sein lebensstandart wichtiger als unterhalt?

zippi1968

Mitglied
hallo ihr lieben,
auch ich würd gern mal eure meinung oder sogar euer wissen zu folgendem thema hören:
mein mann und ich leben seit februar getrennt nach 13 jährigem ehefiasko.auf einzelheiten verzichte ich jetzt lieber, sie aufzuschreiben, würde stunden dauern :sure jedenfalls bin ich froh, den schritt in die freiheit endlich gewagt zu haben !!
aus dieser ehe sind drei söhne hervorgegangen; der älteste ist beim vater geblieben, die beiden jüngeren leben bei mir. kontakt besteht aber rege, der grosse sohn ist immer bei mir, solange der dad arbeitet und jedes 2. wochenende.
nun gut, jetzt zu meiner eigentlichen frage:
mein noch-gatte fühlt sich nicht in der lage, den angemessenen kindesunterhalt lt. dt zu zahlen.
der herr wohnt weiterhin in unserem haus, für das monatlich ziemlich viele belastungen auflaufen. das war auch immer mit grund für unsere eheprobleme- mit den kosten für das haus hab ich nichts zu tun, denn ich habe nie etwas unterschrieben. es wurde damals von seinem vater auf ihn überschrieben mitsamt aller schulden, für die er wohl noch jahre aufkommen muss ! er hat sich total über den tisch ziehen lassen....naja. meine kinder und ich wohnen jetzt auf 72 qm...klein, aber mein
unser auto fährt er auch noch weiter; wohingegen ich mittlerweile in einem denkmalgeschützten panda durch die gegend gurke..aber hauptsache, man kommt zum einkaufen und die kids in die schule , oder ?
also, ist es ok, dass mein mann nicht ausreichend für die kinder aufkommt, weil er durch das haus und das auto so hohe ausgaben hat ? geht nicht eigentlich der kindesunterhalt vor ? (zuletzt zahlte er unter vorbehalt 400 €).
ich selbst hab eine teilzeitbeschäftigung, bei der ich 450 € verdiene und bekomme kindergeld für die beden jungs 308€. wenn ich miete und strom, gas, wasse etc bezahlt habe, ist so gut wie nix übrig; manchmal weiss ich nicht mal, wovon ich einkaufen soll :heul

was meint ihr ? sollte ich mich an das jugendamt wenden und eine beistandschaft in sachen unterhalt beantragen ?
ich freue mich auf eure antworten
liebe grüsse !
 

Damiana

Aktives Mitglied
So schade das ist, aber dann muss er wohl im Zweifelsfall das Haus verkaufen. Kindesunterhalt ist Pflicht und darauf kannst DU nicht einmal verzichten, weil es DEN KINDERN zusteht. Ich frag mich schon, wie Du das finanziell so schaffst!

Mein Exgatte wollte damals vor Gericht auch noch verhandeln, da er ja nur Teilzeit arbeiten würde und sein Bafög zurückzahlen müsste usw.
Da hat ihm die Richterin deutlich erklärt, dass er nunmal alles dafür tun müsse, um den Mindestunterhalt für's Kind zu bezahlen und sich ggf. halt noch einen weiteren Teilzeitjob suchen müsste. Den bis zur Urteilsverkündung aufgelaufenen Kindesunterhalt musste er noch in Raten an mich nachzahlen.

Keine Ahnung, ob Dir das Jugendamt dabei helfen kann. Ich kann Dir nur raten, beschreite im Zweifelsfall den Klageweg. Prozesskostenhilfe müsstest Du bei Deinem geringen Einkommen bekommen und ab dem Tag der Klageeinreichung müsstest Du den Unterhalt auch noch nachträglich bekommen.
 

nabouleh

Mitglied
du kannst deinen anspruch durchsetzen, notfalls bis zur zwangsversteigerung.
hat er ein festes monatsgehalt oder kann er mit dem arbeitgeber etwas auskungeln?

ich nehme an, ihr habt in zugewinngemeinschaft gelebt? ist da etwas für dich zu erwarten? das könnte er sicher auch nicht zahlen. ist das haus denn mehr wert als die kredite, lässt es sich in der gegenwärtigen marktlage gut verkaufen? das ist alles nicht so einfach.

