Steuerklasse 2

samira

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

es ist mein erster Post hier. Ich brauche dringend Eure Hilfe.
Ich habe 2 Kinder und bin allein erziehend. Ich wohne mit meinen 35 jahren bei meinen Eltern. Sost reicht das geld nicht. Habe ein nicht so hohes Einkommen.

So nun zu meiner Frage.

Mir wurde bei der Steuererklärung mitgeteilt, dass ich wiederin die Lohsteuerklasse 1 gestufft werde.
Letztes Jahr konnte ich eine Erklärung abgeben, dass es sich nicht um eine Lebensgemeinschaft handelt sondern dass Jeder für sich wirtschaftet
Dieses Mal wird das nicht akzeptiert.
Meine Eltern haben ganz wenig Einkommen( mein Vater 800€ und meine Muttergar nichts)
Sie können mich also gar nicht unterstützen.

Falls Jemand eine Idee hat was ich jetzt tun kann dann schreibt mir bitte.
Ich brauche jeden cent.

LG
Samira
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
@Samira

eine Idee habe ich leider noch nicht.
Du schreibst, dass du (mit 2 Kids) bei deinen Eltern wohnst, sonst würde dein Einkommen nicht reichen. Aber damit sagst du doch auch aus, dass dich deine Eltern unterstützen: Nämlich mit kostenlosen Wohnraum.
Was ich jedoch nicht weiss, was diese inmaterielle Unterstützung mit der Steuerklassen-Einstufung zu tun hat. Ich denke, da müsste man in die gesetzlichen Voraussetzungen für StKl. 1 nachsehen. Vielleicht steht das ja tatsächlich so drin.

!Dieses Mal wird das nicht akzeptiert.!
Was genau wird nicht akteptiert?
Mit wem oder wo machst du deine Steuererklärung?

Habe ich das richtig verstanden:
- In StKl 2 bist du leztes Mal geblieben, mit dieser Erklärung.
- in StKl 1 sollst du dieses Mal eingestuft werden, weil diese Erklärung nicht mehr akzeptiert wird?

Wieviel in Bar macht der Zwangs-Wechsel in StKl 1 für dich aus?
Wenn es nur um ein paar Euro geht, dann könntest du das doch notfalls so hinnehmen.

:bye:
 

LinosMama

Neues Mitglied
soweit mir bekannt, ist die Steuerklasse 2 nur für echte Alleinerziehende gedacht;
es muss also mindestens ein mindesjähriges Kind im Haushalt wohnen und gemeldet sein, es muss Kindergeld für dieses Kind zustehen und es DARF keine weitere volljährige Person im Haushalt leben und gemeldet sein. Ob das auch auf die Eltern der Alleinerziehenden selbst so anzuwenden ist, steht zu befürchten.

Hat die Fragestellerin denn auch schon im Jahr zuvor im Haushalt der Eltern gelebt?

Dies könnte die Erklärung sein, warum nun die Steuerklasse I gewählt werden muss.

Die Frage ist zwar schon älter und eine Antwort auf die Frage meines "Vorschreibers" von der Fragestellerin hat es bislang nicht gegeben. Da diese Frage noch andere Menschen betreffen könnte, hab ich trotzdem noch einmal geantwortet.

:druecker
 

LinosMama

Neues Mitglied
Hier wurde schon genau das diskutiert...

http://www.elternforen.com/alleinerziehend-f52/steuerklasse-ii-wichtige-aenderung--t7187/1/
 
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