brauche Rat -  Steuererklärung

A

ang

Guest
Hallo....
ich bin seit Anfang 2003 getrenntlebend...
habe einen Halbtagsjob 500Euro u. bekomme 250 Euro Trennungsunterhalt...
wollte eine freundschaftliche Trennung, was zur Zeit noch nicht möglich ist...
mein ExMann ist noch nicht so weit...um in Ruhe mit mir reden zu können...
bisher mußten wir Einkommensteuer nachzahlen....
meine neue Steuerklasse ist für 2004 die 1, für 2003 hatte ich noch Steuerklasse 5...also viele Abzüge...
meine Frage,
ich mache eine eigene Lohnsteuererklärung für 2003??
bekomme ich meine Lohnsteuer von 2003 wieder??
Unsere Tochter 14 J.lebt beim Vater, wegen Haus und Freundinnen...ich muß Unterhalt zahlen sobald ich einen Ganztagsjob habe...was Im Sommer der Fall sein wird...
Ist der Unterhalt Einkommensabhängig? Soweit ich informiert bin,müßte ich wenn ich 1100 Euro Netto hab , ca. 260 Euro Unterhalt zahlen für meine Tochter.
Danke im voraus für Antwort...
Gruß Angelika
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Du mußt eine eigene Einkommenssteuer ab dem 01.01. nach dem Jahr machen, in dem ihr euch getrennt habt.
Habt ihr euch im Laufe des Jahres getrennt, macht ihr für das Jahr ncoh eine gemeinsame und in der neuen Lohnsteuerkarte ab 01.01 ist das Getrenntleben einzutragen. Für das nachfolgende Jahr macht dann jeder seine eigene.
Natürlich ist die Höhe des zu zahlenden Unterhaltsbetrages einkommensabhängig. Die Beträge erfährst du aus der Düsseldorfer Tabelle.
Wenn du eine eigene Einkommenssteuererklärung machst, bekommst du auch das Geld wieder.
 
M

mafa

Guest
...ihr könnt natürlich weiterhin auch eine gemeinsame Steuererklärung
abgeben, wenn die Aufteilung einer Erstattung gekärt ist.

Als Verdiener hast Du einen Anspruch auf einen Selbstbehalt von ca.
860€ = genauer Betrag und Abzugsmöglichkeiten = Düsseldorfer Tabelle...


Gruß
 
A

ang

Guest
Danke für die Antworten...
was heißt Aufteilung der Erstattung....? Ist es nicht besser ich mache meine Steuererklärung allein...es sind doch meine Abzüge gewesen...die Erstattet würden...?
Ich habe 2 mal ein Gespräch bei einer Anwältin gehabt...am Anfang...dachte ich könne in Ruhe mit meinem Exmann reden über Trennung, damit nicht Alles so teuer wird....aber der machte ein halbes Jahr nur Streß....ich stand zeitweise neben mir war Handlungsunfähig....er hat mir gedroht ich würde die Kinder verlieren, u.s.w.
was er fast geschafft hätte...und im Sinne der Kinder versuche ich keine Anforderungen zustellen, erst mal...nur es kann doch nicht sein dass man nach 26 Jahren Ehe ohne etwas dasteht...muß wohl erst noch Abwarten bis ein bißchen Zeit vergangen ist...
Denn die Kinder sind mir am wichtigsten...vorallem meine 14 jährige Tochter...

Gruß Angelika
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Die gemeinsame Steuererklärung hat den Vorteil das ihr beide wie verheiratet versteuert werdet.
Also alles zusammen und dann den Steuersatz berechnet.
Zwar hast du über das Jahr mehr gezahlt, dein Mann dafür weniger.
Im Regelfall müßte ja eine Steuererstattung dabei herauskommen, die wird dann geteilt.
Solltest du auf eine getrennte Veranlagung bestehen (sofern möglich?) könnte es sein das dein Mann in jedem Fall nachzahlen müßte. Ergo würde das auf den Unterhalt angerechnet und du müßtest mit einer Kürzung (oder sogar Rückzahlung rechnen?!).
Im Trennnungsjahr gilt steuerlich alles wie vorher. Erst wie schon erwähnt im ersten Jahr der tatsächlichen Trennung werdet ihr wie Singles behandelt.
Würde ich aber mir mal Rat einholen, entweder kennst du jemand oder im Netz gibt es bestimmt auch Foren die sich mit Steuern befassen.
Wenn du Geld übrig hast ist der beste Weg zu einem Steuerberater :-(

Ciao
Gerry
 
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