usagimoon
sadness
Hallo habe mal eine Frage:
Person a lebt seit kurzem zur Miete bei den Eltern, mit Mietvertrag und so natürlich. Nun möchten die vermieter verbieten das person a person b (der Partner von a) einen Schlüssel für die Haustür gibt. begründet wird das damit das das Haus ein "offenes Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung ist". D.H. der Hausflur liegt zwischen den beiden Wohnungen und bisher war es wohl immer so, dass die Vermieter niemals die Wohnung bei sich abschliessen mussten/ oder wollten und alles frei bewohnt wurde. Frage nun: Darf der Vermieter Person a verbieten Person b einen Haustürschlüssel zu geben, weil der Vermieter die Wohnung bei sich nicht abschliessen möchte? Gibt es da ne KJlausel oder so " wenn das schon soundsoviele Jahre gehandhabt wurde, dann... " oder so? Meines Wissens nach darf der Mieter den Schlüssel nachmachen lassen und seinem lebenspartner, dem Babysitter und sogar der tagesmutter geben. Der vermieter muss nur über die Anzahl der Schlüssel benachrichtigt werden und alle müssen beim Auszug abgegeben werden. Ist das in einem Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung denn anders? Ich glaub nämlich nicht. Wisst ihr das???
Danke schon mal.
LG
Person a lebt seit kurzem zur Miete bei den Eltern, mit Mietvertrag und so natürlich. Nun möchten die vermieter verbieten das person a person b (der Partner von a) einen Schlüssel für die Haustür gibt. begründet wird das damit das das Haus ein "offenes Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung ist". D.H. der Hausflur liegt zwischen den beiden Wohnungen und bisher war es wohl immer so, dass die Vermieter niemals die Wohnung bei sich abschliessen mussten/ oder wollten und alles frei bewohnt wurde. Frage nun: Darf der Vermieter Person a verbieten Person b einen Haustürschlüssel zu geben, weil der Vermieter die Wohnung bei sich nicht abschliessen möchte? Gibt es da ne KJlausel oder so " wenn das schon soundsoviele Jahre gehandhabt wurde, dann... " oder so? Meines Wissens nach darf der Mieter den Schlüssel nachmachen lassen und seinem lebenspartner, dem Babysitter und sogar der tagesmutter geben. Der vermieter muss nur über die Anzahl der Schlüssel benachrichtigt werden und alle müssen beim Auszug abgegeben werden. Ist das in einem Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung denn anders? Ich glaub nämlich nicht. Wisst ihr das???
Danke schon mal.
LG