Frage -  Scheidung von Steuer absetzbar??

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo,

bisher war ich immer im Glauben das die Scheidung nicht von der Steuer abzusetzen sei.
Nun hab ich beim Googeln entdeckt, das es wohl doch so ist.
Bin aber bereits 2004 geschieden worden und mein Ex hat mich auf den gesamten Kosten sitzen gelassen.
Mein Lohnsteuerhilfevereins-Heini hat auch nie etwas verlauten lassen.

Weiss das jemand von Euch`? Könnt ich das vielleicht noch mit der Lohnsteuererklärung für 2005 berücksichtigen?

danke schon mal im voraus.
 
M

Mafa

Guest
wenn du in 2005 bezahlt hast, dann kein Problem....hattest du Steuererklärung 2004 abgegeben? Notfalls prüfen, ob eine Berichtigung noch möglich ist.

Ansonsten:


Scheidungskosten absetzbar

Nicht nur psychisch, auch aus steuerlicher Sicht gilt eine Scheidung als "außergewöhnliche Belastung". Der Herzschmerz kann also durch die Großzügigkeit des Finanzamts gelindert werden. Darauf weist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht hin.

Demnach sind insbesondere folgende Kosten abzugsfähig:
* Regelung der elterlichen Sorge für ein gemeinsames Kind
* Entscheidung über die Unterhaltspflicht
* Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse
* Gutachter für die Vermögensbewertung.


Manfred
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hm... am 2.12.04 bezahlt... Und für 2004 ist auch schon erledigt.
ausserdem waren von 2001-2004
auch einige Sachen wegen Unterhalt...
wofür hab ich denn den Lohnsteuerhilfeverein gehabt... Menno!
Hätte der nicht auch mal was sagen können??
 
R

redneb

Guest
:wand


Kosten für die sündhafte teure, aber immerhin erfolgreiche Paartherapie waren NICHT absetzbar.
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Ich lasse immer die rechnungen so ausstellen, daß es abzusetzen ist :D

Ist es nicht auch möglich, nachehelichen Unterhalt abzusetzen. Allerdings MUSS der Teil, der bekommt, dann versteuern. Das kann aber bei unterscheidlichen Gehältern durchaus Sinn machen, wenn man einen Ausgleich untereinander vereinbart, sollte das Vertrauen und die Bereitschaft noch da sein.
 

Liliki

Mensch
Hm, Gerichtskosten von der Steuer abzusetzen ... da muss ich irgendwie lächeln :rofl ... das führt dann vielleicht zu "wiederholtem Falschparken zwecks Steuerersparnis" ... was natürlich dann ein mildernder Umstand wäre ...

Ich würde vermuten (bar jeden Wissens), dass man Gerichtskosten nicht absetzen kann ...
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
ich für mich wollte keinen unterhalt... es geht hier lediglich um den der Kinder, den er leider aber nicht so ernst nimmt, jedenfalls die meiste Zeit.
 
M

Mafa

Guest
prima Informationen...( auch gut für eine Bewertung )


Biene, um dich nicht im Regen stehen zu lassen, folgender Tipp:

Steuererklärung:
Nachträglich Kosten beim Finanzamt geltend machen

Wenn Steuerzahler vergessen, Kosten in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen, besteht häufig nicht mehr die Möglichkeit, Angaben nachzuschieben, wenn der Steuerbescheid erst einmal bestandskräftig ist. Vergessenes wird dann einfach nicht mehr berücksichtigt.

Etwas anderes aber gilt, wenn Kosten nicht geltend gemacht werden, weil sie im amtlichen Formular nicht aufgeführt sind und der Steuerzahler deshalb gar nicht auf die Idee kommt, die Kosten in der Steuererklärung anzugeben. In dem Fall, so das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 14 K 265/03), können Betroffene Kosten jederzeit „nachschieben“, die nachträglich anerkannt werden müssen.

Im zu entscheidenden Fall ging es um Scheidungskosten, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. Der Mantelbogen des entsprechenden Formulars findet sich auf der Seite 4, aber kein Hinweis darauf, dass Scheidungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Und auch in der amtlichen Anleitung zum Mantelbogen tauchen die Scheidungskosten nur unter dem Stichwort „Ehescheidungskosten“ auf. Solche Unklarheiten dürften nicht zulasten der Steuerzahler gehen, entschieden die Finanzrichter und ließen den nachträglichen Abzug zu, weil den Steuerzahler für sein Vergessen schlicht keine Schuld trifft.

...

Versuch macht Klug - daher wünsche ich viel Erfolg !


Manfred
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Danke Mafa... das macht Hoffnung.

Ich knutsch dich dann wenn es geklappt hat.


soll ich das schriftlich machen und direkt mit dem AZ auffahren oder erstmal ganz doof telef. fragen???

Achso, glaube schon das es sich lohnt. Ich durfte fast 1700 euro löhnen
 
M

Mafa

Guest
Ich würde es schriftlich machen und den Bescheid abwarten ..gegebenenfalls wenn Ablehnung Wiederspruch.

Manfred
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Original von Mafa
Ich würde es schriftlich machen und den Bescheid abwarten ..gegebenenfalls wenn Ablehnung Wiederspruch.

Manfred

Ich nochmal,
meinst du ich solle denen so erklären wie es gewesen ist oder soll ich auch das AZ mit einbauen???
Ist net so gut oder???
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Heute habe ich die Antwort vom Finanzamt bekommen.

NO

ich hätte das auf Seite 6 nachlesen können, das man diese Kosten hätte absetzen können (leider hab ich keine Formulare weil alles über Lohnsteuerhilfeverein gelaufen ist, und der machts per PC)
Ausserdem sei ich steuerlich beraten worden, sodaß mir möglich war, steuerliche Auswirkungen von Scheidungskosten zu kennen.
Die Versäumnis meines Steuerberaters muss ich gegen mich persönlich gelten lassen.

Das Vorliegen von Schadensersatzansprüchen kann nur noch zivilrechtlich geklärt werden.

Naja, schade, aber ein Versuch wars wert.

Habe auch den damaliegen Steuerberater angerufen und der meinte nur ich hätte ihm das sagen müssen.
Meinte darauf hin nur, was ich nicht weiss kann ich nicht sagen, er hätte fragen müssen, so wie er mich auch nach Lebensversicherungen etc. immer gefragt hätte.
Aber er sieht sich keiner Schuld bewusst.
ok. erledigt
 
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