Frage -  Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt, Ehegattenunterhalt.. - ja oder nein?

Maus1

Aktives Mitglied
hallo!

kann uns jemand weiter helfen?

bekommen Frauen, deren Kinder über 3 Jahre alt sind, generell keinen Unterhalt vom Noch-Mann/Ex-Mann?
wem steht denn Unterhalt zu?
was, wenn man nicht Vollzeit arbeiten gehen kann, sondern nur halbtags - das Geld aber nicht genügt?
 

Maus1

Aktives Mitglied
*schieb*

weiß das jemand, ob mir - als Mutter von Kindern im Alter von 7 und 5 Jahren - Unterhalt von meinem Ex-Gatten zusteht oder nicht!?

ich arbeite Teilzeit
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Was dir auf jeden Fall zusteht: Eine kostenlose Erstauskunft, ob ja-nein-vielleicht.
Möchtest du wirklich Trennungsunterhalt haben, dann müsste das ohnehin beim Gericht beantragt werden - und spätestens dazu brauchst du unbedingt einen Anwalt.
Kindesunterhalt ist allerdings unstrittig, da gibt's kein "vielleicht".
 

steffir

Neues Mitglied
Der Ehegatte mit dem größeren Einkommen ist im Regelfall unterhaltsverpflichtet, solange der andere nicht selbst für sein Einkommen sorgen kann. Er hat jedoch ein Anrecht auf seinen Selbstbehalt.

Die Höhe der Zahlungen errechnet sich aus dem einkommen beider und ist gesetzlich festgelegt, es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Regelungen zu umgehen, jedoch nur, wenn beide einverstanden sind. Dann können sie sich außergerichtlich über die sogenannten Scheidungsfolgesachen einigen: Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen ect. Dafür braucht man einen Anwalt, der die Einigungen notarisch festhält. Ein zweiter Anwalt ist nicht zwingend erforderlich.

Man nennt dies einvernehmliche oder einverständliche Scheidung, der Ablauf ist meist stressfreier und kostengünstiger als bei einer strittigen Scheidung. Die Vorbedingungen kannst Du unter
http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/scheidung-online-voraussetzungen/ nachlesen.
 

Maus1

Aktives Mitglied
danke!
wir sind aber schon seit über einem Jahr geschieden
und im Nachhinein kann man nichts mehr machen, oder?
 
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