zwangsversteigerung wäre wohl die schlechteste lösung. möglicherweise reicht der erlös nicht, die hypotheken zu bedienen und du kriegst am ende nichts, das erbe deiner söhne ist weg und dein mann ist finanziell komplett ruiniert.

eine einvernehmliche lösung ist immer besser. wenn er dich nicht ernst nimmt, dann sichere dir die unterhaltsansprüche per gerichtsbeschluss und lass die rückstände dann titulieren, dann muss er eagieren, da du dann jederzeit in das haus vollstrecken kannst.

wenn das haus wirklich etwas wert ist, kann man es entweder verkaufen oder ihr findet eine konstruktio wie: du erhältst eine hypothek und wenn er die hohen raten nicht mehr zahlen, muss zahlt er an dich.

sollte das haus eine geldvernichtungseinrichtung sein und die kredite sogar höher als der wert, wird es sehr schwierig.wenn ihm nur die insolvenz bleibt, kannst du zwar vorrangig pfänden, aber möglicherweise ist sein anreiz zu arbeiten dann ziemlich gering.

jedenfalls ist das sehr kompliziert, und du solltest eine rechtsberatung in anspruch nehmen. am amtsgericht kannst du einen beratungsschein beantragen, mit dem du dann einen fachanwalt aufsuchen kannst.

alles gute.
 

zippi1968

Mitglied
ich habe diesen rechtsberatungsschein bereits im februar bekommen, aber habe mir leider die falsche rechtsanwältin ausgesucht. hab da zu vorschnell agiert, anstatt mich in ruhe umzusehen :( manchmal denke ich, sie vertritt in wirklichkeit meinen mann und nicht mich. ich muss mich für alles rechtfertigen, und wenn ich kopien irgendwelcher behörden brauche, muss ich selbst hinterherrennen, um sie zu bekommen. bei der anwältin meiner freundin lief das ganz anders; die hat sich richtig
für sie ins zeug gelegt und ist auch direkt mit den behörden wie z.b. sozialamt in kontakt getreten, wenn es nötig war.
ich hätte gern gewechselt, weil ich mich so schlecht beraten fühle, aber wegen diesem schein geht das leider nicht so leicht, hab ich mir sagen lassen.
mein mann hatte nie viel auf der tasche; deshalb war ich ja damals auch dagegen, das haus anzuschaffen. besonders viel wert ist es nicht, aber verursacht ne menge kosten. genaue werte schweben mir nicht vor, das haus war immer ein rotes tuch für mich.
aber ich seh nicht ein, dass ich nicht mal den lebensunterhalt meiner kids und mich sichern kann, während er sich "drückt".
meine rechtsanwältin erzählte etwas davon, dass es unzumutbar für ihn wäre, das haus unter wert zu verkaufen...mein schwiegervater hat zusammen mit seiner lebensgefährtin (beide alkoholiker und ziemlich verkommen :kotz: )in dem haus zudem lebenslanges wohnrecht, aber was mit den kids und mir passiert, ist das egal ?
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Zippi.....

Frage erst einmal....wie alt sind denn die Kinder(alle 3)?
Für unter 12 jährige kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen, beim JA. Somit bekommst Du erst einmal Geld für die unter 12 jährigen.....jedoch auch weniger, als der Mindestunterhalt der DDTabelle, da die das halbe Kg abziehen....also Möglich, das Dein Ex unterm Strich mehr zahlt.
Zum zweiten ist es richtig, das er alles tun muß, um den KU aufzubringen.....aber das gleiche gilt auch für Dich!
Du bist dem 13 jährigen gegenüber auch zahlungspflichtig.....und unterliegst genau genommen einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, um den Unterhalt aufzubringen.

Da wäre das ganze wirklich überlegenswert, ob Du überhaupt gegen Deinen Mann vorgehst....denn somit läufst Du Gefahr, das auch er Dich ran zieht.

Wichtig wäre einfach zu wissen, wieviel Dein Mann verdient.....wieviel KU er zahlt, warum er Dir keinen TU zahlt....

