Frage -  Sorgerecht

Berlinale

Aktives Mitglied
@littlefoot vielen Dank für deine Antwort.
Bis weilen habe ich eben das alleinige Sorgerecht,nun haben wir uns die Frage gestellt was wird eigentlich wenn mir mal was passiert?
Meine Tochter würde nie zu ihrem leiblichen Vater wollen,das ist mal Fakt.Dann würde mir jetzt also nur die Möglichkeit bleiben dies über einen Notar abzusichern?
LG Manu
 

Berlinale

Aktives Mitglied
Ah,okay.Das ist eine Möglichkeit.
Ich weiß nicht ob er zustimmen würde,er ist leider nicht auffindbar.Es ist alles eine lange und schmerzliche Geschichte.Unterhalt bekommen wir natürlich auch keine.Wenn sie aber 18 wird hat sie ja, soviel ich weiß,das Recht sich alles einzuklagen und dies wollen wir ihr mit einer Adoption nicht nehmen.Wenigstens das was er ihr genommen hat.
Ich mach mich mal bei einemAnwalt schlau.
Danke.
LG Manu
 

Berlinale

Aktives Mitglied
Es steckt einfach viel mehr dahinter.Er hat uns so viel angetan,soviel das ich es hier nicht schreiben kann und ich habe mir geschworen für sie zu kämpfen.
Aber wie gesagt,Adoption ist im Moment leider ausgeschlossen,er ist unauffindbar.Selbst die Polizei hat es versucht.
Mir wäre auch lieber das mein Mann ihr Vater wäre,aber so ist es nun mal leider nicht.
Ich möchte einfach das beste für meine Große,und danach such ich jetzt einfach.
Danke für deine Antwort littlefoot.
LG
 

ChristineZ

christineZ
also...ich kenne einen Fall, da ist die Mutter verstorben und der Sohn wollte nicht zum leiblichen Vater, sondern bei seinem Stiefvater bleiben.
Er hatte einen sehr guten Bezug zum Stiefvater, jedoch nicht zum leiblichen Vater.
Der Stiefvater war mehr der Ziehvater als der andere.
Es kam zur Gerichtsverhandlung und der Junge wurde gefragt ( er war da 11), wo er denn zukünftig leben möchte und er sagte, beim Stiefvater.
Das Urteil endete so, dass er beim Stiefvater blieb und leben konnte.
Der leibliche Vater zahlte weiterhin Unterhalt für den Jungen.
 
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