, wenn die Mutter nicht durchgehend in der Lage wäre, sich und ihre Kinder finanziell ausreichend zu versorgen, wobei selbst eine Mutter, die ein hohes Einkommen erwirtschaftet, auf jeden Fall Kindesunterhalt für das Kind bekommt und auf den Betreuungsunterhalt nur verzichten "muss", wenn sie das Mehrfache des Mannes verdient.

Ich wäre da sehr vorsichtig: auch wenn die Mutter nett und anständig ist / scheint,
müssen Kinder und sie von etwas leben und hält das Leben viele Überraschungen bereit - mit der Zeugung eines Kindes verpflichtest Du Dich materiell für mindestens 20 Jahre (im Erbschaftsrecht vermutlich lebenslang) und moralisch *für immer*

Da helfen auch Kniffe wie "Mutter gibt auf der Geburtsurkunde 'Vater unbekannt' an" nicht wirklich weiter ...


Ganz davon abgesehen bin ich der Meinung, dass Kinder primär zwei Elternteile brauchen ... Mutter und Vater sind für die soziale Entwicklung eines Menschen enorm wichtig.


Viel Glück, Lili
 
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