Schaden am Vereinshaus durch Schul-AG

Papa_T

Neues Mitglied
Liebe Eltern und Schul-Kenner,

ich bitte Euch um Rat bei einer Schadenersatzsache. Eigentlich ist es nur etwas kleines, ich möchte aber, dass es ordnungsgemäß geregelt wird.

Ich selbst bin Im Vorstand eines Wassersport-Vereins (Kanu) ehrenamtlich als Bootshausverwalter tätig. Durch eine ortsansässige Schule wird im Rahmen einer Schul-AG ein Teil unseres Hauses stundenweise pro Woche genutzt.

Jetzt hat einer der AG-Schüler die Scheibe eine im Haus befindlichen Tür - offenbar mutwillig - eingetreten. Diese Scheibe muss nun ersetzt werden.

Der Verein ist der Meinung:
- unser Ansprechpartner ist der Kreis (Schulträger) oder die Schule selbst, also stelle ich meine Schadenersatzforderung an die Schule

Die Schule bzw. der Kreis sind der Meinung:
- wir sind nicht versichert, wenden sie sich an den Schüler (s. o.) bzw. an dessen Eltern mit ihren Ansprüchen.

Der Verein wiederum meint: Wir lassen hier die Schule (zeitweise) im Rahmen der AG arbeiten und keine Privatpersonen. Wir laufen keinen Privatpersonen mit Schadensforderungen nach.

Wie ist Ihre/Eure Meinung?

Ich bin für Antworten - eventuell mit Angabe ähnlich gelagerter Fälle - dankbar.
 

Lys

Namhaftes Mitglied
Hi,

vorweg: dies ist nur mein privates Empfinden, habe rechtlich keine Ahnung....

Aber: bei uns in BaWü sind Schüler bei Schulveranstaltungen (wozu eine AG ja zählt) grundsätzlich über die Schule versichert!! Warum ist das in dem Fall nicht so? Ist das überhaupt zulässig??

Ansonsten wirklich einfach an die Eltern wenden, ich mein, wenn das tatsächlich mutwillig war, dann
sollen ruhig die Eltern da in die Pflicht genommen werden.....schliesslich haben sie irgendwo versäumt, ihrem Kind beizubringen, dass man fremdes Eigentum gefälligst pfleglich zu behandeln hat.

Aber um da wirklich kompetent beraten zu werden..... -> Anwalt!

Ich weiss, blöd für den Verein, kostet ja auch wieder Geld....aber vielleicht kennt ja irgendein Vereinsmitglied jemand....

Auf jeden Fall viel Erfolg beim Durchsetzen Eurer Ansprüche!
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

kurz und bündig: Der Verein hat Recht.

Denn: Würde man tatsächlich den Übeltäter ermitteln, und sich dann mit einer Schadensersatzforderung an dessen Eltern wenden, könnten diese mit Fug und Recht erklären, dass sie ihr Kind in die Schule und die durch sie organisierten Veranstaltungen geschickt haben, im Vertrauen darauf, dass das Personal der Schule nicht nur Schaden von ihrem Kind abwendet, sondern auch darauf hinwirkt, dass ihr Kind anderen keinen Schaden zufügt. Diese Pflicht der Schule erstreckt sich nicht nur auf den Schulunterricht und Schulveranstaltungen (wie zum Beispiel Klassenfahrten, aber eben auch eine Kanu-AG) sondern auch auf eine Zeitspanne vor und nach dem Unterricht, was bedeutet, dass die Schule auch noch auf dem Schulweg die Verantwortung für das Handeln ihrer minderjährigen Schüler trägt. Ausnahme: Die Erziehungsberechtigten haben schriftlich die Zustimmung dazu erteilt, dass zu einer bestimmten Zeit während des Schulunterrichts, oder auch auf dem Schulweg, keine Aufsicht erfolgt. Dann ist der haftungsrechtliche Ball wieder zurück bei den Eltern.