Dann könnte ich Dir näheres schreiben.
 

zippi1968

Mitglied
@ schnupe:
ich arbeite teilzeit, obwohl ich eigentlich nicht müsste, weil ich sonst überhaupt nicht wüsste, wie ich über die runden kommen soll! ist so schon schwer genug....meine kinder sind 12, 10 und 7 jahre alt; wobei ich sagen muss, dass der grosse fast täglich bei mir ist,solange bis der vater von der arbeit nach hause kommt und auch während dieser zeit von mir verpflegt wird.
mein mann hat nen durchschnittlichen nettolohn von ca.2673 €; für das haus allein muss er monatlich über die hälftedie hälfte aufbringen. laut berechnung seiner anwältin verbleibt ihm ein einkommen von monatl.. 1193,79 €, wovon er für zwei jungs lt. ddt 482 e zahlen müsste. damit bliebe er jedoch unter dem selbstbehalt, so dass er lt. ihrer berechnung höchstens 353,79€ zahlen könne.
ja, aber hab ich nicht auch ein recht auf so etwas wie selbstbehalt ? seine zahlung reicht ja nicht mal für miete und strom, gas, wasser... (insg. 490 €)ich selbst verdiene 453 € monatlich, dazu kommt noch kindergeld von 308 €. ich kauf schon nur so billig wie möglich und so gut wie nie extras..aber die kinder müssen auch mal hier und mal da etwas in der schule bezahlen für ausflüge, klassenkasse etc...es läppert sich halt.
mir bleibt nur zu hoffen, dass ich meine arbeitsstunden von 25 % auf 50 % aufstocken kann, dann wäre einiges einfacher. ich hab mich schon nach nebenjobs umgehört; aber zeitlich hat das alles nie geklappt; in den arztpraxen hätt ich schon ganz früh morgens anfangen müssen, das wäre mit der betreuung meiner kinder nicht gegangen. im krankehaus dagegen hätte ich die möglichkeit, nur vormittage zu arbeiten, so dass ich mittags wieder zuhause wäre. aber momentan ist es dort aus personaltechnischen gründen vorerst nicht drin :angst
tja, was mache ich nun ?
 

schnupe

Aktives Mitglied
Wieso müßtest Du nicht arbeiten?Weil die Kinder bei Dir sind? Dann müßte Dein Mann auch nicht arbeiten, da er auch ein Kind bei sich hat.
Da er aber 2 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, unterliegt er der gesteigerten erwerbsobliegenheit.
Da Du aber genau genommen auch einem Kind gegenüber pflichtig bist, gilt das gleiche im Prinzip auch für Dich.
Wenn er drauf bestehen würde, und er einen guten Richter hätte, würdest Du in dem Falle dazu verdonnert, mehr zu arbeiten, um auch für den 12 jährigen 241 € zu zahlen.....
Das sind Sachen, wo die Richter unterschiedlich entscheiden.....aber es gibt Urteile vom BGH, in denen selbst Mütter, die gerade noch ein Säugling haben, dazu verdonnert werden, den Unterhalt zu zahlen, egal wie sie es machen.
Nichts desto trotz müßte Dein Mann Dir den vollen Unterhalt für die beiden Kinder zahlen.....denn die Schulden für das Haus werden bei der Berechnung von KU nicht berücksichtigt.

Wie gesagt.....auch Du bist Unterhaltspflichtig.....und mit dem falschen Richter könnte es böse für dich aussehen.....daher überlege gut, welche schritte du unternimmst.
 

nabouleh

Mitglied
was deine anwältin da erzählt, halte ich für ziemliche blödsinn.

du kannst einen anspruch auf 2x vollen ku durchsetzen, die hypotheken spielen da keine rolle. unterhaltsschulden sind vorrangig und über die übliche pfändungsgrenze zu bedienen.

ob es sinnvoll ist, ist eine andere frage. das haus ist wegen dem wohnrecht der eltern sicher schlecht zu verkaufen. allerdings solltest du etwas davon haben, wenn du auf zahlungen verzichtest.

wie lange laufen denn die hypotheken noch?

frag doch mal in rechtformen ( bspw recht-in.de oder recht.de ), wie du deine anwältin wechseln kannst.

selbst wenn dun ihn nicht durchsetz, den anspruch solltest du dir auf jeden fall sichern!
 
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