Frage -  Unterhalt bei Trennung

miezecat

Neues Mitglied
:hilfe:Hallo, ich habe eine Freundin, die sich von ihrem Mann trennen will, da die Ehe seit Jahren kaputt ist. Er geht auch nicht mit zur Beratung. Sie hat ihm jetzt ein Ultimatum gestellt, bis zu dem er ausgezogen sein soll, das lief am 30.5. ab.Zurerst sah es so aus, ob er auszieht, sie hatten den Unterhalt geklärt, dann ist er doch geblieben. Die WE verbringt er außer Haus, wenn er sonst daheim ist, sitzt er die meiste Zeit am PC, macht nichts, motzt alle an. Er arbeitet 3 Schichten. sie hat jetzt Angst, wenn sie in nicht mehr in die Wohnung läßt, dass er ihr kein Geld mehr gibt. Sie ist halbtags berufstätig und hat 2 Söhne im Alter von 11 und 17 Jahren. Hat jemand einen Rat, wie sie sich verhalten soll und was sie machen kann, um trotzdem Geld zu bekommen?
Gruß Stephanie :Lesen
 

mafa

Aktives Mitglied
...warum sollte er auch ausziehen...................sie kann doch auch ausziehen.....oder ;D

Nach der Rechtssprechung gibt derjenige die Ehe auf, der die Familie verlässt....wenn der Vater auszieht...verlässt er die Familie und sie bekommt fast automatisch die Kinder bzw. das ABR.

http://skcoll.de/Service/FamilienrechtScheidungsInfo.htm

4. Wer muss aus der Ehewohnung ausziehen?

Vorauszuschicken ist, dass der Jurist unter Ehewohnung auch versteht z. B. ein Einfamilienhaus. Jeder Ehegatte kann die Zuweisung der Ehewohnung an ihn verlangen. Dies hilft jedoch nur dann, wenn er selbst (Mit-)Mieter der Ehewohnung oder (Mit-)Eigentümer ist, oder wenn über den Verbleib, bzw. Auszug keine Einigung erzielt werden kann und eine räumliche Trennung von Tisch und Bett in der Ehewohnung nicht möglich ist. Die Zuweisung der Ehewohnung kann in dringenden Fällen bereits bei konkreter Trennungsabsicht beim Familiengericht beantragt werden.

Ja, sicherlich geht es auch so, sie zieht aus und nimmt die Kinder einfach mit...aber er darf das ja nicht.....(aber eine andere Baustelle)

Da hilft nur:

Formell die Trennung erklären....schriftlich, auch gegenüber dem Finanzamt.

Sich über den Unterhalt verständigen.....Getrennt leben geht auch in der gemeinsamen Wohnung... http://www.marktplatz-unternehmerin...&MttgSession=aced435c4177f435aac5daa0b252687b


Eine konkrete Unterhaltsforderung stellen...notfalls mit Anwalt.

http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-ehegattenunterhalt.htm

dann Vollzeitjob suchen....

Manfred
 
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