Schlüssel nachmachen als Mieter

usagimoon

sadness
Hallo habe mal eine Frage:

Person a lebt seit kurzem zur Miete bei den Eltern, mit Mietvertrag und so natürlich. Nun möchten die vermieter verbieten das person a person b (der Partner von a) einen Schlüssel für die Haustür gibt. begründet wird das damit das das Haus ein "offenes Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung ist". D.H. der Hausflur liegt zwischen den beiden Wohnungen und bisher war es wohl immer so, dass die Vermieter niemals die Wohnung bei sich abschliessen mussten/ oder wollten und alles frei bewohnt wurde. Frage nun: Darf der Vermieter Person a verbieten Person b einen Haustürschlüssel zu geben, weil der Vermieter die Wohnung bei sich nicht abschliessen möchte? Gibt es da ne KJlausel oder so " wenn das schon soundsoviele Jahre gehandhabt wurde, dann... " oder so? Meines Wissens nach darf der Mieter den Schlüssel nachmachen lassen und seinem lebenspartner, dem Babysitter und sogar der tagesmutter geben. Der vermieter muss nur über die Anzahl der Schlüssel benachrichtigt werden und alle müssen beim Auszug abgegeben werden. Ist das in einem Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung denn anders? Ich glaub nämlich nicht. Wisst ihr das???

Danke schon mal.

LG
 
J

jumi

Guest
soweit ich weiss (falls es jemand besser weiss, dann bitte berichtigen) geht es hauptsächlich darum, dass der vermieter erlaubt, dass person b überhaupt einzieht. wenn bei person a im mietvertrag steht, dass die wohnung nur an person a vermietet wird, dann bräuchte person a zuerst die erlaubnis, dass person b auch in die wohnung ziehen darf, bzw. der mietvertrag müsste müsste auf 2 mieter geändert werden (was allerdings nichts damit zu tun hat wer die miete dann bezahlt, sondern nur wieviele personen die wohnung bewohnen).
wurde vom vermieter gestattet, dass noch eine weitere person einzieht, dann sehe ich keinen grund warum man person b keinen schlüssel geben dürfte.
 
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