Frage -  Scheidung, Umgang, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterstellung

mama4x

Neues Mitglied
Scheidung :
Seit 2012 bin ich von dem KV geschieden.

Umgang : Was kann man tun, wenn der KV die Termine nicht enhält und der Mutter untstellt die Kinder zu verweigern, dem aber nicht der Wahrheit entspricht, sondern im Gegenteil.

Aufenthaltsbestimmungsrecht : Muss man das Aufenthaltsbestimmungsrecht etxra beantragen? Oder ist es mit der Scheidung geregelt?

Unterstellung : Der KV unterstellt mir die Kinder zu verweigern, dem ist nicht so, sondern ich würde mich freuen, wenn er für die Kinder tun würde. Er unterstellt mir auch Ausreden zu erfinden, damit er die Kinder nicht sehen kann (stimmt nicht, ich als Mutter kann aber stets belegen dass die Kinder krank waren)
 

Markus07

Neues Mitglied
Das Aufenthaltbestimmungsrecht kannst du beantragen. Nur sind deine Chancen in unserem Rechtssystem nicht gerecht. Die Kinder kommen zur Mutter; erst wenn sie selbst entscheiden können wo sie hin wollen, kannst du sie bekommen. Dann ist es aber viel zu oft zu spät. Hilfe bei Ämtern oder sonstigen Vereinen kannst normal vergessen.
 
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