Ein Beispiel: Ich meine mich zu erinnern, dass Ilona mal hier im Forum berichtet hat, dass sie unterschrieben hat, dass ihr Sohn (Grundschule) alleine nach Hause gehen darf (oder aber das im Raum stand). Hier versucht die Schule, sich vor möglichen Forderungen im Schadensfall zu schützen - denn in diesem Fall sind die Eltern wieder dafür verantwortlich, was mit ihrem Kind auf dem Nachhauseweg passiert.

Und dies ist der einzige Fall, in dem die Schule auf die Eltern verweisen darf. Haben diese nichts unterschrieben, ist die Schule verantwortlich, und muss zahlen - ganz gleich, ob sie dafür eine Versicherung hat, oder nicht.

Was ohnehin ein lächerliches Argument ist, wenn es tatsächlich so gesagt worden sein sollte: Man bekommt nicht erst dadurch Verantwortung, indem man eine Versicherung abschließt. Die Versicherung schließt man ab, um die Risiken, die sich aus der Verantwortung ergeben, abzusichern.

Ohnehin finde ich das Verhalten der Schule, so wie Du es berichtest, ziemlich mies: Man nutzt die Einrichtungen eines kleinen Vereins, und lässt diesen Verein allein, wenn sich aus der Nutzung Schäden ergeben. Ich könnte es voll und ganz verstehen, wenn der Verein an diesem Punkt erklären würde dass sich die Kanu-AG einen anderen Ort zum Üben suchen soll. Denn wenn schon eine Scheibe für ein solches Rumgezicke sorgt - was passiert dann erst, wenn mal das Iglu abbrennt?

Ich würde der Schule schlicht eine Rechnung schicken, falls nicht gerade ein Anwalt zur Hand ist, der nicht allzu viel Geld dafür haben will (denn bis ein solcher Rechtsstreit entschieden ist, kann viel Zeit ins Land gehen, in der der Verein in Vorleistung treten muss). Sollte die Schule die Rechnung bestreiten, muss sie erklären, auf welcher Grundlage sie das tut, was ihr aber ziemlich schwer fallen dürfte.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Hitnak hat recht für alle Schulichen aktivitäten sowie den Heimweg haftet die Schule.
Sie werden da auch ausreichend versichert sein wollen aber aus deren Sicht irgendwie auch verständlich den Schaden auf den abwälzen der ihn verursacht hat zumal der Täter ja klar feststellbar ist.
Grund ist das in einem Schadensfall die Versicherung aufgrund der nun höheren Kosten zur nächsten automatischen Vertragsverlängerung den Beitrag erhöhen kann.


Ach ja und es stimmt ich musste Unterschreiben, das Alex alleine nach hause gehen kann allerdings bezog sich das nicht auf den versicherungsschutz, es war nur als Info für die Erzieher, dass diese ihn nach Unterrichtsschluss auch gehen lassen, bzw. die Rückversicherung dass ich meinem Kind es zutraue den Heimweg alleine zu bewältigen (grund verlaufen etc.) Es beinhaltete jedoch nicht den Versicherungsausschluss was den Heimweg betrifft.
Es geht da mehr darum dass wenn etwas passiert es nicht fahrlässig passiert ist und ohne wissen der Erziehungsberechtigten.
 

Papa_T

Neues Mitglied
Danke für die Antworten.

Ich habe die Angelegenheit und die Position im Vorstand im Kanuverein erst seit März inne. Der Vorgang war bei meiner Übernahme also "angearbeitet". Der Anspruch wurde meinem Vorgänger gegenüber mit der unbefriedigenden Antwort des Kreises (wir sind nicht versichert etc.) auf den Schüler übertragen.

Durch eure Antworten habe ich Argumente erhalten, welche ich jetzt bei einem erneuten Anruf beim Kreis vorbringen konnte - und: siehe da:

Der Anspruch wird anerkannt.
Mir wurde zugesagt, dass ich (Verein) den Schaden reparieren lassen kann und es wurde Adresse/Abteilung/Name im Kreishaus genannt, wohin wir die Rechnung zur Regulierung senden können.

Danke für die Hilfe.
 
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