Eilt! -  Sorgerecht und Aufenhaltsbestimmungsort

thomig72

Neues Mitglied
Hallo Leute, brauch ne Info. Werde Vater im September. Die Mutter ist bereit das Sorgerecht mit mir zu teilen. Der Aufenthaltbestimmungsort bleibt bei der Mutter. Ist es möglich, dies vor der Geburt über Jugendamt, Gericht oder Notariell schriftlich festzulegen? Laut Jugendamt Sorgerecht vor der Geburt ja, Aufenthaltbestimmungsrecht erst nach der Geburt. Ich würde jedoch Beides gerne vorher geregelt haben u.a. da die Mutter das Sorgerecht vom Aufenthaltsrecht abhängig macht und ich ihr da nicht traue, dass sie mir im nachhinein das Sorgerecht gibt, aber ich denke es müsste doch notariell ausreichend sein, wenn es mit dem Aufenthaltsbestimmungsort vor der Geburt bei Gericht oder Jugendamt nicht geht.Eiltttttttttttttttttttttttttttttttttttttttttttttt :wand
 

Sala

Schokoholik
Wie das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist weiß ich nicht genau, denke da geht es darum daß das Kind ja noch nicht geboren ist und somit der Aufenthalt noch nicht bestimmt werden kann. Alle vorher geregelten Dinge ( Sorgerecht, Vaterschaft) treten ja auch erst in Kraft NACH Vollendung der Geburt (also wenn das Kind abgenabelt ist).
Das Sorgerecht kann vorgeburtlich beim JA beantragt werden, die Mutter muß zustimmen.
Die Vaterschaft kann auch schon vorgeburtlich anerkannt werden (haben wir beides gemacht damit unser Kind gleich den Nachnamen meines Mannes bekam).
LG Sala
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Habe ich das richtig verstanden?

Die (werdende) Mutter möchte dem gemeinsamen Sorgerecht nur dann zustimmen, wenn du im Gegenzug zustimmst, dass das Kind in jedem Fall, auch im Fall einer späteren Trennung, bei der Mutter lebt?

Du (der werdende Vater) hättest gerne das uneingeschränkte und bedingungslose Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht?

:bye:
 
Oben