brauche Rat -  Selbstbehalt einer wiederverheirateten unterhaltsplichtigen Mutter

tisiphone

Neues Mitglied
Hallo,

hat eigentlich eine inzwischen wiederverheiratete unterhaltspflichtige Mutter gegenüber ihrem volljährigem Kind auch einen Selbstbehalt (genauso wie der unterhaltspflichtige Vater), auch wenn sie ja eigentlich von ihrem jetzigen Ehemann versorgt wird und selbst nur auf 325 € Basis arbeitet?
Wenn ja, wo liegt eigentlich dieser Selbstbehalt (der Ehemann ist ja schließlich nicht unterhaltspflichtig für sein Stiefkind ). Ohne diesen 325 € Job kämen wir selbst in finanzielle Schwierigkeiten.

Gruß Tisiphone
 
M

Mausis-Mama

Guest
Hallo Tisiphone,

es ist entscheident für den Selbstbehalt, ob Dein Kind ein sogenanntes privilegiertes Kind ist (also 18 Jahre bis 21 Jahre und in allgemeiner Schulausbildung), denn nur für diese besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit anolg zu minderjährigen Kindern.
 
I

Ivanhoe

Guest
der Ehemann ist ja schließlich nicht unterhaltspflichtig für sein Stiefkind ).

Das ist so nicht ganz richtig.

Wenn der neue Ehemann das Kind in seine Wohnung mit aufnimmt ist er selbstverständlich unterhaltspflichtig, auch dann, wenn kein Annahme an Kindes statt vorliegt. Auch wenn der Sohne bereits volljährig ist aber sich noch in der Ausbildung befindet.

Oder weniger juristisch:

Wenn der Sohn der Mutter mit im gemeinsamen Haushalt lebt, dann hat der "Stiefvater", der er ja eigentlich dann nicht ist, durchaus für die Kosten, die ihm dadurch entstehen selbst aufzukommen. Der Kindesunterhalt des leiblichen Vaters kann sich m. W. dadurch reduzieren.

Gruß Ivanhoe
 
M

Mausis-Mama

Guest
Hi Ivanhoe,

Stiefelternteile sind nicht unterhaltspflichtig für Kinder des (Ehe)Partners. Einzig könnte in diesem Falle passieren, das der sog. Taschengeldanspruch der Ehefrau für Kindesunterhalt aufgewendet werden muß.

In so einem Falle wie oben würde geprüft, inwieweit die Mutter durch den neuen Ehemann versorgt ist, so daß unter Umständen ihr 325 € Job voll für den Unterhalt herangezogen werden könnte. Heißt faktisch, das die Mutter in diesem Falle einen Selbstbehalt hat, der 0 € beträgt.
 
I

Ivanhoe

Guest
Jo,

aber Kost und Logis gehen zu Lasten des "Stiefvaters", wenn der "Stiefsohn" in einem Haushalt mit ihm lebt, oder?

Gruß Ivanhoe
 
M

Mausis-Mama

Guest
Hi,

nein, dem Grunde nach auch das nicht, dafür sind nur die Eltern zuständig. Aber wie es im wirklichen Leben so spielt, läßt in der Rgel wohl kaum ein Stiefelternteil seine Steifkinder verhungern ;-)
 
Oben