brauche Rat -  Umgangsrecht

Mr.Propper

Neues Mitglied
Hallo bin der Mario 30 Jahre Jung, habe ein Kind mit meiner EX der schon 10 Jahre ist.
Seit 2008 habe ich das alleinige Sorgerecht . Vor 1 Jahr ist die Mama umgezogen ohne sich zu verabschieden oder einen Brief zu lassen. Ich habe mich damals gekümmert und die neue Tel nr von der Mama besorgt. Hatte mit der Tel und gesagt das Sie sich bei sein Sohn sich melden soll, was sie auch eine Woche lang gemacht hat,danach schrieb sie unser sohn eine SMS mit Lieber Tel wir nicht mehr wenn du willst nur SMS. Unser Sohn hatte sich nach dem verschwinden seiner Mutter zurück gezogen nur Online Spiele, ging nicht mehr Raus, Schule sich verschlechtert usw. War damals auch unter Terabie bei ne Psychologin. Jetzt wo sich alles wieder gelegt hat will die Mutter wieder Kontakt durch den Jugendamt erzwingen , mein Sohn wurde nicht gefragt. Obwohl Sie die Handy nr haben müste. Mein Sohn hat damit abgeschlossen und will seine Mama zur Zeit nicht mehr sehen, mitlerweile ist er großer Bruder geworden und komm mit meiner Lebenspatnerin super klar.
ICh will meinen Sohn dagegen schützen das er nicht wieder im Loch rein geht.
So weit ich mich zur zeit infomiert haben im Internet , können wir nichts dagegen unternehmen und er muss gegen seinen Willen kontakt zur Mutter haben oder habe ich eine Chance vor Gericht?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
In der gerichtlichen ASR-Entscheidung muss noch mehr drinstehen. Vor allem der Umgang; ob überhaupt welcher; ob begleitet oder nicht, wie lange, etc. (*)
Das bräuchten wir hier, um uns einen Überblick zu verschaffen. Das ASR hat hier der KV(=Kindsvater) bekommen, weil die KM nicht zum Wohle des Kindes handelte. Kann sein, dass die KM sich geändert hat und nun die 10 Jahre alte ASR-Entscheidung abändern lassen will. Das wiederum ginge nur über's Gericht.

Ein Jugendamt hat
a) nicht automatisch Akteneinsicht ohne dein Einverständnis;
b) sich an die gerichtliche Verfügung zu halten. Es darf höchstens einen netten, unverbindlichen Vorschlag machen.

Meiner Ansicht nach ist nicht zu erkennen und auch nicht zu verstehen, wozu ein Kontakt nach so langer Zeit gut sein soll - vor allem auch nicht, weil der 10-Jährige dies nicht zu wünschen scheint. Aus der Praxis weiss ich, dass Mütter nach Jahren das schlechte Gewissen plagt - und sie sich lediglich entschuldigen und wiedergutmachen wollen.
Mein Tip:
a) Dein Sohn könnte aus der Vergangenheit ein Trauma haben. Du brauchst dir als Vater nur bestätigen lassen, dass mit einem Kontakt zu seiner Mutter die Gefahr eines Wiedererwachens des Trauma's gegeben ist. Frühestens als Volljähriger kann er alleine entscheiden und handeln. Und seine Mutter einfach mal besuchen und seine Erfahrungen machen wollen.
-> Die Kinder und Jugendlichen-Therapeutin ? :Lesen

b) Wenn das Kind ohne dein Zutun passiven Widerstand leistet (= also von dir unbeeinflusst von alleine, du ihn in keinster Weise drängst oder ihn gegen die Mutter aufbringst), ist ein Kontakt nicht möglich. Auch wenn das Jugendamt mal nett nachfragt.

(*) Es kommt immer wieder vor, dass Versäumnisse bei dem Urteil geblieben sind, weil der oder die Erziehungsberechtigte nicht entschlossen genug auf die Aufnahme aller möglichen Detailfragen ins ASR-Urteil gepocht hatte.
Erübrigt sich, wenn der Umgang unter allen Umständen komplett untersagt wurde.

Viel Glück :bye:
 

Mr.Propper

Neues Mitglied
Danke für die antwort. So habe jetzt eine einladung vom jugendamt bekommen, hab schon etwas angst, die wollen wissen was ich davon halte wen mein sohn umgang mit der erzeugerin hat.
 
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