Frage -  Unterhalt aus Vermögen?

schnuppe

Aktives Mitglied
Hab mal eine hypothetische Frage: Wenn ein Unterhaltspflichtiger nur ein geringes Einkommen hat aber Einiges an Vermögen, wird dann das Vermögen herangezogen, um Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen?
Und gilt das gleichermaßen für Kindes- und Ehegattenunterhalt?

Danke für Eure Antworten!

Schnuppe
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Ich weiß nur das die Zinsen aus dem Vermögen als Einkommen zählen.. ob das vermögen selbst herrangezogen wird.. leider keine Ahnung.
 
C

Coleman

Guest
Also beim Kindesunterhalt ist das Vermögen defiinitiv einzusetzen. Beim Ehegattenunterhalt jedenfalls das, was der Unterhaltspflichtige aus dem Vermögen erwirbt (z.B. Zinsen, Mieteinkünfte) oder mutwillig zu erwerben unterlässt.

Bin in der Thematik nicht drin und müsste mich einlesen, sorry.
 
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