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User4
Guest
Weiß nicht, ob das hier so hingehört, aber ich leg einfach mal los:
Mein Freund und ich haben ein gemeinsames Kind, wofür ich das Sorgerecht habe - das will ich vorerst auch so belassen. Er hat die Vaterschaft bei der Geburt anerkannt.
Sollte mir irgendetwas zustoßen - z.B. Tod oder Handlungsunfähigkeit - wer bekommt dann das Sorgerecht? Haben meine Eltern Anspruch darauf als meine nächsten Angehörigen oder der Kindsvater? Und was ist, wenn uns beiden was passieren sollte und wir beide das Sorgerecht nicht ausüben könnten?
Wir leben nicht zusammen, ich gelte als alleinerziehend. Wie ist das im Fall einer evtl Trennung?
Müßte ich das in einem Testament festlegen?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Mein Freund und ich haben ein gemeinsames Kind, wofür ich das Sorgerecht habe - das will ich vorerst auch so belassen. Er hat die Vaterschaft bei der Geburt anerkannt.
Sollte mir irgendetwas zustoßen - z.B. Tod oder Handlungsunfähigkeit - wer bekommt dann das Sorgerecht? Haben meine Eltern Anspruch darauf als meine nächsten Angehörigen oder der Kindsvater? Und was ist, wenn uns beiden was passieren sollte und wir beide das Sorgerecht nicht ausüben könnten?
Wir leben nicht zusammen, ich gelte als alleinerziehend. Wie ist das im Fall einer evtl Trennung?
Müßte ich das in einem Testament festlegen?
Vielen Dank schon mal im Voraus!