Frage -  Sorgerecht im Todesfall

U

User4

Guest
Weiß nicht, ob das hier so hingehört, aber ich leg einfach mal los:

Mein Freund und ich haben ein gemeinsames Kind, wofür ich das Sorgerecht habe - das will ich vorerst auch so belassen. Er hat die Vaterschaft bei der Geburt anerkannt.
Sollte mir irgendetwas zustoßen - z.B. Tod oder Handlungsunfähigkeit - wer bekommt dann das Sorgerecht? Haben meine Eltern Anspruch darauf als meine nächsten Angehörigen oder der Kindsvater? Und was ist, wenn uns beiden was passieren sollte und wir beide das Sorgerecht nicht ausüben könnten?
Wir leben nicht zusammen, ich gelte als alleinerziehend. Wie ist das im Fall einer evtl Trennung?
Müßte ich das in einem Testament festlegen?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
 

michl

Aktives Mitglied
Auskunft "meines" Jugendamtes war, dass im Falle des Todes der Mutter die Kinder automatisch mir "zugesprochen" werden. Das Jugendamt würde "kontrollieren", ohne gravierende Gründe, die dagegen sprechen, hätte ich dann das alleinige Sorgerecht.

Nur ein Richter kann anders entscheiden, die Kinder selbst können erst an ihrem 18. Geburtstag entscheiden bei wem sie wohnen wollen, sie werden aber gehört und ihr Wunsch kann bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Du kannst eine Verfügung schreiben bei wem Du möchtest, dass Deine Kinder im Falle Deines Ablebens leben würden... ist rechtlich aber belanglos, kann aber einen Richter in seiner Entscheidung eventuell beeinflussen. Ein neuer Partner kann ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters die Kinder nicht adoptieren.

Was ist, wenn beide sterben weiß ich nicht.

Wir haben die Sache mit einem Vertragsentwurfes des Jugenamtes geregelt, wir haben bis auf das Wohnrecht gleiche Rechte was Entscheidungen bezüglich der Kinder betrifft. Allerdings kann der Vertrag nach einem gemeinsamen Termin beim Jugendamt jederzeit von ihr gekündigt werden. Dann bliebe mir nur das Gericht und die entscheiden angeblich nicht über das gemeinsame Sorgerecht, sondern nur ent- oder weder.

Ob Du ohne Zustimmung des Vaters einen ähnlichen Vertrag mit Deinen Eltern abschließen kannst weiß ich nicht.

Wichtig erscheint mir nur das vorher zu regeln damit im Falle eines Unfalls, oder was weiß ich, nicht Dinge geschehen, die niemand wollte.
 
U

User2

Guest
Hallo!

Sollte dir etwas zustossen ist der Vater des Kindes die erste Anlaufstelle für das Jugendamt. Es wird aber auch beim leiblichen Vater überprüft ob es dem Wohle den Kindes entspricht wenn er das Sorgerecht erhält.
Solltest du das nicht wollen kannst du ein Sorgerechtstestament verfassen, dies sollte auch Gründe enthalten warum du es so wünschst und deine Wunschpersonen sollten eine Kopie dieses Testaments besitzen, sollte Kontakt mit dem Jugendamt bestehen ist es ratsam dort auch eine Kopie der Verfügung zu hinterlegen.
Ich habe schon öfter gelesen, dass die eingetragenen Personen nichts von diesem Testament wußten. Das ist in jedem Fall schlecht!
Das Vormundschaftsgericht ist nicht verpflichtet diesem Wunsch zu entsprechen, üblicherweise findet ein solches Testament aber Berücksichtigung.

Für den Fall, dass beiden Elternteilen etwas zustösst ist es auch immer sinnvoll so ein Testament verfasst zu haben. Es erleichtert die ganzen Abläufe nach dem Tod der Eltern, das Vormundschaftsgericht muss nicht bei Null anfangen, sondern hat schon konkret benannte Personen die zu überprüfen sind.

Es ist auch üblich, dass verwaiste Kinder ersteinmal in Pflegefamilien oder Heimen untergebracht werden wenn das Sorgerecht ungeklärt ist und kein Sorgerechtstestament besteht. Mit Sorgerechtstestament wird üblicherweise so verfahren, dass die Kinder bis zur endgültigen Klärung bei den Benannten bleiben dürfen. Empfinde ich persönlich für die Kinder als eine enorme Erleichterung, man stelle sich vor ein Kind hat die Eltern verloren und kommt in eine völlig fremde Familie oder gar ein Heim obwohl es eine Oma oder Tante gibt zu der das Kind eine gute Beziehung hat... schrecklicher Gedanke!
 
U

User4

Guest
Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten - der Link war besonders hilfreich!
Wißt ihr, wie man so eine Verfügung oder so ein Testament macht? Muß ich dazu zum Notar / Rechtsanwalt? Und was kostet so was in der Regel?

Vielen Dank noch mal!
 
B

baldrian

Guest
Meine Ex hat einen neuen Partner, zu dem meine Tochter auch ein gutes Verhältnis hat. Sie teilte mir kürzlich mit, daß er das Kind auch behalten würde, falls ihr etwas passiert. Kann ich mich dagegen wehren, wenn sie eine testamentarische Verfügung macht? Ich bin zur Zeit arbeitslos, werde es vielleicht sogar länger sein, habe ich dann überhaupt eine Chance auf mein Kind, wenn ihr was passiert? Wer weiß Rat?
 

cde

**verwirrt**
Original von baldrian
Meine Ex hat einen neuen Partner, zu dem meine Tochter auch ein gutes Verhältnis hat. Sie teilte mir kürzlich mit, daß er das Kind auch behalten würde, falls ihr etwas passiert. Kann ich mich dagegen wehren, wenn sie eine testamentarische Verfügung macht? Ich bin zur Zeit arbeitslos, werde es vielleicht sogar länger sein, habe ich dann überhaupt eine Chance auf mein Kind, wenn ihr was passiert? Wer weiß Rat?


Keine Panik. Ich denke nicht dass es so einfach ist. Schließlich kann man Kinder ja nicht einfach vererben! Das hat ja nix mit Arbeitslosigkeit zu tun oder so! Sondern alleine was mit deinem Kind passiert, wenn deine EX-Frau mal sterben sollte...
 
N

Nawrath

Guest
Moin,

bei gemeinsamer Sorge gibt es keine gerichtliche Überprüfung. Der Vater erhält nach dem Tod das Sorgerecht.
Ein Testament ändert daran nichts.

Eine gerichtliche Prüfung findet nur statt, wenn es keinen zweiten Sorgeberechtigten gibt.

Alles Gute,
 
U

User4

Guest
Nochmal meine zweite Frage:

Wißt ihr, wie man so eine Verfügung oder so ein Testament macht, für den Fall, dass beiden Eltern was passiert? Muß ich dazu zum Notar / Rechtsanwalt? Und was kostet so was in der Regel?

Vielen Dank noch mal!
 
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